BayHStA Staatsrat 383 15 Seiten.

Datum der Genehmigung durch den Kurfürsten: 9. September 1803.

Anwesend: Montgelas; [MA:] Krenner sen., Zentner, Arco, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, Schwerin, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

{1r} 1. Montgelas teilt die Bestätigung der Anträge des Staatsrats vom 10. August 1803 durch den Kurfürsten mit.

Evaluation von Staatsdienern

Vortrag Krenners über die in der Oberpfalz anzustellenden 16 Rentbeamten und deren Auswahl.

2. Herr Geheimer Finanz Referendaire von Krenner legte dem Staats Rathe einen Conspect über die in der oberen Pfalz anzustellende Rentbeamten vor und äüßerte, wie die Auswahl der angestellt werdenden 16 Rentbeamten mit aller Ohnbefan{1v}genheit nach Vernehmung der einschlagenden Landesstellen geschehen, und der churfürstliche Staats Rath sich hievon am sichersten überzeugen werde, wenn alle in die Concurrenz kommende Individuen nochmahl vorgetragen, und eine kurze Caracteristick ihrer Eigenschafften beygefüget würde.

In Folge dieser Äüßerung bemerkte Herr von Krenner, welche von den bisherigen Landrichter, die als solche nicht mehr angestellet und zu Rentbeamten vorgemerket waren, ganz zu quiesciren kommen, weil sie die Eigenschafften zu einem Rentbeamten nicht besizen.

Von Peter Landrichter zu Bernau, von Hözendorff Landrichter zu Floß, Parst Landrichter zu Freudenberg, Ibscher Richter zu Erbendorf, Gruber Richter zu Freyung, Schmalhofer Landrichter zu Schnaittach, Baron von Lichtenstern Landrichter zu Tennersberg und Treßwiz, Baron von Gravenreuth Landrichter zu Waldeck und Kemnath, Schmaus Landrichter zu Waldmünchen.

Aus den bisherigen Kastenbeamten wären wegen Unbrauchbarkeit oder sonstigen von den Landesstellen angegebenen Ursachen, ganz zu quiesciren,

Dufresne Kastner zu Kemnath, Pracher Administrator zu Plösberg und Wildenau,

aus den bisherigen Gerichts und Kastengegenschreiber wären ganz zu quiesciren, Wirth Kastenamts Gegenschreiber zu Floß, Mehrl Gerichtschreiber zu Neumarkt, Schrott Gerichtschreiber zu Leuchtenberg, Jouvin Gerichtschreiber zu Pleystein, Kleber Gerichtschreiber zu Schnaittach, von Enhuber Gerichtschreiber zu Sulzbach. {2r} Abbt Kastengegenschreiber zu Sulzbach, Sonnenburg Gerichtschreiber zu Treßwitz und Richter zu Mißbrunn, Spizzer Gerichtschreiber zu Vohenstrauß.

Aus den Oberumgelder wären zu quiesciren: Schwab Oberumgelder zu Neumarkt.

Nach Anführung dieser ganz in die Quiescenz zu versezenden Individuen äüßerte Herr Geheimer Finanz Referendaire von Krenner, wie sich ergebe, daß von allen quiescirten Landrichter, dann von den gegenwärtig angestellten Kastenbeamten, Landgerichtschreiber und Oberumgelder in der Oberen Pfalz, deren zußammen 42 an der Zahl seyen, einzige 21 Subjecte mehr oder minder zu Rentbeamten brauchbar seyen; sie theilten sich in zwey Claßen: in jene, die nach der Unanimitaet oder wenigstens nach der großen Majoritaet der Stimmen als die geschickteste und tauglichste zu Rentbeamten Stellen fähig befunden worden, und jene, die zwar nach der Majoritaet anzustellen, aber doch von einzelnen Stimmen mit mehr oder minder üblen Noten bezeichnet worden. Unter die erste Claße gehörten, B. von Duprel Hofkastner zu Amberg und ehemahliger Landrichter zu Hirschau, Malzer Pfleger resp. Cameralbeamter zu Weyden, Meixner Stadtrichter zu Pfreimbd, B. v. Werger ehemahliger Landrichter zu Sulzbürg, Bayer Hofkastner zu Sulzbach, Steiner Gerichtschreiber zu Röz, Riedl Gerichtschreiber zu Wetterfeld, Kammerpauer Oberumgelder zu Nabburg, Gareis Obersteuer Einnehmer {2v} und Oberumgelder zu Sulzbach.

Unter die zweyte Claße gehörten:

Diez Landrichter zu Hartenstein, Bredauer Pfleger zu Hohenfels, Günther Landrichter zu Vohenstrauß, Eisenhut Hofkastner zu Neumarkt, Pauer Gerichtschreiber zu Auerbach, Duschl Gerichtschreiber zu Kemnath, Heinrich Gerichtschreiber zu Nabburg, Steinmez Gerichtschreiber zu Parkstein, Aign Gerichtschreiber zu Waldmünchen, Micheler Oberumgelder zu Amberg und Gerichtschreiber zu Hirschau, Kammerlocher Oberumgelder zu Kemnath, Sensburg ehemahliger bambergischer Kastner zu Vilseck.

Von diesen ausgehobenen 21 Individuen könten aber, da nach dem in der Staats Conferenz genehmigten Organnisations Planne nur 16 Rentbeamten Stellen bleiben, nur 16 angestellet werden, und folglich müsten noch 5 davon bis zu weiterer Bestimmung in der Ruhe bleiben. Nach den vorliegenden Abstimmungen mögten folgende fünf Individuen hiezu am geeignesten seyen.

Diez Landrichter von Hartenstein, Bredauer Pfleger zu Hohenfels, Günther Landrichter zu Vohenstrauß, Duschl Gerichtschreiber zu Kemnath, Aigner Gerichtschreiber zu Waldmünchen.

Wegen Anstellung der noch übrig bleibenden 16 Individuen bestehe schon der Grundsaz, daß jeder, so ferne es möglich in dem Orte, wo er sich dermahl befindet, bleiben, daß bey Translocationen auf die möglichste {3r} Nähe angetragen, und bey dem allem wegen den vorzüglicheren oder einträglicheren Posten auf das besondere Verdienst der Individuen Rücksicht genohmen werden solle:

Nach diesen Grundsäzen könten folgende in den Orten, wo sie bis izt waren, als Rentbeamte bleiben.

Zu Amberg B. v. Duprel, zu Weiden Malzer, zu Sulzburg B. v. Verger, zu Sulzbach Gareis, zu Pfaffenhofen Steiner, zu Wetterfeld resp. Pruck Riedl, zu Neumarkt Eisenhut, zu Auerbach Pauer, zu Nabburg Heinrich, zu Kemnath Kammerloher.

Auf andere Rentbeamten Stellen müsten versezet werden:

Nach Leuchtenberg Meixner von Pfreimbd, nach Waldmünchen Kammerpauer von Nabburg, nach Schnaittach Bayer von Sulzbach, nach Neuburg vor dem Wald Steinmez, nach Eschenbach Micheler von Amberg, zu Vielseck bleibt von Sensburg provisorisch.

Herr von Krenner unterstellte der Entscheidung des Staats Rathes, was wegen Waldsaßen, wozu künftig auch Bernau gezogen wird, rucksichtlich des großen Umfanges und der weit über 100.000 fl. treffenden Revenüen verfüget, ob daraus ein oder zwey Rentämter gebildet werden wollen? und bemerkte, wie die Oberumgelder Stellen ganz leicht mit den Rentbeamten Stellen vereiniget werden könten, besonders wenn künftig analogisch mit dem allgemeinen Sisteme kein Umgeldamt {3v} sich über die Landgerichts- oder Rentamts Gränze hinaus erstrecken sollte, und die Umgeldsgegenschreiber bis hieher in ihrem Zustande bleiben, so wie auch in Baiern besondere Mauthschreiber in jenen Fällen beybehalten, oder wohl gar neu angestellet werden müßen, wo das Mautamthe mit dem Rentamte vereiniget wird.

Nach gehaltener Umfrage wurden sämtliche diese Anträge zu Besezung der oberpfälzischen Rentämter, Quiescirung der übrigen angeführten Individuen und sonsten von dem Staats Rathe mit folgenden Änderungen genehmiget: Statt des Gerichtschreiber Aigen von Waldmünchen, der unter jene fünf Individuen gesezet worden, die wegen Mangel an Stellen bis zur weiteren Bestimmung in Ruhe bleiben sollen; solle der Oberumgelder zu Nabburg Kammerpauer, bey dem die Dom Capitelische Gefäll Verwaltung die Hauptstelle ist, und deßen Pensionirung als Umgelder den Staat nicht viel kostet, quiesciret, und die Rentbeamten Stelle zu Waldmünchen erwehntem Aigner übertragen werden.

Wegen dem Gerichtschreiber zu Neumarkt Mehrl solle wegen seiner Jugend und sonsten zu seinem Vortheile angeführten Ursachen der Antrag dahin geänderet werden, daß er zwar dermahl quiesciret, aber auf seine Anstellung seiner Zeit wieder reflectiret werde.

Wegen Waldsassen sollen die Verfügungen noch ausgesezet bleiben.

Armeninstitut

Der Hofkriegsratsdirektor Joseph v. Vollmar wird zum zweiten Leiter des Armeninstituts bestellt; er soll die Geschäfte gemeinsam mit dem Vorstand Anton v. Eyb ausüben.

3. Wegen den häüfigen Geschäfften, so bey der hiesigen Armen Instituts Commission vorkommen, und den abnehmenden Gesundheits Umständen ihres Vorstandes des Geheimen Rathen von Eyb, sezte Herr Geheimer Justiz Referendaire von Stichaner in schriftlichem Vortrag die Nothwendigkeit auseinander, dem von Eyb in diesem Geschäffte einen Mann von {4r} Caracter, öffentlichem Vertrauen und Eifer beyzugeben.

Die Armen Instituts Comission habe den Hofgerichts Rath von Schab hiezu in Vorschlag gebracht, allein diesem Vorschlag stehe entgegen, daß für den von Schab eine ganz neue Besoldung creirt werden müste. Das Ministerial Justiz Departement habe sich deswegen mit dem viel angemeßeneren Vorschlag der General Landes Direction in der Person des Hofkriegsraths Director von Vollmar vereiniget, der alle Eigenschafften zu dieser Stelle zu besizen scheine, und trage an, von Seiner Churfürstlichen Durchleucht die Erlaubnüß zu erbitten, daß tit. Vollmar die Stelle eines zweiten Vorstandes bey der hiesigen Armen Instituts Commission, bis derselbe allenfalls wiederum eine andere Bestimmung in Militär Diensten erhalten sollte, annehmen dörffe.

Der Staats Rath vereinigte sich mit diesem Antrage an Seine Churfürstliche Durchleucht, nur sollte statt des Ausdruckes »die Stelle eines zweyten Vorstandes« darin gesezet werden: dem tit. Vollmar zu erlauben, daß er, bis derselbe wiederum eine andere Bestimmung in Militär Diensten erhalten sollte, den Geheimen Rathen von Eyb in seinen Geschäfften vertretten und die Leitung des Armen Instituts mit ihme gemeinschafftlich führen dörffe.

Kurfürstliche Entschließung dazu (9. September 1803):

Der Kurfürst erwartet {8r} »wegen dem Kriegs Raths Director von Vollmar den Antrag, um von seiten des Militär Departements das erforderliche verfügen zu laßen«.

Versetzung des Bürgermeisters der Haupt- und Residenzstadt München Franz Carl v. Barth in den Ruhestand. Er erhält weiterhin seine Besoldung und weitere Vergünstigungen.

4. Über die von dem Bürgermeister von Barth nachgesuchte Versezung in die Ruhe mit Beybehaltung seines Caracters, der Bürgermeister Besoldung und des Zwingers, weswegen sowohl der hiesige Stadt Commissär als auch die General Landes Direction in ihrem Gutachten vernohmen worden, äüßerte Herr Geheimer Referendaire von Stichaner im Nahmen des Ministerial Justiz Departements, daß obschon keine erhebliche Ursachen vorhanden, den von Bartth vorzüglich zu begünstigen, doch in Betrachtung, {4v} daß er lange diene, daß man bey der Reformation des Magistrats die Individuen so wenig als möglich empfinden laßen solle und daß auch sonst die resignirende Magistrats Personnen ihren Gehalt behalten, zu dem Antrage hinführe, daß dem von Barth die gebettene Ruheversezung mit Belaßung seines Caracters, Fortbezug seiner Geldbesoldung von 400 fl. und fernerem Genuß des Zwingers, doch ohne Bezahlung eines Taglöhners, bewilliget, hingegen seine Stelle als Burgermeister nicht mehr besezet, deßen Sporteln, Holz und Bierpfenings Deputat eingezogen und seine Stelle bey dem Bierpfenning einem schon besoldeten Individuo übertragen, auch wegen dem Zwinger ein solcher Vorbehalt beygefüget werden solle, der die künftige Disposition mit den Zwinger auf eine andere der Stadt vortheilhafte Weiße nicht erschwehret.

In Rücksicht des von Barth hohen Alters und langjähriger Dienste wird der Antrag von dem Staats Rathe unter den angeführten Beschränckungen gnädigst genehmiget.

Das Gesuch des Hofgerichtsrats Maximilian Graf v. Lamberg um eine Landrichterstelle nahe bei Pullach wird abgewiesen.

5. Auf das wiederhohlte Ansuchen des Hofgerichts Rathen Graffen von Lamberg um eine Landrichterstelle nahe bey Puellach, werden durch den Geheimen Justiz Referendaire von Stichaner in schriftlichem Vortrage die Ursachen nochmahl entwickelt, welche die Willfahrung dieser Bitte gehinderet und diesen beygefüget, daß das Gericht Aibling, in welchem Puellach gelegen, nicht erlediget, und das Gericht Vischbach, worin die meisten Puellachischen Unterthanen liegen, keine angemeßene Bedienstung für den Graffen von Lamberg seyn könne; bey diesen noch immer obwaltenden Umständen glaube das Geheime Ministerial Justiz Departement von den genohmenen Beschlüßen nicht abweichen zu dörffen.

Der Staats Rath vereinigte sich mit dieser Meynung des Ministerial Justiz Départements.

Versetzung des Landrichters v. Godin nach Stadtamhof. Untersuchung gegen den designierten Landrichter Johann Ulrich Wieland zu Neuburg wegen Dienstverfehlungen.

{5r} 6. In schriftlichem Vortrage legte Herr Geheimer Justiz-Referendaire von Stichaner die Amts Gebrechen vor, welche nach zweyen von der Landes Direction Amberg erstatteten Berichten dem zu Neuburg in der Oberen Pfalz angestellten Landrichter Wieland, der nach einem Staats Raths und Conferenz-Schluß nach Stadt am Hof als Landrichter bestimmet ware752, zu Last geleget werden.

Über diese Punckte seye die Untersuchung gegen tit. Wieland verhängt, und es gewinne das Ansehen, daß er durch seine nachgesuchte Versezung der Untersuchung habe ausweichen wollen.

Bey dieser Beschaffenheit glaube das Ministerial Justiz Département nicht anrathen zu können, den Landrichter Wieland nach Stadt am Hof zu versezen, sondern trage an, dieses Landrichter Amt dem dermahligen Landrichter zu Breiteneck Frhr. von Godin, der um diese Stelle gebetten und von den Landes Directionen Amberg und Neuburg als der beste und vorzüglichste Beamte der beyden Herzogthümer angerühmet worden, zu verleyhen.

Dieser Antrag wurde von dem Staats Rathe genehmiget753.

Gewerbekonzessionen

Wilhelm Köster soll die erste freie Friseurskonzession in München erhalten. Er darf das Gewerbe unter Umständen auch selbständig ausüben.

7. Durch Herrn Geheimen Justiz-Referendaire von Stichaner wurden in schriftlichem Vortrage die Verhältnüße vorgeleget, die bey dem Gesuche des Wilhelms Köster, der eine hiesige Bürgerstochter geheurathet, um eine Friseurs Gerechtigkeit allhier, eintretten, und dabey nach Anführung der von der General-Landes Direction und dem Magistrat abgegebenen Gutachten im Namen des Ministerial Justiz Departements geäüßeret, wie daßelbe glaube, daß keine Gründe vorhanden seyen, hier die Friseurs zu vermehren, dem bittenden Köster jedoch die Versicherung zu geben, {5v} daß ihme die erst erledigt werdende Friseurs Gerechtigkeit zu Theil werden solle, und daß, wenn ihn kein Meister als Geselle annehmen würde, ihm gestattet seyn solle, auf seine Hand das Gewerb zu treiben.

Nach Antrag genehmiget.

Verleihung einer Spenglerkonzession an Johann Obermayer; der Kurfürst soll auf den Vollzug bestehen.

8. Wegen dem Gesuche des Johann Obermayer um eine Spenglers Gerechtigkeit und den von dem hiesigen Magistrat und dem Spengler Handwerck hiegegen gemachten Hindernüßen erstattete Herr Geheimer Justiz Referendaire von Stichaner schriftlichen Vortrag und stellte nach Anführung aller hiebey eintrettenden Verhältnüße im Namen des Ministerial Justiz Départements den Antrag, nach dem berichtlichen Gutachten der General Landes Direction dem erwehnten Obermayer eine Spengler Gerechtigkeit hier zu verleyhen, und solches Seiner Churfürstlichen Durchleucht mit Beziehung auf die schon öfter gegen das hiesige schädliche Handwerks Sisteme gemachte Vorstellungen zur höchsten Bestättigung doch mit der Bitte vorzulegen, daß höchstdieselbe auch sodann auf dem Vollzuge bestehen mögten.

Der Staats Rath vereinigte sich mit diesem Antrage754.

Verbot für den Eremiten Strehl, weiterhin in seiner Klause zu leben und medizinische Behandlungen vorzunehmen755.

9. Herr Geheimer Justiz Referendaire von Stichaner unterrichtete den Staats Rath von dem medicinischen Pfuschereyen und dem Unweßen, welches der Eremit zu Engfurth Strehl noch immer in dem Landgerichte Neuötting treibt, und führte den Falle an, wodurch die General Landes Direction veranlaßet worden, in einem nachdrücklichen Berichte die höchste Stelle zu bitten, diesen äüserst schädlichen Menschen nicht, wie es bisher geschehen, von den gegen derley Leuthe bestehenden Gesezen ausnehmen zu laßen.

Durch diesen Bericht, und die vorgelegte Umstände finde sich das Ministerial Justiz Département aufgeforderet, dahin anzu{6r}tragen, daß die Clauße gänzlich aufgehoben und zernichtet, der Eremit zu Ablegung der Kutte und ordentlich bürgerlichen Leben angehalten, ihm aber unter keinem Vorwande mehr einige medicinische Pfuschereyen gestattet werden sollen; könte er sich selbst nicht mehr ernähren, so hätte das Landgericht mandatmäßig für seine Verpflegung zu sorgen.

Nach Antrag genehmiget756.

Xaver Nezer behält die ihm verliehene Gewerbekonzession gegen den Widerspruch des Magistrats der Stadt München und der Handwerkskollegen. Der Preis einer Konzession für Schuster oder Schneider bleibt, wie 1782 festgesetzt, bei 350 fl.

10. In schriftlichem Vortrage setzte Herr Geheimer Justiz Referendaire von Stichaner die Verhältnüße auseinander, welche bey dem Gesuche des Xaver Nezer Sohn eines hiesigen Schumachers um eine Schumacher Gerechtigkeit hier eintretten. Er bemerkte, wie nach einem höchsten Rescripte vom 15. Jänner 1782757 eine Schumacher Gerechtigkeit auf 350 fl. fixiret worden, und dem ohngeachtet izt um 1 bis 2.000 fl. verkaufet werde, ferner daß sich hier bey einer Volcks Menge von 50.000 Seelen nur 60 Schumacher befinden, welche in vorigem Jahrhundert bey geringerer Volcksmenge auch existiret; Herr von Stichaner führte die Beschwerden an, so der Magistrat und das Schumacher Handwerk gegen das Gesuch des jungen Nezer erhoben, und daß deßen ohngeachtet die General Landes Direction erwehntem Nezer den 4. Jänner 1802 eine Schumacher Gerechtigkeit ertheilet. Gegen diese Verleyhung habe das Schumacher Handwerk sich zur höchsten Stelle gewendet und die General Landes Direction seye hierauf in ihrem Gutachten vernohmen worden.

Nach Anführung der Gründe, welche die General Landes Direction angegeben, äüßerte Herr von Stichaner seine Meynung dahin, daß dem Nezer die verliehene Gerechtigkeit belaßen, und der General Landes Direction, der Polizey und dem Magistrate bei strenger Verantwortlichkeit aufgegeben werden solle, zu keiner Zeit und unter keinem Vorwande {6v} den Verkauf einer Schuster oder Schneider Gerechtigkeit um einen höheren Preiß als er im Jahre 1782 von der höchsten Stelle fixiret worden, zu gestatten.

Würden einige, welche ihre Gerechtigkeiten höher gekauft haben, sich beschwehren, so wären sie mit ihrem Regres an den Magistrat, der dem höchsten ausdrücklichen Befehle zuwieder solches gestattet, anzuweißen.

Der Staats Rath vereinigte sich mit dieser Meynung des Referenten.

Zur Aufbringung der Kriegskostenentschädigung für den Baron von Bancloi sollen die Untertanen nicht herangezogen werden. Vielmehr soll das Ministerialfinanzdepartement sich mit der Angelegenheit befassen.

11. Auf einen schriftlichen Vortrag, den Herr Geheimer Rath Frhr. von Löwenthal wegen des zu Winklar in dem B. von Bancloischen Schloße geweßenen Spitals der pfalzbaierischen Trouppen und der dadurch verursachten Schäden erstattet, und worin derselbe den Antrag stellet, Seine Churfürstliche Durchleucht zu bitten, daß sie den Ersaz dieser Schäden für die von Bancloische Relicten salva moderatione aus der Militär Caße bezahlen laßen mögten, indeme dazu die Unterthanen nicht angestrenget werden könten,

wurde von dem Staats Rathe beschloßen, die Unterthanen von Tragung dieser Schäden allerdings frey zu sprechen, übrigens aber diesen Gegenstand dem Ministerial Finanz Département zu übergeben, um denselben in den gemeinschafftlich gehalten werdenden Militär Sizungen zu erledigen.

Besetzung der Stellen der Rentbeamten im Herzogtum Neuburg.

12. Auf ähnliche Art, wie im Anfange des gegenwärtigen Staats Raths mit den oberpfälzischen Rentbeamten geschehen758, legte Herr Geheimer Finanz Referendaire von Krenner die Übersicht der neuburgischen Rentbeamten dem Staats Rathe vor, und unterrichtete denselben, daß von allen quiescirten Landrichter, Kastner, Umgelder, Steuer Einnehmer und Landgerichtschreiber im Herzogthum Neuburg, deren in diesem kleinen District 44 vorhanden, einzige 29 Subjecte und {7r} auch diese nur mehr oder minder brauchbar zu Rentbeamten seyen.

Sie theilten sich in zwey Claßen, unter die erste, welche nach der Majoritaet für die geschickteste und tauglichste zu halten, gehörten

Buckingham Kastner zu Burglengenfeld, Koch Obervogt zu Bachhagel, Lorenz Röckl Kastner zu Graißbach, Thade Oexler Kastner zu Höchstadt, Franz Röckl Kastner zu Velburg, Göz Gerichtschreiber zu Heideck, Kaul Gerichtschreiber zu Monnheim, Kaiser Gerichtschreiber zu Neuburg, Sartorius Rechnungs Commissär zu Neuburg,

unter die zweyte Claße, welche nach der Majoritaet anzustellen, aber doch von einigen einzelnen Stimmen mit nachtheiligen Noten bezeichnet, gehörten

Pock Landrichter zu Regenstauf, Schaffberger Landrichter von Reichertshofen, Weber Landrichter von Schwanndorf, Nep. Seel Kastner zu Gundelfingen, Daniel Pfleger und Umgelder zu Gundlfingen, Neger Umgelder zu Hemau, Fercher Kastner zu Heideck, Frick Kastner zu Hippolstein, Müller Kastner zu Monnheim, Taxer Umgelder zu Monnheim, Gietl Kastner zu Neuburg, Alois Seel Umgelder zu Neuburg, Heinrich Seel Steuer Einnehmer zu Neuburg, Widmann Gerichtschreiber zu Allersberg, Hosemann Gerichtschreiber zu Hilpolstein, Gietl Gerichtschreiber zu Höchstadt, Stauber Gerichtschreiber zu Laber, {7v} Lehr Gerichtschreiber zu Luppurg, Renner Gerichtschreiber zu Regenstauf, Strobl Gerichtschreiber zu Reichertshofen.

Nach dem Conferenz Schluß und dem genehmigten Organnisations Plane seyen für das Herzogthum Neuburg nur 10 Rentbeamten Stellen festgesezet, es könten also aus der zweyten Claße nur zwey angestellet werden, weil Buckingham Forst Inspector werden solle, und dann in der ersten Claße noch 8 übrig bleiben; wenn man obige Abstimmungen durchgehe, so dürften die beyde folgende aus der zweyten Claße die geeigneten hiezu seyn:

Weber Landrichter zu Schwanndorf und Müller Kastner von Monnheim.

Um nun nach dem Grundsaze, jeden Beamten so viel es thunlich in dem Orte, wo er bis izt ware, oder doch so viel möglich in deßen Nähe zu belaßen, schlage Herr von Krenner vor, die 10 Rentbeamten Stellen auf folgende Art zu vergeben:

Oexler zu Höchstädt, Lorenz Ignaz Roeckl zu Graißbach, Sartorius zu Neuburg, Franz Roeckl zu Vellburg, Göz zu Reichertshofen, Kaiser zu Hilpolstein, Koch zu Burglengenfeld, Kaul zu Hemau, Weber zu Regenstauf, Müller zu Gundelfingen.

Die übrigen 18 Individuen der zweyten Claße hätten ihre weitere Bestimmung zu erwarten; ganz zu quiesciren wären von den bisherigen Landrichter B. v. Lilien Landrichter zu Berazhaußen, von Rosenstein Landrichter und {8r} Kastner zu Hemau, Brentano Landrichter zu Laaber und Luppurg.

Aus den Landgerichtschreiber

Zigler Gerichtschreiber von Beratzhaußen, Brennemann Gerichtschreiber zu Hemau, Sigriz Gerichtschreiber zu Parsberg, Bruckmayer Gerichtschreiber zu Rennerzthofen, Forster Gerichtschreiber zu Schwanndorff.

Herr von Krenner bemerkte noch einige kleine individuelle Stellen, deren Subjecte aber nicht in Concurrenz zu Rentbeamten Stellen kommen.

Sämtlich diese Anträge wegen den Rentbeamten Stellen im Neuburgischen wurden von dem Staats Rathe genehmiget.

Vorlage der »Entschließungen und Anträge« beim Kurfürsten und Genehmigung mit Ergänzung zu TOP 3.

Anmerkungen

752
Vgl. Nr. 81 (Staatsrat vom 29. Dezember 1802), TOP 3.
753
Vgl. die Bekanntmachung betr. die »Organisation des Landgerichts Stadtamhof«, RegBl. 1803, Sp. 768. Godin wurde demnach aufgrund »der ihm von den beyden Landesdirektionen zu Amberg und Neuburg gegebenen rühmlichen Zeugnisse« ernannt.
754
Am 9. September 1803 erging die Bekanntmachung an die Generallandesdirektion, Johann Obermaier, »Sohn eines hiesigen Spänglermeisters« habe »in Rücksicht seiner Geschicklichkeit, und der geringen Zahl der hiesigen Spängler« eine entsprechende Befugnis zur Ausübung des Gewerbes erhalten. Gleichzeitig erging der Auftrag an die Generallandesdirektion, »wegen seiner Bürgeraufnahme und Einzünftung die fernere Verfügung zu treffen« (BayHStA Staatsverwaltung 499).
755
Der Eremit hatte die Staatskonferenz bereits am 4. Mai 1799 beschäftigt (Protokolle Bd. 1 Nr. 8, S. 85, TOP 18). Damals erhielt er die Erlaubnis, einen erkrankten Bauern zu behandeln.
756
Vgl. die Verordnung vom 12. Mai 1804 über die »Aufhebung der Eremiten« (RegBl. 1804, Sp. 533 – 536), durch die »das Institut der Eremiten oder Klausner in Baiern […] als ganz zwecklos nunmehr unverzüglich aufgelöset werden solle« (Sp. 533).
757
Vgl. oben Nr. 22 (Staatsrat vom 10. März 1802), TOP 5 (Datierung des Reskripts auf 15. Juni 1782).
758
Dazu oben TOP 2.