BayHStA Staatsrat 2, Nr. 1 7 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

1. Neuorganisation des Salzhandels

[MF] Abschluß des Vertrags zwischen Staat und Handelsstand zur Neuorganisation des Salzhandels in Bayern214; ergänzende Vorschläge der Münchner Händler (dargestellt in einem Vortrag von Utzschneider und Schenck) werden entgegengenommen und eingearbeitet.

1. Wurde die von dem Ausschuße des allhiesigen Handelstandes auf den ihme mitgetheilten Entwurf zu einem Haupt-Salz Vertrag, der in der lezten {2v} Conferenz vorgetragen und gutgeheißen wurde, abgegebene Erklärung vorgeleget, wornach der Handelstand sich zu Annahme dieses Vertrags unter einigen Zusätzen bereit erkläret, die von den Geheimen Referendärs von Schenck und Utzschneider in einem gefasten Vortrage beleuchtet und einige davon als billig und dem höchsten Interesse nicht nachtheilig zur gnädigsten Genehmigung, dann Einverleibung in den Contract empfohlen worden.

Seine Churfürstliche Durchleucht haben gnädigst genehmiget, daß die von den Geheimen Referendärs angetragene Zusätze dem mit dem allhiesigen Handelstand wegen dem Salzhandel abzuschließenden Vertrag einverleibet und die Handlung darnach bearbeitet und geschloßen werde.

2. Abschlagszahlung von 30.000 fl. in Kasse-Tratten an den Hofagenten Seligmann für seine Lieferungen zur Truppenversorgung.

3. Erstattung von Umzugskosten für die Geheimen Referendäre v. Schenck, Frhr. v. Hartmann und Nikolaus Frhr. v. Stengel.

4. Dienstrechtliche Stellung der Hofstäbe

Die Unterstellung der Hofstäbe unter die General-Landesdirektion (außer in Fragen des Zeremoniells und in Betreffen des unmittelbaren Hofdiensts) wird neu bekräftigt angesichts der Tatsache, daß die Chefs der Hofstäbe ihre Eingaben nach wie vor unmittelbar an den Regenten richten.

4. Da die Chefs der verschiedenen Hofstäaben sich weigern, nach der Ministerial- und General-Landes Directions Instruction Berichte zur höchsten Stelle zu erstatten und in Geschäffts Gegenständen nur Promemorien übergeben, auch ihre Anträge ohnmittelbar zur höchsten Person machen, so wurde zu deßen Abstellung angetragen, dieselbe anzuweißen, in allen Gegenständen, welche nicht das Ceremoniel und ohnmittelbahren Hofdienst betreffen, nach den bereits gegebenen Instructionen Berichte zu erstatten.

Seine Churfürstliche Durchleucht wollen, daß die Instruction der General-Landes Direction aufrecht {3r} erhalten und folglich nach diesem Antrage das geeignete Rescript an die verschiedene Chefs der Hofstäabe erlaßen werde.

[MA] 5. Erste Genehmigungen von in Vergleichsverhandlungen neu festgesetzten Legaten, die die 1794 verstorbene Kurfürstin Elisabeth Maria in ihrem Testament ausgesetzt hatte215.

6. Einholung von Erkundigungen über Freiherrn v. Prugglach216, den Ober-Kriegskommissar Adrian v. Riedl zur Ernennung zum Ober-Marschkommissar vorgeschlagen hatte.

7. Neuorganisation des Systems der Lieferungen an die österreichische Armee

Vortrag Montgelas’ empfiehlt Verhandlungen mit dem Wiener Hof und im Hauptquartier Erzherzog Karls, um das für Bayern mit enormen Belastungen verbundene System der Heereslieferungen an die österreichische Armee auf eine neue Grundlage zu stellen und höhere Durchschnittspreise festzusetzen. In dieser Sache solle man sich auch mit dem Zarenhof ins Benehmen setzen.

7. Der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montgellas machte wegen den zeitherigen Liefferungen an die k.k. Armée einen umständlichen, auf die Acten sich gründenden Vortrag, legte darin vor, was diese das Land bisher gekostet und wie sehr die Art, diese Liefferungen zu forderen, der Reichs-Constitution und Wahl Capitulation entgegen stehe. Er zeigte die Ohnmöglichkeit, diese in Zukunft auf dem nemlichen Fuße fortzuleisten und wie ohnausweichlich nothwendig es seye, diesfalls ein Sistem aufzustellen. Er zergliederte hierauf diesen Gegenstand aus rechtlichem und politischem Gesichtspunkte und schilderte lebhaft, daß ohne thätige Unterstüzung von außen und innere Selbstständigkeit bey allem für sich habenden Rechte mit gänzlicher Weigerung, ferner etwas liefferen zu wollen, zur Zeit nichts gewonnen, im Gegentheile der kayserliche Hof dem dießeitigen dadurch abgeneigter gemacht werde. Er trage deswegen an, durch Negotiationen in Wien oder dem kayserlichen Hauptquartiere eine schonernde Behandlung in den Forderungen der Liefferungen und einen Mittelpreiß dafür zu unterhandlen, wozu auch die Unterstützung des kayserlich rusischen Hofes mittels eines an die kayserlich rusische Gesandschafft allhier erlaßenen Promemoria nachgesuchet worden.

Hierauf haben Seine Churfürstliche Durchleucht beschloßen, daß der Augenblick abgewarthet werde, bis des Herrn Erzherzogs Carl Kaiserliche Hoheit nach Wien sich begeben haben, wo alsdann die churfürstliche Gesandschafft in Wien zu der angetragenen Unterhandlung zu beauftragen und zu instruiren, ihr auch die Weißung zu geben wäre, für die künftige Liefferungen den landläufigen oder wenigstens einen Mittelpreiß nachzusuchen und zu erwürcken. Dann ist ihr auch von dem an den kayserlich rusischen {4r} Gesandten gegebenen Promemoria ebenfalls eine Abschrift mitzutheilen, damit sie hievon bey der kayserlich rusischen Gesandschafft in Wien Gebrauch machen und derselben vorstellen könne, wie nothwendig die Schonung der churfürstlichen Lande für die kayserlich rusische Armée selbst seye und wie sehr dieselbe durch die zeitherige Liefferungen gelitten. Wenn des Herrn Erzherzogs Carl Kaiserliche Hoheit sich nicht nach Wien begeben, so ist die Unterhandlung in dem Hauptquartier zu eröffnen und hiezu der Graff von Goltstein aus Wien dahin zu beordern.

8. Neue Ausschreibung der Durchführung dieser Lieferungen zur österreichischen Armee. Ein Fuhrlohn unter 6 kr. pro Zentner solle nicht akzeptiert werden.

[MGeistl] 9. Unterstützung für den aus dem Minoritenkloster St. Salvator ausgetretenen Anton Bernwinkler, dem das Ordinariat Regensburg die Erteilung der höheren Weihen verweigert.

10. Ernennung des um Schul- und Landwirtschaftsangelegenheiten verdienten früheren Hofkammer-Rats Sigmund Graf v. Spreti217 zum Supernumerarius des Geistlichen Rats.

[MJ] 11. Ausfertigung des Reskripts mit der Genehmigung des »Oberpfälzer Statistischen Wochenblatts«218, doch ohne Gewährung einer Befreiung von den üblichen Taxen.

12. Von den »unberechtigten Bierzapfler[n]« in München wird nur vier Personen gnadenhalber wieder das Recht gewährt, Bier auszuschenken; der Rest solle sich in anderen Gewerben betätigen.

Anmerkungen

214
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 31. Dezember 1799, TOP 1).
215
Vgl. zu dieser Angelegenheit zuletzt das Protokoll der Staatskonferenz vom 12. November 1799, TOP 11).
216
Der HStK 1800, S. 46, 138, nennt Maximilian Joseph Freiherrn v. Prugglach als Stadt- und Landrichter in Landsberg.
217
Spreti (1732-1809), Wirklicher Geheimer Rat. Ehrenmitglied und 1762/63 Vizepräsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, war bereits 1772-1783 Präsident des Geistlichen Rats gewesen, 1769-1780 und wieder 1791-1799 Vorsteher des Zensurkollegiums und war beim Regierungswechsel auf die Position eines Präsidenten des Merkantil- und Wechselgerichts 2. Instanz abgeschoben worden (Gigl, Zentralbehörden, S. 68; Schaich, Staat, S. 427; Hammermayer, Geschichte, Bd. 1, S. 131, 361; ders., Geschichte, Bd. 2, S. 77; HStK 1800, S. 8; HStK 1802, S. 87).
218
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 20. Dezember 1799, TOP 25).