BayHStA Staatsrat 381, Nr. 2 15 Seiten. Unterschriften der Minister Montgelas, Morawitzky, Hertling. Datum der Genehmigung durch den Kurfürsten: 2. Mai 1801.

Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, Bayard, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, Utzschneider, [MJ:] Stengel, Stichaner. Entschuldigt: Löwenthal, Branca.

1. Aufstellung eines 20.000 Mann-Heers; Erarbeitung eines Überblicks über die finanzielle Lage; Schuldenstand

Montgelas legt eine kurfürstliche Kabinetts-Ordre über die Aufstellung von 20.000 Mann Militär vor. Zur Prüfung der Realisierbarkeit sei vorab eine neue Übersicht über die finanzielle Lage der pfalzbayerischen Staaten notwendig. Finanzreferendär Krenner jun. berichtet, der »Finanz-Zustand« zum Regierungsantritt des Kurfürsten Max Joseph werde von der Allodial-Hofkommission gerade fertiggestellt. Der aktuelle Schuldenstand von Hauptkasse und Hofzahlamt belaufe sich auf 2,45 Mio. fl. Die weitere Bearbeitung der Etatfrage wird an das MF überwiesen.

{2r} 1. Des Herrn Geheimen Staats- und Conferenz-Ministers Freiherrn von Montgelas Excellenz übergaben bei Eröfnung der heutigen Sitzung eine von Seiner Churfürstlichen Durchlaucht wegen Bezahlung und Recroutirung {2v} des auf 20.000 Mann bestimmten churfürstlichen Militärs an den Staatsrathe erlassene Kabinets-Ordre und erinnerten, nachdeme solche abgelesen ware, daß diese zur Untersuch- und Prüfung vorgelegte Gegenstände zur Einleit- und Bearbeitung des Ministerial Finanzdepartements geeignet seyen, da es vor allem darauf ankomme, zu wissen, wie der Zustand der Finanzen am 16. Februar 1799331 ware, wie er itzt stehe, was der pfalzbaierische Staat gegenwärtig schuldig seye, welche Einnahmen fließend und auf welche zu rechnen seye, dann wie und durch welche ausserordentliche Mittel nach einem gemachten Abschnitte der sich zeigende Abgang für das Vergangene sowol als für das Laufende gedecket werden könne.

Geheimer Finanz-Referendär von Krenner erwiederte hierauf, daß der hergestellte Finanz-Zustand vom 16. Februar 1799 bei der Allodial-Commission beruhe und dort bearbeitet werde. Der gegenwärtige Finanz-Zustand und die Berechnung der Einnahmen und Ausgaben während der französischen Occupation aber seye hergestellet, und da er diesen mit den nöthigen Erläuterungen und Aufschlüßen vorlegte, so ergab sich daraus, daß die emittirten Hauptkasse-Wechsel, deren Verfallzeit aber bis 25. März 1802 hinaus gehet, auf 579.324 fl., die Hauptkasse Rückstände auf 1.037.633 fl. 49 kr., und jene des Hofzahlamts mit Einschluß des erst jüngst verfallenen Quartals auf 828.904 fl. 44 1/2 kr., folglich der ganze Schuldenstand auf 2.445.862 fl. 33 1/2 kr. sich belaufe. Derselbe zergliederte dabei {3r} noch, daß hierunter mehrere Posten begrifen, welche nicht sogleich gedeckt werden müßten, und daß manche durch die Current Einnahmen getilget würden, auch der ganze Finanz-Zustand ohne eine ausserordentliche ergiebige Maasregel nie so in Ordnung gebracht werden könnte, um hierin mit Erfolg zweckmäßige Abänderungen zu trefen.

Die Vorbereitung dieses Gegenstandes durch das Ministerial Finanzdepartement wurde nach verschiedenen gemachten Erinnerungen und gepflogenen Unterredungen allgemein angenommen und deswegen beschlossen,

die an den Staatsrath erlassene Cabinets-Ordre dem Ministerial Finanzdepartement zu Faßung der nöthigen Vorarbeiten zustellen zu lassen.

2. – 4. Organisation der Ministerien und des Staatsrats

Die Referendäre Schenk und Zentner legen Vorschläge zur Reorganisation des Expeditionswesens der Ministerial-Departements sowie zur Einhebung der Kanzleitaxen vor. Der Auslauf der Schriftstücke soll künftig bei jedem Departement separat durch einen dazu bestimmten Sekretär erledigt werden. Die Erarbeitung einer neuen Taxordnung für die Geheime Kanzlei wird den Referendären Steiner, Hartmann, Schenk und Zentner übertragen.

2. In Folge des in dem lezten Staatsrathe erhaltenen Auftrages332 gab der Geheime Referendär Steiner über die Organisation der Expeditions- und Tax-Aemter seine Meinung durch einen schriftlichen Vortrag dahin ab, daß die Expedition der ausgefertigt werdenden Departements-Entschliessungen in Zukunft bei iedem Ministerial Departement durch den protokollführenden Secretaire besorget, das Taxator- und Schreibmaterialien-Verwaltungsamt aber abgesondert unter dem Ressort des itzt gemeinschaftlichen Finanzdepartement verbleiben und dieses Geschäft wenigstens provisorisch noch dem dermaligen Geheimen Expeditor v. Schneidheim333 übertragen und {3v} diesem jede zum Tax geeignete Expedition der Departements zugestellet werden solle. Herr Geheimer Rath von Zentner, welcher als Correferent in dieser Sache ernannt ware, äuserte sich mit Herrn von Steiner rücksichtlich des ersten Gegenstandes ganz verstanden zu seyn, nur würde er die Auswahl eines Subjects zu Besorgung der Departments Expeditionen dem Chef des Departements ganz überlassen. Wegen dem zweiten Gegenstand seye er ebenfalls einsweil provisorisch um so mehr mit dem Antrage des Referenten verstanden, als noch kein ganz bestimmtes Regulativ zur Tax-Erhebung bestehe. Er glaube aber zugleich, daß sich mit Herstellung eines solchen Tax-Regulativs ohnverzüglich beschäftiget werden müßte. Nach hierüber gehaltener Umfrage

wurde als Beschluß vestgesezt, den Antrag des Referenten mit der Abänderung zu genehmigen, daß iedem Chef des Departements überlassen bleibe, ein besoldetes und bei dem Departement schon angestelltes Subject zu Besorgung der Expeditionsgeschäften anzustellen. Auch wurde denen Geheimen Finanz-Referendärs von Steiner, Freiherrn von Hartmann und von Schenk aufgetragen, benehmlich mit dem Geheimen Rath von Zentner eine Revision des Tax-Regulativs bei dem Geheimen Rath ohnverzüglich vorzunehmen {4r} und einen neuen Entwurf zu faßen. Zugleich solle auch den beiden Landes Commissariaten in Mannheim und Düßeldorf der Befehl ertheilet werden, die erhobenen und rückständigen Taxgelder sogleich anhero einzuschicken, übrigens aber mit Erholung der Taxen einsweil noch nach dem bestehenden Normativ bis zur eintrettenden Organisirung oder nähern Bestimmung fortzufahren.

Die Referendäre Zentner und Stichaner legen für das MA bzw. MJ die angeforderte Liste jener Angelegenheiten vor, die im Staatsrat zu behandeln sind.

3. Nach dem in dem lezten Staatsrathe genommenen Beschluße334 legten die churfürstlichen Geheime Referendärs von Zentner und von Stichaner für das Ministerial Departement der auswärtigen Geschäften und des [!] Ministerial Justiz-Departement eine Übersicht jener Gegenstände vor, welche beide Departements von den nach der Ministerial Organisation ihnen zugewiesenen Geschäften zum Vortrage im Staatsrathe geeignet erachten.

Diese Übersichten wurden für das Ministerial Departement der auswärtigen Geschäfte und Ministerial Justiz-Departement nach den im lezten Staatsrathe aufgestellten Grundsätzen als Richtschnur zu den Vorträgen in dem Staatsrathe angenommen.

Zentners Vorschläge zum Verfahren der Ausschreibung der neuen Ministerial-Organisation an die nachgeordneten Landesstellen werden bei den Ministerialdepartements in Umlauf gesetzt. Auf Zentners Anregung hin wird damit der Krenner jun., Stichaner, Branca und ihm erteilte Arbeitsauftrag wegen Unterbindung von Immediatgesuchen an den Kurfürsten verbunden.

{4v} 4. Geheimer Rath von Zentner verlaß nach dem in dem lezten Staatsrathe erhaltenen Auftrage335 einen Entwurf, wie die erneuerte Ministerial Organisation an die Landesstellen ausgeschrieben werden könnte, und äußerte, daß ihme bei Befolgung dieses Auftrages einige Anstände vorgekommen, die zuvor durch nähere Beschlüße des Staatsrathes berichtiget werden müßten, ehe er solchen ganz vollenden könne. Nachdem er solche vorgelegt und den gefertigten Entwurf, woran auf gemachte verschiedene Erinnerungen einige Aenderungen getrofen wurden, abgelesen hatte, fügte derselbe die fernere Erinnerung bei, wie er glaube, daß dieser Entwurf noch bei allen Departements circuliren könnte, und daß der ihme in Gemeinschaft mit den Geheimen Referendärs von Krenner dem jüngeren, von Stichaner und von Branca zugekommene weitere Auftrag wegen Verminderung der an die höchste Person gebracht werdenden Bittschriften eine Verordnung zu entwerfen, mit dieser Ausschreibung am füglichsten verbunden werden könnte. In der Hauptsache seyen die Meinungen der übrigen Herren mit der seinigen übereinstimmend, nur über einige Punkte seyen verschiedene Resultate eingetretten. Er wolle deswegen auch seinen Entwurf ablesen, welcher dann ebenfalls circuliren und so am leichtesten seine Erledigung erhalten könnte.

Daß diese abgelesene Entwürfe bei den Ministerial Departements circuliren, wurde einstimmig gutgeheißen und hiebei {5r} noch vestgesezt, daß in dem erstern die neue Einrichtung des Staatsrathes, dann die in demselben verhandelt werdende wichtige und in das Regierungs-Systeme einschlagende Gegenstände erzehlungsweise berühret werden sollen.

5. Vortrag Krenner jun.: Anweisung an die Landschaft, nach Scheitern von Verhandlungen in Frankfurt über eine Anleihe von 50.000 fl. diese Summe innerhalb von zwei bis drei Monaten auf einem anderen Wege zu beschaffen.

6. Vortrag Krenner jun.: Bewilligung einer Gratifikation von 100 fl. für Georg Seitz, Schreiber des Lehenpropstes bei der Regierung zu Landshut.

7. Vortrag Krenner jun.: Bedienung von zum Monatsende fälligen Wechseln über 70.000 fl. bei der Requisitions-Kasse gesichert.

8. Vortrag Krenner jun.: Festlegung von Gratifikationen für vier Kanzlisten.

9. Vortrag Krenner jun.: Modalitäten der Entschädigung der Handelsgesellschaft Anton Libich & Cons. aus Ingolstadt, die Proviant des österreichischen Heeres angekauft hatte und darauf Consumo-Zoll nach der bayerischen Mautordnung hatte entrichten müssen.

10. Vortrag Krenner jun.: Gratifikationen für den Apotheker Strathaus, die Köchin Lotz, den Commis Seidl und den Verwalter Wintersperger, die in Feldlazaretts der Franzosen Dienst getan hatten.

11. Vortrag Krenner jun.: Abweisung des Gesuchs des Bräus von Pfatter, von der Zwangsanleihe bei den bayerischen Brauhäusern befreit zu werden.

12. Vortrag Krenner jun.: Provisorische Festsetzung des Hoffusses im Gericht Hohenschwangau auf 100 Tagwerk pro Hof, um Einhebung der Kriegskosten-Umlage auf die Spitäler zu ermöglichen.

13. Vortrag Krenner sen.: Einstellung der Untersuchung eines innerbehördlich strittigen Vorgangs, bei dem die Kriegs-Deputation den bayerischen Agenten beim Reichshofrat, Johann Baptist von Fichtel und Leopold Heinsberg, in einer Streitsache mit der Reichsabtei Neresheim Weisungen erteilt hatte.

14. Vortrag Stichaner: Die Kriegs-Deputation soll im Benehmen mit der GLD und dem Ober-Kriegskollegium entscheiden, ob die vier im Bereich der Burg von Burghausen für das französische Militär errichteten Backöfen wieder abgerissen werden sollen.

15. Vortrag Stichaner: Bewilligung einer Rückzahlung von 83 fl. 12 kr. an den verarmten Advokaten Müller wegen zu hoher Forderungen bei Eintreibung des Vorschusses auf die Kriegskosten-Kontribution.

16. Vortrag Stichaner: Modalitäten der künftigen Aufbringung der dem französischen Bataillons-Kommandeur Bonne zugewiesenen Fourage.

17. Vortrag Stichaner: Übernahme der von dem Forstpraktikanten Franz Huber angefertigten Kartenkopien in das Landesarchiv. Huber erhält dafür eine Vergütung und die Zusage vorübergehender Beschäftigung im Bereich des MA.

18. Vortrag Stichaner: Vorerst keine Entscheidung über die Gnadengesuche von Joseph Pirkl, Lorenz Naderer und Franz Hieringer, die von einem französischen Militärgericht wegen angeblicher Beteiligung an der Ermordung eines französischen Militärs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden waren. Die Strafe wäre eigentlich in Frankreich zu verbüßen gewesen, könne nach Meinung des General-Hofkommissariats aber auch durch Freiheitsentzug in Bayern abgegolten werden. Die Gesuche selbst könnten laut Stichaner erst nach dem vollständigen Abzug französischer Truppen aus dem Reich und nach eingehenden diplomatischen Kontakten mit Paris in Betracht gezogen werden.

19. Landschafts-Verordnung des Herzogtums Pfalz-Neuburg

Antrag der Landschafts-Verordnung von Pfalz-Neuburg auf rasche Einberufung des Weiteren Landtags-Ausschusses »zu Steuerung der äusersten Staatsbedürfnissen«. Der Referendär Utzschneider rät aufgrund unzureichender Vorbereitungen von einer sofortigen Einberufung ab. Zuerst solle die staatliche Landesdirektion in Neuburg einen Etatentwurf für das Herzogtum vorlegen und die Beteiligung Neuburgs an den bayerischen Kriegskosten in den nächsten sechs Jahren festlegen. Wenn außerdem noch während des Jahres 1801 ein Steuerkataster angelegt werde, könne, wie im Deputations-Abschied vom 5. Oktober 1799 zugesagt, der Engere Ausschuß der Neuburger Stände Anfang 1802 zusammentreten.

{7v} 19. Über das von der pfalzneuburgischen Landschafts-Verordnung durch unterthänigsten Bericht gestellte Ansuchen um ohnverweilte Einberufung des vermehrten oder weiteren Landtags-Ausschußes zu Steuerung der äußersten Staatsbedürfnissen und Herstellung der Ordnung laß der churfürstliche geheime Referendär Utzschneider einen schriftlichen Vortrag ab, worin er die bei der {8r} Landschaft in Neuburg herkömmliche Verfassung auseinander sezte, und zeigte, daß die Einberufung des Landtags gegenwärtig, wo noch gar nichts hiezu vorbereitet, noch zu fruh seye. Er glaube deswegen, daß das Ministerial Finanzdepartement über die Concurrenz des Herzogthums Neuburg zu den augenblicklichen, durch den Krieg veranlaßten Staatsbedürfnissen und zu jenen der nächstfolgenden 6 Jahren die nöthige Vorarbeiten so wie einen förmlichen Finanz-Etat für das dortige Herzogthum durch die Landesdirektion in Neuburg herstellen, auch zu Ausmittlung eines billigen Concurrenz-Status für das Herzogthum Neuburg schreiten und die durch den Krieg gehinderte Steuer-Rectification fortsetzen zu lassen hätte, welches am zweckmäsigsten unter der Aufsicht eines zu etablirenden Bureau des Catasters in den kommenden Frühlings-, Sommer- und Herbst-Monaten bewirket werden könnte. Alle diese Vorarbeiten könnten in diesem Jahre noch vollendet und folglich der in dem Landtags-Abschiede vom Jahre 1796 und in dem Deputations-Abschiede vom 5. October 1799 zugesicherte Landtags Ausschuße336 im Monate Jänner 1802 einberufen werden. Er erinnerte hiebei, daß er jedoch dann nicht den weiten, sondern wie anno 1796 den engen Ausschuß versammeln würde. Geheimer Referendär von Utzschneider verlaß hierauf zwei nach diesem Antrage gefaßte Entwürfe, welche an die Neuburgische Landes-Verordnung und die dortige Landesdirektion zu erlassen wären.

Diese beide Entwürfe wurden genehmiget.

20. Vortrag Utzschneider: Besetzung der durch Tod freigewordenen Stelle eines Amts-Maurermeisters zu Reichenhall und Versorgung der Hinterbliebenen.

21. Vortrag Schenk: Gesuch der Witwe des verstorbenen Finanzministers Freiherr von Hompesch um Verleihung einer Pension. Festgesetzt wird eine Pensionszahlung von 1.000 Reichstalern pro Jahr auf Lebzeiten mit Wirkung vom 1. Januar 1801, angewiesen auf die Kasse des Landrentmeisters von Jülich-Berg.

22. Vortrag Branca: Bringt dem Staatsrat den Wert des eingeschmolzenen, neu ausgemünzten und der Requisitions-Kasse überwiesenen Kirchensilbers zur Kenntnis: 32.022 fl. 52 kr. im Zeitraum vom 21. bis 27. April 1801.

Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten zur Genehmigung.

Anmerkungen

331
Datum des Todes des Kurfürsten Karl Theodor und damit des offiziellen Regierungsantritts von Max IV. Joseph in Kurpfalzbayern.
332
Protokoll des Staatsrats vom 22. April 1801, TOP 1).
333
Johann Baptist Edler von Schneidheim, Geheimer Sekretär, bis 1801 Leiter des Geheimen Expeditionsamts, danach Leiter des dem MF untergeordneten Geheimen Taxationsamts (HStK 1800, S. 79; HStk 1802, S. 58).
334
Protokoll des Staatsrats vom 22. April 1801, TOP 1).
335
Protokoll des Staatsrats vom 22. April 1801, TOP 1).
336
Der »Pfalzneuburgische Deputationsabschied über die Neuburgischen Landes- und Regierungsverhältnisse« vom 5. Oktober 1799 (Abdruck: Mayr, Sammlung, Bd. 1, Nr. II.77, S. 116-124; Schimke, Regierungsakten, Nr. 2, S. 44-56) regelte den künftigen Wirkungskreis der pfalz-neuburgischen Stände, schrieb aber gleichzeitig »die Reformpläne der Regierung Montgelas auf den Gebieten der Steuergesetzgebung, der Agrarpolitik […], der Staatsverwaltung […] und der Militärverwaltung« fest (Schimke, Regierungsakten, S. 44). Punkt 2 der Vereinbarung regelte die Einberufung des Neuburger Landtags-Ausschusses alle sechs Jahre und die Kompetenzen der in der Zwischenzeit amtierenden landschaftlichen Verordnung. Die vier Mitglieder der Verordnung und der Landschaftskanzler fungierten gleichzeitig als Räte bei der landesherrlichen Mittelstelle, der Landesdirektion. Weis, Montgelas, Bd. 2, S. 243-247, sieht im Neuburger Deputationsabschied einerseits einen Kompromiß mit den lokalen Eliten, denen zunächst der Bestand Neuburgs als eigener Verwaltungseinheit zugesagt wurde, andererseits eine wichtige Absichtserklärung Montgelas’ hinsichtlich der von ihm auch in Altbayern geplanten Reformen, darunter auch der Verlust der Steuerprivilegien des Adels.