BayHStA Staatsrat 3, Nr. 12 6 Seiten. Unterschrift des Kurfürsten; Protokoll: Kobell.

Anwesend: Kurfürst Maximilian Joseph, Hzg. Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.

1. Geschäftsordnung der reaktivierten Vierer-Kommission zur Vorbereitung der Klosteraufhebungen

Auf Ansuchen der mit kurfürstlicher Entschließung vom 10. August400 erneut einberufenen Vierer-Kommission der Geheimen Referendäre in Sachen Klostergüter ordnet der Kurfürst nunmehr an, daß alle drei oder doch wenigstens einer der Minister an allen Sitzungen dieser Kommission teilnehmen und den Vorsitz führen sollten. Die Minister hätten überdies alle Anstalten zu treffen, daß mit der Arbeit der Kommission unverzüglich begonnen werden könne.

[MA] {2r} 1. Der Churfürstliche Geheime Staats- und Conferenz Minister Freiherr von Montjelas eröffnete, wie die nach dem lezten Conferenz Schluß vom 10. dieses Monats wegen den Geistlichen Güther der heroberen Landen angeordnete Commission den Wunsch geäüßeret habe, daß immer einer der churfürstlichen Minister den Vorsitz bey ihren Versamlungen führen mögte, welches der churfürstlichen höchsten Entscheidung untergeben werde.

Seine Churfürstliche Durchleucht haben hierauf verordnet, daß mit Anschluß des Auszuges des Conferenz-Schlußes in Abschrift an die Geheime {2v} Staats und Conferenz Minister ein churfürstliches Rescript gegeben und ihnen eröffnet werde, daß bey dieser Commission entweder alle drey oder doch wenigstens immer einer den Vorsiz führe, welches sie den zu dieser Commission ernanten Geheimen Referendärs bekannt zu machen, und die nöthige Vorbereitungen zu veranlaßen hätten, damit die Arbeiten dieser Commission ohnverzüglich angefangen werden401.

2. Vortrag Montgelas’ zur Finanzlage und zu den Möglichkeiten von Einsparungen bzw. zusätzlichen Einnahmen

Montgelas erstattet Vortrag zur Finanzlage des Staates. Nötig sei vor allem ein struktureller Abbau des laufenden Defizits durch Minderung der Ausgaben und Vermehrung der Einnahmen des Staates; zu letzterem Punkt nennt er ausdrücklich die »Verwendung der Kirchen Güther zu nüzlichen Staatszwecken«. Die Anleihe, über die gegenwärtig mit Seligmann verhandelt werde, könne lediglich die wichtigsten Ausgaben des laufenden Jahres decken. Montgelas legt folgende Übersichten vor: Etat 1801 für Bayern, Oberpfalz, Neuburg und Sulzbach (getrennt nach Kammergut und Staatsgut); Verzeichnis der Schulden bei der Hauptkasse; Ausarbeitung des MF zur Strukturierung des laufenden Defizits. Montgelas unterstreicht die Dramatik der Finanzlage der bayerischen Ländergruppe und warnt davor, sich von »Entschädigungs Aussichten für verlohrne Provinzen täüschen zu laßen« und sich davon eine nennenswerte Haushaltssanierung zu erwarten; alle potentiellen Entschädigungsgebiete seien selbst mit hohen Schulden belastet. Der Kurfürst solle umgehend über weitere Einsparungen bei der Hofhaltung entscheiden.

2. Der Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montjelas äüßerte sich in einem mündlichen Vortrage über den neuerdings bearbeiteten Finanz-Zustande und das nun mit dem Hofagenten Seeligmann zu unterhandlende Anlehen, da durch den mit dem Lifferanten Westheimer geschloßenen Vergleich alle Hindernüße gehoben seyen. Er führte hiebey an, wie die Nothwendigkeit es erheische, auf eine zweckmäßigere Staatswirthschafft, auf Vermehrung der Staats Einkünften durch Verwendung der Kirchen Güther zu nüzlichen Staats Zwecken und auf möglichste Verminderung der Staats Ausgaaben sein Augenmerk zu richten, indeme durch das immer wachsende Deficit die gefährlichste Folgen und des Staates Zerrüttung und Auflößung herbeygeführet werden könnte. Das Anlehen decke zum Theil nur die dringenste Ausgaaben des noch laufenden Jahres und gewähre keine Hülfe für zukünftige Nothfälle; selbst hiebey müße sowohl in Bezug auf Capital als Interesse die äüßerste Vorsicht beobachtet werden, weil die deswegen durch den Anspacher Haußvertrag vorhandene Verbindlichkeiten die genaueste Erfüllung foderten. Freiherr von Montjelas laß die hierauf anwendbare Stellen des Haußvertrages vor und zeigte, in wie weit durch die getroffene Einleitungen die darin vorgeschriebene Formalitaeten rücksichtlich der Hypothec, Zinßen und Rückzahlung bey dem vorliegenden Anlehen beobachtet werden könten, und was dem Ministerial Finanz Département noch zu thun obliege. Er legte sodann den Finanz Etat von Baiern, der Oberen Pfalz, Neuburg und Sulzbach, worin die Cammer Guths Einnahmen und Ausgaaben, {3r} Staatsgefälle und Staatsausgaaben specificiret sind, ein Verzeichnüß der Schulden der Churfürstlichen Haupt Casse, dann die Bemerkungen des Ministerial Finanz-Départements über das Current Deficit und das Anlehen vor, entwickelte daraus, wie bedenklich Baierns Laage in finanzieller Rücksicht und wie ohnausweichlich dringend es seye, den wahrend [!] Stand derselben sich vorzustellen, sich nicht mit Entschädigungs Ausichten für verlohrne Provinzen täüschen zu laßen, weil diese Indemnisationen, sie mögen ausfallen wie sie wollen, wegen den Lasten, so sie selbst zu tragen haben, nie eine Geld Unterstüzung gewähren werden. Es seye Pflicht, sich mit Festigkeit zu waffnen und nach der wahren Laage des Finanz Zustandes zu handlen. Das Ministerium, um seinen Pflichten gegen seinen Landesfürsten und den Staate genug zu thun, müße die nach dem Schluße des Staatsrathes und auf seinen Antrag verfertigte Tabellen Seiner Churfürstlichen Durchleucht mit der unterthänigsten Bitte vorlegen, den dadurch sich ergebenden Finanz-Zustand nach seiner ganzen Wichtigkeit zu prüfen und Höchstselbst zu bestimmen, wie die Ersparungen bey der Hofhaltung eingeführet werden wollten, da dieser Gegenstand blos der höchsten Einsicht und Entscheidung überlaßen werden müße, auch bey den Regierungs Ausgaaben wegen wachsender Theuerung und nicht hinreichender Bezahlung der Staats Diener mehr nicht als die angesezte 100.000 fl. erspart werden könte.

[Keine Resolution dazu.]

3. Montgelas legt das Protokoll der Staatsrats-Sitzung vom 12. August vor; Genehmigung durch den Kurfürsten mit den festgehaltenen Zusätzen und Änderungen.

4. Befürwortung des Gesuchs des Oberleutnants Jolly um vorzeitige Erklärung seiner Volljährigkeit.

5. Regelung der Verfügungsberechtigung über die Hinterlassenschaft der nach Italien ausgewanderten Eheleute Schneider.

[MJ] 6. Befreiung des Oberleutnants Klihr von den Taxgebühren in einer bei der Regierung Landshut anhängigen Rechtssache.

7. Polizeiwesen in den Städten

Auf den Antrag hin, in Straubing ein »Polizey Amt[es]« einzurichten und diesem die Aufsicht über die öffentlichen Belustigungen zu übertragen, die bisher vom Militärkommandanten der Stadt wahrgenommen worden war, ordnet der Kurfürst an, daß »die Polizey in den Städten« gemeinsam von Polizeikommissaren und Militärkommandantur zu besorgen sei.

{4r} 7. Wegen Errichtung eines Polizey Amtes in Straubingen und Ermächtigung dieses Amtes, die Bewilligung für Tänze und andere auf öffentliche Lustbarkeiten Bezug habende Erlaubnüße (welche zeithero von der Commandantschaft gegeben worden) unter der Obliegenheit zu ertheilen, daß sie hievon die Commandantschafft jedesmahl in Kentnüß seze, wurde ein Rescript Entwurf zur höchsten Genehmigung vorgeleget.

Seine Churfürstliche Durchleucht wollen zuvor untersuchen laßen, aus welcher Ursache die Commandantschafften derley Erlaubnüße ertheilet haben und wünschten, daß die Polizey in den Städten gemeinschafftlich von den Polizey Commissarien und Militär Commandanten besorget würde, worauf von dem Ministerial Justiz und Polizey Departement Rücksicht genommen werden solle.

8. Begnadigung des wegen einiger Diebstähle zum Tod verurteilten österreichischen Soldaten Joseph Stephani.

Anmerkungen

400
Fixiert im Nachtrag zum Protokoll des Staatsrats vom 6. August, TOP 19).
401
Vgl. die Anmerkung zum Protokoll des Staatsrats vom 6. August 1801, TOP 19) sowie, zur Stellung dieser Maßnahme im Gang der Entscheidungen der Administration Montgelas 1801/02 wegen Aufhebung der bayerischen Klöster, Stauber, Finanznot, S. 139-146. In BayHStA HR I Fasz. 486 Nr. 54, Prov. »Ministerialdepartement des Auswärtigen«, pag. 325, findet sich der »Extractus« der Entschließung vom 10. August mit einem Nachtrag Kobells, der den Inhalt der obigen Anordnung des Kurfürsten vom 14. August wiedergibt. Ebda., pag. 326, das Konzept des entsprechenden kurfürstlichen Reskripts an die Minister Montgelas, Morawitzky und Hertling, datiert auf den 19. August 1801 (mit Unterfertigung des Kurfürsten, Legit-Vermerk Montgelas’ und Expedit-Vermerk von Jakob Prosch, Sekretär im Büro der deutschen Expeditionen des MA, vom 19. August).