BayHStA Staatsrat 383 5 Seiten.

Datum der Genehmigung durch den Kurfürsten: 17. November 1803.

Anwesend: Montgelas, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, Arco, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

{2r} 1. Montgelas teilt die Entschließungen des Kurfürsten auf die Anträge des Staatsrats vom 24. August 1803 mit.

Vortrag Löwenthals über die Besetzung der Landrichterstellen im Herzogtum Neuburg. Ehemalige Klosterrichter sind für diese Stellen nicht tauglich.

2. In schriftlichem Vortrage äüßerte sich Herr Geheimer Rath Frhr. von Löwenthal über die Eigenschafften und Brauchbarkeit der Klosterrichter der aufgehobenen Klöster im Herzogthume Neuburg zu Landrichter mit Bemerkung der Gutachten, welche sowohl die neuburgische Landes Direction als auch das dortige Hofgericht über dieselbe abgegeben, und zeigte, wie nach seiner Ansicht keiner dieser Subjecte zu einer Landrichterstelle geeignet, sondern diese Stellen mit schon geprüften {2v} von den neuburgischen Collegien decisivé begutachteten Subjecten zu besezen wären, vielleicht treffe das Geheime Ministerial Finanz Département in den recensirten Kloster-Richter einige an, die für die Rentämter mit Nuzen gewählet werden könten.

In Folge dieser Äüßerung machte Herr Geheimer Rath Frhr. von Löwenthal zu Besezung der Landgerichter Hemau, Vellburg, Parsberg und Luppurg, dann Regenstauf folgende Anträge:

Das Landgericht Hemau, womit die Landgerichte Beratzhaußen und Laaber vereiniget worden, und deßen bisheriger Beamter Michael von Rosenstein nach dem Staats Raths Schluße vom 20. April d. J. in Pension gesezet wird, solle dem geschickten Landgerichtschreiber zu Monnheim Carl Knaul übertragen werden.

Das Landgericht Velburg, Parsberg und Luppurg solle dem Landgerichtschreiber zu Neuburg an der Donau Carl Kaiser und das Landgericht Regenstauf dem Gerichtschreiber Göz zu Allersberg verliehen werden.

Die von dem Frhr. von Löwenthal im Nahmen des Ministerial Justiz-Departements vorgeschlagene Besezung der drey neuburgischen Landgerichte Hemau, Velburg, Parsberg und Luppurg, dann Regenstauf wurde von dem Staats Rathe mit dem Vorbehalte genehmiget, daß die Entschließung wegen dem Amte Vellburg zur Zeit nicht ausgeschrieben werden solle, bis die Ministerial Finanz und Justiz Départements sich wegen diesem Amte werden benohmen haben.

Der wiederholte Antrag des Hofgerichtsrats Joseph Ignaz von Stuber, nach seinem Rang als ehemals freisingischer Hof- und Hofkammerrat eingestuft zu werden, wird abgewiesen.

3. Auf einen Bericht des churfürstlichen Hofgerichts Directorii, nach welchem der zum hiesigen Hofgerichts Rath beförderte ehemahlig freißingische Hof- und Hof Cammer Rath von Stuber770 sich bis izt geweigeret, seine Stelle anzutretten, wenn ihm nicht der Rang nach seinem freysingischen Hofraths Decret in allhiesigem Hofgerichte, oder wenigstens der 12. oder 13. {3r} Plaz angewießen werden wollte, äüßerte Herr Geheimer Justiz Referendaire von Stichaner, wie dieses Gesuch des von Stuber schon einmahl, und zwar aus dem Grunde abgewießen worden, weil selbst die Mitglieder der vormahlig äüßeren Regierung, wenn sie in das Hofgericht versezet worden, keinen Rang nach ihrer ersten Anstellung behaupten konten, und aus der nemlichen Ursache auch das Geheime Ministerial Justiz-Departement antrage, den von Stuber mit seinem erneuerten Gesuche wiederhohlt abzuweißen.

Nach Antrag genehmiget.

Besetzung der Landrichterstelle zu Reichenhall mit dem Klosterrichter des Prämonstratenserklosters St. Salvator, Dickhart.

4. Wegen Besezung der Landrichterstelle zu Reichenhall, die durch Beförderung des tit. Könniger nach Fischbach erlediget, erstattete Herr Geheimer Justiz Referendaire von Stichaner Vortrag, und äüßerte: wie der geweßene Markt und Seerichter von Dießen Franz Xaver Frey, sowohl wegen dem Zeugnüße von Geschicklichkeit und Brauchbarkeit, welche das hiesige Hofgericht ihm ertheilet, als auch des für ihn gefasten Staats Raths Schlußes, ihn auf ein geringeres Justiz Amt zu versezen771, den ersten Anspruch hierauf habe, und mit ihme nur diejenige Klosterrichter concurieren könten, welche durch die bisherige Ausschreibungen nicht schon ihre Anstellung erhalten.

Diese seyen Heindl von Baumburg, Reitmaier von Rohr, Dickhart von St. Salvator, Pelzl von Altomünster.

Es kämme daher darauf an, ob unter diesen Umständen Frey, der bereits die höchste Entschließung zu einer Anstellung auf ein geringeres Justiz Amt für sich hat, Heindl, Klosterrichter zu Baumburg, welchen in der begutachteten Reihe {3v} der Klosterrichter die Ordnung trift, oder Dickhart wegen der besonderen Empfelung der hiesigen Landes Direction und den von dem Geheimen Ministerial Finanz Département für ihn geäüßerten Gründen zu Reichenhall angestellet werden solle?

In so ferne, als unter gleichen Umständen ein höherer Grad von Fähig- und Geschicklichkeit immer entscheiden solle, dürfte der Vorzug dem lezteren nicht versaget werden.

Der Staats Rath entschied nach gehaltener Umfrage für den Klosterrichter Dickhart und beschloß die Landrichter Stelle zu Reichenhall demselben zu übertragen.

5. Krenner setzt »seinen in zwey vorderen Staats Räthen angefangenen Vortrag772 wegen den Differenzien mit der ehemahligen Reichsstadt Regensburg fort«. Wegen »vorgerückter Mittagszeit [kann] derselbe nicht beendiget werden«. Die Sitzung wird aufgehoben; Vorlage der »Entschließungen und Anträge« beim Kurfürsten zur Genehmigung.

Genehmigung der Entschließungen durch den Kurfürsten.

Anmerkungen

770
Vgl. Nr. 111 (Staatsrat vom 15. Juni 1803), TOP 2.
771
Vgl. Nr. 61 (Staatsrat vom 25. August 1802), TOP 4; Nr. 81 (Staatsrat vom 29. Dezember 1802), TOP 3
772
Vgl. Nr. 69 (Staatsrat vom 20. Oktober 1802), TOP 3; Nr. 71 (Staatsrat vom 3. November 1802), TOP 3. – Fortgang: Nr. 130 (Staatsrat vom 21. Dezember 1803), TOP 2.