BayHStA Staatsrat 1, Nr. 14 10 Seiten.

Anwesend: Kf. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Minister Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MF] 1. Nachfolge im Amt des Oberstjägermeisters in Berg: Der mit einer entsprechenden Expektanz versehene Ignaz Freiherr von Berghe genannt Trips folgt seinem verstorbenen Vater Franz in dieser Position; Anweisung einer Pensionszahlung zur Versorgung der Witwe.

2. Bewilligung eines Antrags des Theater-Kommissars Joseph Marius Babo, im Hofgarten Vauxhalls zum Besten der Theaterkasse abhalten zu dürfen.

3. Abweisen des Gesuchs der kurfürstlichen Kammer-Portiers um Aufbesserung ihres Gehalts, aber Bewilligung einer einmaligen Gratifikation von 100 fl.

4. Abweisung des Gesuchs des Johann Baptist v. Schneidheim, Leiter des Geheimen Expeditionsamtes, um Belassung von Naturalienbezügen.

5. Eine Aufbesserung der Pension des ehemaligen kurfürstlichen Leibarztes Anton v. Winter wird abgelehnt.

[MA] 6. Dem »zweybrückischen französischen Zeitungsschreiber« Salomé wird das Privileg zur Herausgabe eines »Journal politique de Mannheim« erteilt.

7. Rangfragen betreffend eine gemeinsame Kommission mit dem Erzstift Salzburg wegen Straßenbausachen.

8. Bevollmächtigung eines Kommissars für die anstehende Visitation des Fideikommisses der Freiherren v. Rechberg.

9. Aufhebung des Sequesters auf Gütererträge von Nürnberger Patriziern in der Oberpfalz im Rahmen der Ausgleichsverhandlungen mit der Reichsstadt.

10. Auseinandersetzungen um das Recht des Deutschen Ritterordens, über den Nachlaß in Bayern verstorbener Ordensritter zu verfügen.

11. Bedingungskatalog für die Neuakkreditierung des päpstlichen Nuntius

[MGeistl] Zuziehung der Referendäre Krenner sen., Löwenthal, Branca und Zentner; Vortrag Zentner über die Nuntiatur in München und die Bevollmächtigung des Nuntius, in dem sogar eine Aufhebung der Nuntiatur als »unüz und bedencklich« vorgeschlagen wird64. Entschieden wird dann die Festlegung einer strikten Bindung jedes künftigen päpstlichen Vertreters an das Plazet des Landesherrn, eine Festlegung des Geschäftskreises des Nuntius durch das Ministerial-Departement in Geistlichen Angelegenheiten und die Einstellung aller Zahlungen an den Nuntius. Auftrag an das Ministerial-Departement zum Entwurf der entsprechenden Fertigungen bis zur nächsten Staatskonferenz.

11. Erstattete der mit churfürstlicher gnädigster Bewilligung eingetrettene Geheime Referendär von Zentner in Gegenwart der ebenfalls hiezu berufenen Geheimen Referendarien von Krenner dem älteren, Freiherrn von Löwenthal und von Branca wegen der allhiesigen Nunciatur ausführlichen Vortrag, worin des unter der vorigen Regierung allhier accreditirt geweßenen päpstlichen Nuntii vorgezeigte Facultaeten Punckt für Punckt durchgegangen, erörteret und der daraus für die Rechte Seiner Churfürstlichen Durchleucht und das Land entstehende Nachtheil gezeiget, sohin angetragen worden, in Zukunft keinen Nuntium allhier zu erkennen, weil deßen Anweßenheit unüz und bedencklich, wenn aber dieses aus höheren politischen Ursachen in dem gegenwärtigen Augenblick nicht für räthlich erachtet würde, denselben doch nie anderst als unter gewiesen vorgeschriebenen Beschränckungen anzunehmen.

Hierauf wurde beschloßen, dem Nuntio eröffnen zu laßen, wie er in dieser Eigenschafft an dem churfürstlichen Hoflaager nie anderst als gegen Ausstellung eines Reverses, daß er keine seiner Facultaeten ohne das landesherrliche Placet ausüben, auch sich verbindlich machen wolle, nichts anderes in geistlichen {5r} Geschäfften verhandlen zu laßen, als was ihme durch das Churfürstliche Geheime Ministerial Departement in geistlichen Sachen zukomme, angenohmen werden könnte, wo aber übrigens die ihme zeither verreichte Pension wegen den eingetrettenen Umständen ferner nicht bezahlet werden würde. Das Geistliche Ministerial Departement solle nach diesem höchsten Entschluß die nöthige Fertigungen entwerffen und in der nächsten Conferenz vorzutragen haben.

[MJ] 12. Philipp v. Zwack, Rat der General-Landesdirektion, wird zum Rat am Revisorium ernannt.

13. Anhörung des Freiherrn v. Venningen zur geplanten Einziehung einiger ihm verliehener Lehensstücke.

14. Klärung von Anfragen des Präsidenten Maximilian Graf von Lodron zur Geschäftsordnung der Regierung in Landshut.

15. Auf Antrag des Hofrats von Jülich-Berg wird eine Ausfolgung der Papiere des Grafen v. Asfeld an dessen Verwandte untersagt.

16. Verlängerung des Praktikumsdienstes des Grafen Plaz beim Hofrat.

17. Aufnahme von Maximilian Graf von Preysing als Akzessist beim Hofrat.

18. Anstellung des Franz Anton Freiherr v. Lilien beim Hofrat.

19. Die dem Geheimen Sekretär v. Kiermayer entzogene Besoldung wird diesem nicht wieder verliehen.

20. Auf ein Promemoria des Archivars Carl v. Eckartshausen wegen Anforderung von Urkunden durch die Ministerialdepartements hin wird »die Auspackung des Archivs verordnet«.

21. Das Ansuchen des pfälzischen Hofgerichts-Rats Bernard Siegel um die Zusicherung der Stelle als Kanzleidirektor des Mannheimer Hofgerichts wird als »sistemwidrig« abgewiesen.

22. Verleihung des Charakters eines Wirklichen Rats an den Sekretär des Geistlichen Rats, Franz Michael Schmid.

23. Nach zwischen den Konfessionsgruppen strittiger Besetzung der Schultheißen-Stelle in Heddesheim, Oberamt Heidelberg, wird Leonhard Blatz in diesem Amt bestätigt.

24. Entgegennahme der Geschichte des Bistums Salzburg von Pfarrer Felix Haslberger in Thalgau65.

Anmerkungen

64
Dieses Votum Zentners ist erwähnt bei Schimke, Regierungsakten, S. 496 Anm. 19.
65
Vgl. Martin, Salzburger Chronik.