BayHStA Staatsrat 4 3 Seiten.

Anwesend: Kf. Max Joseph, Herzog Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MA] 1. Kurfürstliche Genehmigung der Anträge und Entschließungen des Staatsrats vom 13. Januar 1802 – mit »den auf dem Staats Raths Protocoll bemerkten Zusäzen« – nach Vorlage durch Montgelas.

Auf Gesuch des Kammergerichts-Prokurators Caspar Friedrich von Hofmann wird dessen Sohn, der Hofrat und Kammergerichts-Prokurator Friedrich Wilhelm von Hofmann, in kurfürstliche Dienste bei dem Reichskammergericht aufgenommen. Er wird die Geschäfte seines Vaters in Angelegenheiten der bayerischen und »übrigen hieroberen Erbstaaten« mitbesorgen.

{2v} 2. Wurde ein Rescripts-Aufsaz vorgeleget, wodurch dem Gesuche des viele Jahre mit Nuzen gedienten Cammer Gerichts Procuratoren Caspar Friederich von Hofmann willfahret und sein älterer Sohn der Hofrath und Cammer Gerichts Procurator Friederich Wilhelm von Hofmann gleichfalls in churfürstliche Dienste bey dem kaißerlichen und Reichs Cammer Gericht dergestallten aufgenohmen wird, daß er ohnbeschadet der schon geschehenen Substitution des Dr. Schick, die seinem Vatter für die Angelegenheiten der baierischen und übrigen heroberen Erbstaaten anvertraute Agentien zur Mitbesorgung übertragen, die damit verbundene Besoldung aber dem Vatter lebenslänglich belaßen werde.

Dieser Rescripts-Aufsatz wurde genehmiget.

Zugunsten der Armen in Mannheim stellt der Kurfürst 200 Wagen Brennholz zur Verfügung. Dies entspricht der Menge, die das rheinpfälzische Generallandeskommissariat bereitgestellt hatte. Die Kosten von etwa 14.000 bis 15.000 fl. werden aus den bei der rheinpfälzischen Staatskasse noch ausstehenden Kabinettsgefällen bestritten.

3. Zur Steuerung der Noth in Brandholz für die Arme in Mannheim, wozu das rheinpfälzische Generallandes Commissariat wegen gänzlicher Erschöpfung der Casse nur 200 Wagen bestimmen und austheilen laßen kann, welches aber bey dem strengen Winter und der großen Anzahl der Armen nicht hinreiche, wurde der Antrag gemacht, daß Seine Churfürstliche Durchleucht aus landesvätterlicher Fürsorge für ihre hülfsbedürftige Unterthanen geruhen mögten, einen gleichen Betrag von 200 Wagen Holz zur Vertheilung zu bestimmen, und die dafür erlaufende Ausgaaben, wozu 14 bis 15.000 fl. hinreichen würden, von den bey der rheinpfälzischen Staats Casse dermahl noch ruckständigen Cabinets-Gefällen bestreiten zu laßen.

Seine Churfürstliche Durchleucht haben diesen Antrag gnädigst genehmiget.

Der Staatsrat folgt dem Vortrag des Ministerialjustizdepartements, das gegen den Antrag der Regierung Landshut gestimmt hatte, dem wegen Totschlag zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilten Caspar Reitmaier vier Jahre der Strafzeit nachzulassen.

[MJ] 4. In einem Vortrage stellte daßelbe die Gründe auf, welche gegen {3r} den berichtlichen Antrag der Regierung Landshut streiten, dem wegen Todschlag eines Graf Lerchenfeldischen Jägers auf 5 Jahre in das Zuchthauß nach Burghaußen verurtheilten Caspar Reitmaier 4 Jahre der Straffzeit nachzulaßen und diese auf ein Jahr Zuchthaußstraffe und 50 Carbatschstreichen zu bestimmen. Das Geheime Ministerial Justiz Département finde die von der Regierung Landshut angeführte Ursachen zu Abänder- und Milderung der Straffe um so weniger begründet, als die Erkentnüß der Regierung Landshut ohnehin gelinde seye, und trage deswegen an, das Begehren der Reitmaierischen Ehefrau und das Gutachten der Regierung Landshut abschläglich verbescheiden und das Urtheil vollziehen zu laßen.

Nach Antrag des Ministerial Justiz-Départements genehmiget.

Genehmigung der »Entschließungen« durch den Kurfürsten.