BayHStA Staatsrat 3, Nr. 27 4 Seiten. Unterschrift des Kurfürsten; Protokoll: Kobell.

Anwesend: Kurfürst Maximilian Joseph, Hzg. Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MA] 1. Montgelas legt das Protokoll der Sitzung des Staatsrats vom 2. Dezember vor, das vom Kurfürsten mit einer Änderung genehmigt wurde.

2. Die vom Kurfürsten im Mai 1801 bedingt verfügte Entlassung des Mannheimer Theaterarchitekten Johann Maria von Quaglio472 wird aufgehoben, Quaglio mit seinem hergebrachten Gehalt bis Ende 1801 in Mannheim belassen und dann (trotz der Einschätzung des für das Hof- und Nationaltheater verantwortlichen Kommissars Joseph Marius Babo, keinen weiteren Theatermaler zu benötigen) auf eine »untergeordnete Mahlerstelle« am Münchener Hoftheater versetzt. Bei der geringsten neuen Verfehlung solle er sofort entlassen werden.

3. Anwerbung des Bassisten Gerl und seiner Frau als Sänger für das Theater in Mannheim mit 1.600 fl. Besoldung; die verlangte Zusage einer Pension von 700 fl. bei Dienstunfähigkeit wird zunächst allerdings abgelehnt.

Laut einer dem Protokoll nach der Unterzeichnung angefügten »Vormerkung« änderte der Kurfürst »bey Vorlaage des Protocolls« diesen Beschluß und sagte die Pensionzahlung, falls sie aus der Theaterkasse bestritten werde, zu.

[MF] 4. Joseph Marius Babo, Kommissar des Hof- und Nationaltheaters und Mitglied der Zensurkommission, wird die Rückzahlung eines 1795 auf künftige Gehaltszahlungen bewilligten Vorschusses, von dem noch 2.200 fl. zu tilgen wären, nachgelassen.

Anmerkungen

472
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 9. Mai 1801, TOP 3).