BayHStA Staatsrat 1, Nr. 1 14 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Minister Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling. Protokoll: Kobell.

[MF] 1. Planungen für einen Umbau an der Residenz in München auf der Seite des Franziskanerplatzes.

2. Festsetzung eines Quartiergeldes für die aus dem Hofstaat ausscheidenden Hofdamen und Kammerfräulein.

3. Regelung der Besoldung des Obersthofmeisters Joseph Ferdinand Graf von Tattenbach.

4. Anstellung eines Boten beim Geistlichen Ministerial-Departement.

5. Vollmachten und Weisungen an den Regierungspräsidenten in Mannheim, Ignaz Freiherr von Reibeld, der zum außerordentlichen Kommissar in der Pfalz ernannt worden war.

6. Bewilligung einer Pensionszahlung in Höhe des bisherigen Gehalts (10.541 fl.) an den pfalz-zweibrückischen Staatsminister Peter de Salabert.

7. Die Prüfung der Lehensanwartschaften von Wilhelm Graf v. Leiningen wird dem Justiz-Departement übertragen.

8. Personalrevirements bei der Hauptkasse in München.

9. Weitergabe des Antrags von Hauptmann Wolfgang v. Jocher auf Reformierung des Pagenkorps.

10. Abweisung des Pensionsgesuchs der Josepha Bartels, geb. v. Zandt.

11. Forderung an Karl August Fürst v. Bretzenheim wegen Rückgabe kurfürstlicher Gelder und Kapitalbriefe.

12. Bewilligung einer Beihilfe für den neu angestellten Kammerportier Michaeli zur Beschaffung von Kleidung und zur Begleichung der Kanzleitaxe.

[MA] 13. Gewährung einer Zollbefreiung für die Durchfuhr von geschmiedetem Kupfer nach Österreich.

14. Gewährung einer Zollbefreiung für die Ausfuhr von »Passauer Erde« nach Österreich bei den Mautämtern Schärding und Marktl.

15. Aufhebung des Verbots von Lorenz Hübners »Salzburger Zeitung« in den Kurlanden; alle damit verbundenen Entschädigungsforderungen werden aber abgelehnt.

16. Ernennung von Friedrich v. Biarowsky zum Geheimen Kanzlisten im Departement der Auswärtigen Geschäfte. Johann Nepomuk v. Krenner werden die wegen seiner Beförderung zum Geheimen Referendär anfallenden Kanzleitaxen erlassen.

17. Vertretung am Reichskammergericht

Erneuerung des Mandats für Franz Xaver v. Zwack, Bevollmächtigter Pfalzbayerns beim Reichskammergericht in Wetzlar, und Verleihung des Titels eines Geheimen Rats. Die nachgesuchte Unterstellung aller übrigen Agenten aus den Kurlanden am Kammergericht unter Zwack wird abgelehnt. Zwack soll Übersicht über die anhängigen Prozesse und ein Gutachten über die Verminderung der Zahl der kurfürstlichen Agenten in Wetzlar liefern.

17. Von Zwack in Wezlar bittet um Ernennung zum Geheimen Rathen, dann um Erneuerung seines Creditivs bey dem Reichs Cammer {5v} Gericht, alle churfürstliche Agenten in Wezlar ihme zu subordiniren und zur Communication mit ihm anzuweißen, die Regierungen aller churfürstlichen Staaten zu beauftragen, bey jedem Proceß und Schriften Wechsel von ihme ein Gutachten zu forderen und darnach ihre Instruction einzurichten, auch die Repartition der Arbeiten unter den Agenten ihme zu überlaßen, endlich ihme den Auftrag zu ertheilen, eine Specification aller in Wezlar anhängiger Processe des Churhaußes und der Churlanden zu fertigen.

Der Caracter als churfürstlicher Geheimer Rath so wie die Erneuerung des Creditivs als Bevollmächtigter zu Wezlar ist bewilliget. Die nachgesuchte Subordination der Agenten und Anweißungen der verschiedenen Regierungen in den churfüstlichen Staaten soll beruhen, doch kann lezten freygestellet werden, sich mit ernantem von Zwack in nöthigen Fällen zu benehmen. Demselben ist anbey aufzutragen, eine kurze und gedrängte Specification aller anhängigen Proceße in Wezlar, dann ein Gutachten, ob und wie die churfürstlichen Agenten zu verminderen, abzugeben.

18. Erneuerung der Bevollmächtigung des Geschäftsträgers in Berchtesgaden, Johann Baptist v. Hofstetten.

19. Proteste bei Reichsfeldmarschall Erzherzog Karl wegen Holzrequisitionen in der Gegend von Ingolstadt.

20. Genehmigung der Ausfuhr von 1.400 Scheffeln Getreide nach Tirol.

21. Abweisung des Gesuchs des kurfürstlichen Agenten in Augsburg, Johann Baptist Staudinger, um einen Zuschuß für Trauerkleidung.

22. Erneuerung der Bevollmächtigung des badischen Geheimen Sekretärs Wieland für die Abwicklung der Privatgeschäfte des Kurfürsten und der Kurfürstin am badischen Hof.

23. Güter des Malteser-Ritterordens

Die Verwaltung der Güter des Malteser-Ritter-Ordens wird dem Minister für Geistliche Angelegenheiten Graf Morawitzky übertragen. Die vom Orden bereits zugesagte Kontributionssumme von 100.000 fl. verbleibt zur Disposition von Finanzminister Hompesch.

23. Wegen der Regie der Maltheser Güther wurde ein Promemoria des von Schneid verleßen, worin verschiedene Vorschläge wegen der Administration der ehemaligen Maltheser Güther enthalten.

{6v} Diese Vorschläge wurden gnädigst genehmiget und dem Graffen von Morawizky die Oberdirection über die aufgestellt werdende Verwaltung dieser Güther übertragen. Die 100.000 fl., so die vorhinige Maltheser als Contributions Summe zu den gemeinsamen Staats-Bedürfnüßen schon zugestanden hatten, bleiben zur Disposition des Finanz Ministers vorbehalten.

24. Ernennung von Referendären für Angelegenheiten der Kurpfalz

[MJ] Ernennung von Stephan Grua und Ferdinand Freiherr v. Lamezan zu Referendären für kurpfälzische Belange durch Freiherrn von Reibeld in Mannheim. Lamezan wird unterstützt durch Franz Hermann Freiherrn von Schmitz.

24. Der in Churpfalz aufgestellte außerordentliche Commissär Herr von Reibeld erstattet wegen den übernohmenen Geschäfften in Churpfalz und den diesfalls getroffenen Einrichtungen unterthänigsten gutachtlichen Bericht und zeiget darin an, daß er den Hofforstcammer Director Grua und den Regierungs Vice Canzler Freiherr von Lamezan als Referendarien angestellet, letzterem sofort zu einiger Erleichterung nach seinem Begehren den Regierungs und Hofgerichts-Rathen Schmiz zugegeben habe, bittet sohin hierüber um gnädigste Bestättigung und ein ohnmittelbahres Anstellungs Rescript für Herrn von Lamezan als Referendär bey dieser Landes-Oberdirection. Sämtliche Verfügungen werden gnädigst genehmiget, und ist ein Anstellungs Rescript für Herrn von Lamezan in dieser Eigenschafft {7r} auszufertigen.

25. Ernennung von Stephan Grua zum Direktor der pfälzischen Hofkammer und Verleihung des Titels eines Geheimen Rats.

26. Fortführung der kurfürstlichen Protektion über die Güter der Fürstin Isenburg.

27. Verleihung des Titels eines Geheimen Rats an Joseph Sigismund Graf von Kreith, Vizepräsident der Hofkammer in Amberg.

28. Das Gesuch von Wilhelm Graf v. Leiningen um Übertragung eines Lehens in den Niederlanden wird zurückgestellt.

29. Verleihung des Titels eines Geheimen Rats an den Oberstsilberkämmerer Joseph Graf von Tauffkirchen.

30. Anton Schmid Freiherr v. Haselbach sucht um Bestätigung der vertraglichen Absprachen wegen der Herrschaft Wolnzach5 nach.

31. Aufenthaltsgenehmigung für die Frau des in englischen Diensten stehenden Obersten Graf v. Lynick.

32. Bestätigung des vormaligen Geheimen Konferenzsekretärs Johann Rudolph v. Baeumen als Sekretär des Hausordens vom Hl. Hubertus.

33. Bitte der Töchter des verstorbenen Karl Freiherrn von Jungwirth um Bestätigung ihrer Anwartschaftsrechte auf das Amt Velburg im Hzgtm. Neuburg wird zurückgestellt.

34. Übertragung der Stellung des zweibrückischen Hofknopfmachers Reis auf den Hof in Mannheim.

35. Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für die Emigranten Vicomte de Machault, Forbin d’Oppéde und Baron de Combret.

36. Bewilligung des Aufenthalts »verschiedener« weiterer Emigranten aus Frankreich (mit Ausnahme der Städte München und Landshut).

37. Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Gabriel Joseph Doroz und seine Familie.

38. Bewilligung des Aufenthalts der Comtesse Baleroi in Neuburg.

39. Ablehnung aller weiteren Gesuche französischer Emigranten in den pfalzbayerischen Landen und entsprechende Anweisung an die Polizeidirektion München.

Anmerkungen

5
Durch Vergleich vom 30.7.1796 war zwischen Kurfürst Karl Theodor und den klagführenden Leopold und Anton Schmid, Freiherren von Haselbach, der endgültige Verzicht letzterer auf alle Rechte an der Herrschaft Wolnzach gegen eine Entschädigung von 250.000 fl. festgelegt worden (Volckamer, Landgericht, S. 170f.).