BayHStA Staatsrat 2, Nr. 3 9 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Hompesch, Montgelas, Hertling.

1. Neuorganisation des Handels mit Halleiner Salz

[MF] 1. Pläne zur Reorganisation der bayerischen Handelsrechte mit Halleiner Salz durch Übertragung an die eben begründete neue Handelsgesellschaft für Reichenhaller Salz. Verhandlungen mit dem Handelshaus Dittmer als vertraglichem Inhaber der Hallein betreffenden Rechte225 seien möglich, falls dieses zuvor pro forma der neuen Handels-Gesellschaft beitrete. Utzschneider, Schenck und Flurl werden mit der Fertigung eines entsprechenden Entwurfs beauftragt, die Referendäre Zentner (MA) und Fuchsius (MJ) mit zusätzlichen gutachtlichen Stellungnahmen.

1. Legte der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Hompesch wegen dem mit tit. Dittmer abgeschloßenen Halleiner Salz Contract einen an die General-Landes Direction gerichteten Rescripts Entwurf vor, {2v} worin erkläret wird, daß Seine Churfürstliche Durchleucht sich nicht an diesen Contract gebunden glauben und von dem gefasten Entschluße, auch den Halleiner Salz Handel auf die nemliche Art wie den baierischen Reichen Salz Handel einrichten und jenen mit diesem verbinden zu lassen, niemahls abgehen würden. Welches die General-Landes Direction dem von Dittmer bekannt machen und ihme eröffnen solle, daß es von ihme abhange, der bayerischen Salz Gesellschaft beyzutretten, daß aber auf den Falle, wenn er wegen dem Halleiner Salz Contract mit den deswegen ernanten churfürstlichen Special-Commissarien, den Geheimen Referendars Utzschneider und von Schenck, dann dem Director der 4. Deputation der General Landes Direction, von Flurl, unterhandlen wolle, er sich zuvor an das Bureau der baierischen Salz-Handlungs Gesellschaft anschließen solle. Hievon wird den benanten Commissarien Nachricht ertheilet und sie beauftraget, einen Contracts Entwurf für das Halleinische Salzweeßen nach der Grundlaage des mit dem baierischen Handelstand bereits abgeschloßenen zu fertigen und dem Geheimen Ministerial Finanz Departement zur Prüfung vorzulegen. Als nothwendige Beylaagen zu diesem Rescripts Aufsatz wurde der mit dem tit. Dittmer unterm 1. May 1794 wegen einem Anlehen abgeschloßene Vertrag, der hierauf erfolgte agnatische Consens des damahl regierenden Herrn Herzogs von Pfalz-Zweybrücken und Pfalzgraffen Maximilian Joseph Durchleucht Durchleucht [sic] so wie die vor- und nachher erlaßene Rescripten vom 5. März und 24. September abgeleßen.

Das Geheime Ministerial-Finanz Departement hat vor Ausfertigung des gegenwärtigen Rescript Entwurfs die Geheime Referendärs von Zentner und von Fuchsius in ihrer rechtlichen Meynung über diesen Gegenstand brevi manu zu vernehmen und deswegen die benöthigte Acten aufsuchen und ergänzen zu laßen und dann weiteren Vortrag in dieser Sache zu erstatten.

2. Erlaß eines Generalmandats wegen Erneuerung der Chausseen in Bayern durch »allgemeine Concurrenz« aller Untertanen; der Vollzug wird der Kriegsdeputation übertragen, der federführend Joseph Ludwig Wolf, Rat der 4. Deputation der General-Landesdirektion, zugeteilt wird.

3. Das hohe und niedere Jagdrecht auf dem rechten Isarufer in der Gegend von Bogenhausen wird, wie bisher, dem Grafen v. Törring-Seefeld überlassen.

4. Korrektur eines Carl August Graf v. Oberndorff betreffenden Eintrags im Staatskalender auf dessen Beschwerde hin: Belassung des Titels eines Vize-Oberstjägermeisters226.

5. Mahnung an Ober-Kriegskommissar Adrian v. Riedl, endlich die österreichischen Abschlagszahlungen für die Armeelieferungen sowie die ihm zustehenden Entschädigungen ordnungsgemäß abzurechnen; dazu wird ihm der oberpfälzische Obermarschkommissar Philipp Joseph v. Schmitt beigegeben.

6. Bewilligung von 1.000 fl. Kostenerstattung für den Geheimen Referendär v. Zentner für seinen Umzug von Heidelberg nach München.

7. Ignaz Freiherrn v. Reibeld, Regierungskommissar der Kurpfalz und Präsident der Regierung zu Mannheim, wird eine Gehaltsverbesserung in Aussicht gestellt.

8. Dem Kavallerie-Oberst Philipp Joseph Freiherrn v. Reibeld, Bruder von Ignaz, Oberamtmann zu Boxberg und Ober-Marschkommissar227, wird auf sein Ansuchen hin zusätzlich der Titel eines kurpfälzischen Oberkriegs-Kommissars mit Recht auf freie Wohnung verliehen.

9. Der Kurfürst übernimmt persönlich die Tax- und Siegelgebühren für die Ernennung der Ernestine Gräfin v. Arco228 zur Hofdame der Kurfürstin Caroline.

10. Bewilligung des Zugangs zur Kanzlei des Ministerial-Finanzdepartements für Friedrich Freiherrn v. Heppenstein, Kanzlist der Geheimen Kabinetts-Kriegskanzlei229.

[MA] 11. Vorläufige Zurückstellung des Gesuchs des Legationsrats und Agenten in Augsburg, Carl Purkart, um Aufbesserung seines Gehalts.

12. Festsetzung einer Pension von 500 fl. für die vormalige Kammerdienerin der 1794 verstorbenen Kurfürstin Elisabeth Maria, Lisette Carnoli.

13. Anläßlich der strittigen Verfügungsgewalt über den Nachlaß des Generalleutnants Johann Theodor Freiherrn v. Belderbusch, Gouverneur von Mannheim und Landkomtur des Deutschen Ordens230, wird festgelegt, alle etwaigen Verfügungsansprüche des Deutschen Ordens jetzt und in Zukunft abzulehnen.

14. Der Kurfürst bewilligt für einen in der Pfalz geborenen und in preußische Dienste getretenen Soldaten die Ausfolgung seines elterlichen Vermögens unter Verweis auf einen kürzlich von der preußischen Regierung in Ansbach genehmigten reziproken Fall, bei dem ein ansbachischer Untertan sich unter Mitnahme seines Vermögens in der Rheinpfalz ansässig machen durfte.

[MJ] 15. Nach Gesprächen mit den Direktoren des Revisoriums werden die besprochenen Grundsätze zur Beschleunigung der dort anhängigen Prozesse festgeschrieben und zwei weitere Revisionsräte ernannt (Franz Seraph Freiherr v. Donnersberg; Johann Nepomuk v. Effner231).

16. Im Fall der Bestrafung des Landrichters zu Pfaffenhofen, Alois v. Schiltberg, der wegen Verletzung seiner Dienstpflichten seinen Posten verliert, wird auf Vorschlag des Ministerial-Finanzdepartements eine Summe von 400 fl. jährlich zur Alimentierung seiner Frau und seiner Kinder angewiesen. Der weitergehende Antrag der Dikasterien, dem auch das Justizdepartement beigetreten war, eine Summe von 800 fl. als Unterhalt von Schiltberg selbst und seiner ganzen Familie auszusetzen, wird abgelehnt.

17. Das Gesuch des Clemens Grafen v. Nys, Rat der Regierung in Landshut, um Verleihung einer Stelle im Hofrat wird zurückgestellt.

18. Genehmigung einer Gratifikation aus der Kabinettskasse von 75 fl. für den im Ministerialdepartement der Geistlichen Angelegenheiten tätigen Geheimen Kanzlisten Joseph Kraus; entsprechende Gesuche von drei weiteren Kanzlisten werden dagegen abgelehnt.

Anmerkungen

225
Diese waren zuletzt im Zusammenhang mit einem Darlehensgeschäft 1794 erneuert worden; vgl. Ullmann, Staatsschulden, Tl. 1, S. 77f. Bayern nahm dem Erzstift Salzburg seit 1594 ein bestimmtes Quantum in Hallein erzeugten Salzes zu einem Garantiepreis ab; das entsprechende Abkommen wurde zuletzt 1781 erneuert (Schremmer, Wirtschaft Bayerns, S. 276f.).
226
Vgl. HStK 1800, S. 58.
228
Ernstine (1779-1820) heiratete im Juni 1803 den damals 43jährigen Außen- und Finanzminister Maximilian Freiherrn v. Montgelas; vgl. Weis, Montgelas, Bd. 2, S. 13-16.
230
Vgl. Gigl, Zentralbehörden, S. 84.
231
Beide waren bisher im Hofrat tätig; vgl. HStK 1800, S. 97 u. HStK 1802, S. 81.