BayHStA Staatsrat 3, Nr. 7 4 Seiten. Unterschrift des Kurfürsten; Protokoll: Kobell.

Anwesend: Kurfürst Maximilian Joseph, Hzg. Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MA] 1. Montgelas legt die Protokolle der Sitzungen des Staatsrats vom 23. Juni und 25. Juni 1801 vor und holt die Genehmigung durch den Kurfürsten ein.

2. Untersuchung der Städte und Märkte des Herzogtums Sulzbach im Hinblick auf ihre Fähigkeit, zum militärischen Aufgebot des Landes beizutragen (Stellung von Landkapitulanten, Vorspann für Artillerie und Munitionstransporte). Die Märkte des Landrichteramts Parkstein-Weiden werden nachträglich von noch nicht erlegten Restzahlungen für die Stellung von Vorspann zur Landesdefension befreit.

3. Gewährung einer Unterstützung von 200 fl. jährlich aus der kfstl. Kabinettskasse für fünf junge, von Medizinalrat Alois Hagemayr, Stabschirurg bei der Stadtkommandantschaft München, empfohlene Ärzte, die sich in Wien zu Wundärzten weiterbilden sollen.

4. Vermehrung des Militärs in der Oberpfalz

Vor allem wegen der Differenzen mit allen Nachbarn in Lehensangelegenheiten wird eine rasche und substantielle Vermehrung des Militärs in der Oberpfalz und im Herzogtum Sulzbach angeordnet.

{2v} 4. Durch einen über die Lehens Differenzien mit Böhmen, Brandenburg, dem Teutschen Orden, Bamberg, Regensburg und Lobkowiz erstatteten und vorgelegten Antrag wurde Seiner Churfürstlichen Durchleucht die höchst-nöthige Vermehrung des churfürstlichen Militärs in der Oberen Pfalz angezeiget und Höchstsie gebetten, so schleunig als möglich und mit Vermeidung alles Aufsehens die Obere Pfalz und das damit verbundene {3r} Herzogthum Sulzbach mit einer verhältnüßmäßigen stärkeren Anzahl churfürstlichen Militärs besetzen zu laßen.

Nach diesem Antrage, den Seine Churfürstliche Durchleucht genehmigten, werden Höchstdieselbe die erforderliche Befehle an dero Militär-Behörden erlaßen.

[MF] 5. Rücksprache mit der Landesdirektion Amberg wegen anderer Unterbringung des Militärlazaretts für das dort in Garnison liegende Regiment. Die bisher entsprechend genutzte Neumühle gehöre nicht dem Fiskus, sondern der Stadt Amberg.

[MGeistl] 6. Erlaubnis zur Rückkehr des unter der Regierung Karl Theodors zu Unrecht des Landes verwiesenen Priesters Ägidius Fischer sowie Anweisung eines Tischtitels und Bereitstellung eines erledigten Benefiziums für ihn.

[MJ] 7. Übertragung der Stelle als Schreiber beim Landgericht sowie Ungeld- und Kastenamt Heideck an den Lizenziaten Sebastian Götz.

8. Angesichts seiner »strafbare[n] Unthätigkeit« und seines »rathswidrige[n] Benehmen[s]« wird dem Gesuch von Thade Graf von Deuring entsprochen und er von seiner Stelle als Rat der Regierung in Landshut entbunden.