BayHStA Staatsrat 382 15 Seiten.

Datum der Genehmigung durch den Kurfürsten: 10. Oktober 1802.

Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

Beendigung der Prozeßsache zwischen den Erben des Peter Dulac und dem kurfürstlichen Fiskus.

{3r} 1. Herr geheimer Justiz-Referendär von Stichaner zeigte dem Staatsrathe an, daß nach einem Bericht des churfürstlichen Revisorii die Prozeßsache zwischen den Dulacischen Relicten und dem churfürstlichen Fisco nunmehr erledigt, und die Acten mit dem Endurtheil zu dem churfürstlichen Hofrathe ruckgesendet worden seyen298. Dasselbe überlasse nun jener Stelle, welche dem ehemaligen {3v} Lieutenant Kopp die Erlaubnis zum Aufenthalt in den hiesigen Landen gestattet299, bei dem nun eingetrettenen Zeitpunkte die geeigneten Maasregeln zu trefen, so wegen den Excessen des Kopps in seinen Druckschriften und Vorstellungen gegen den Landesherrn, ganze Landeskollegien, und einzelne Staatsdiener nothwendig seyn dürften.

Herr geheimer Justiz-Referendär von Stichaner machte den Antrag, nach den berichtlichen Äußerungen des Revisorii, die dem tit. Kopp ertheilte Aufenthalts-Erlaubnis als erloschen zu erklären.

Nach hierüber gehaltener Umfrage wurde in dem Staatsrathe beschloßen: der Schuldenabledigungs-Kommission durch ein Reskript aufzutragen, sobald sie von der General Landesdirektion das Urtheil, so in der vorliegenden Streitsache erlassen worden, erhalten haben wird, die an den Kopp zu bezahlende Summe ohnverzüglich an die Hofraths-Depositionskasse zu entrichten, dieses wäre dem Hofrathe mit dem Anhange zu eröfnen, daß er diese Gelder nach seinen {4r} richterlichen Pflichten verwenden, und anzeigen solle, wenn diese Sache ganz beendiget seyn wird, um wegen der verloffenen Aufenthalts-Erlaubnis und den alsdann zu ergreifenden Maasregeln das Geeignete einleiten zu können. Zugleich solle durch das Polizei-Ministerium dem Polizeidirektor alhier, der mündliche Auftrag gegeben werden, den Kopp während seines Aufenthalts alhier beobachten zu lassen, daß er sich keine neuere Excesse erlaube.

Besetzung vakanter Regierungsratstellen in Landshut und Straubing.

2. Durch einen schriftlichen Vortrag äuserte Herr geheimer Justiz-Referendär von Stichaner, daß das Ministerial Justizdepartement zu Besetzung der in Landshut und Straubing erledigten Regierungsrathsstellen antrage, die erste Stelle in Straubing, dem wegen Fleiß und Fähigkeit alle Beförderung verdienenden Hofoberrichteramts-Substituten v. Kleßing, und die zweite aldort dem Regierungs-Accessisten von Fischer300, der zwei Acceß Jahre und das Zeugnis des Directorii über seine Fähigkeit für sich habe, über{4v}tragen, die Regierungsrathsstelle in Landshut aber dem bisherigen Hofraths-Accessisten Doblinger, bei seiner ausgezeichneten Fähigkeit und Rechtskenntnis verleihen301, und wegen der erledigt werdenden Substitutenstelle des Hofoberrichteramts, die Vorstellungen der um Rathsstellen sich gemeldeten von Wißinger, Zehetmaier, Heinleth, Spruner, Frhr. v. Schleich und von Peter das Hofraths-Direktorium mit Bericht vernehmen zu lassen.

Diese Anträge wurden genehmigt.

Die Frist, in welcher der Entwurf eines Strafgesetzbuches von der Öffentlichkeit diskutiert werden kann, wird bis Ende 1803 verlängert.

3. Herr geheimer Justiz-Referendär v. Stichaner legte dem Staatsrathe eine in dem Intelligenzblatt der allgemeinen Litteratur-Zeitung No 134302 enthaltene Bitte eines Ungenannten an das geheime Justiz-Ministerium in München vor, wodurch dasselbe aufgefodert wird zu veranlaßen, daß zur Critik über den Entwurf eines peinlichen Gesetzbuches für die pfalzbaierische Staaten, der zu kurze Zeitraum von einem Jahre wegen Wichtigkeit des Gegenstandes und den damit verbundenen Schwierigkeiten, auf 2 Jahre, oder, wenn dieses unmöglich seyn sollte, doch wenigstens bis zum Ende des Jahrs 1803 verlängert werde.

{5r} Herr geheimer Justiz-Referendär v. Stichaner äuserte, daß das geheime Ministerial Justizdepartement sich zu Annahm des letzteren Vorschlages bereit finde, weil solches durch diese Bitte überzeugt werde, daß ausländische Gelehrte an dieser Critik Antheil zu nehmen entschloßen; dasselbe trage daher an, diese Verlängerung bis zum Ende des Jahres 1803 durch das Intelligenzblatt bekannt machen zu lassen.

Nach Antrag genehmigt.

Die Verhandlungen wegen der Entrichtung der Lehenstaxen für die »herzoglich baierischen kleineren Reichslehen« sollen in Wien dilatorisch geführt werden.

4. Herr geheimer Rath von Krenner las die Berichte ab, welche der churfürstliche Gesandte am k. k. Hofe Frhr. von Gravenreuth und die General Landesdirektion wegen Entrichtung der Lehentaxen in Ansehung der herzoglich baierischen kleineren Reichslehen erstattet, und äuserte nach seinem schon einmal abgegebenen Gutachten, wie er anrathen müsse, die dießfalls angefangene Negotiationen nicht ganz abzubrechen, um nicht der Staatskasse die Bezahlung einer grösseren Summe, als durch den Vergleich bestimmt werden könnte, aufzubürden.

Nach gehaltener Umfrage im Staatsrathe wurde beschloßen: dem Frhrn. von Gravenreuth in {5v} Wien den Auftrag zu ertheilen, durch geeignete Unterhandlungen und Anwendung der gegen dieses Begehren des Reichshofraths sprechenden Gründen, nämlich: die Wunden, welche die churfürstliche Staaten durch den Krieg erlitten, den Verlust eines grossen Theils der churfürstlichen Erbstaaten, und die großen Foderungen, welche Baiern noch an die Reichs-Operations-Kasse zu machen habe; diesen Gegenstand bis nach beendigtem Entschädigungsgeschäfte hinzuhalten, dabei aber die Einleitungen so zu trefen, daß aus dieser Hinhaltung kein Geständnis des Rechtes abgeleitet werden könne, indem Seine Churfürstliche Durchlaucht die von Dero Linie über ähnliche Anfoderungen schon behauptete Grundsätze auch noch ferners geltend zu machen gesonnen seyen.

Evaluation der Staatsdiener

Fortsetzung des Vortrages über die Beurteilung der Zivil- und Kriminalbeamten.

5. Herr geheimer Justiz-Referendär v. Stichaner setzte seinen in zwei vorderen Staatsräthen vom 12. und 25. des vorigen Monats wegen den Beamten angefangenen Vortrag fort303, und machte folgende weitere Anträge:

11.) Johann Baptist Edler v. Lösl Landrichter in Haag solle, da die Justizstelle allda eingehet, als Cameral- oder Rentbeamter daselbst angestellt werden, in soferne bei der gegen ihn angefangenen Untersuchung ihm nichts zu Last fallen wird.

Nach Antrag.

12.) Landrichter zu Hohenschwangau Theobald Thoma solle beibehalten werden.

Nach Antrag.

13.) Oberamtmann zu Illerdiesen in Schwäbischen Maximil. Joseph Paul solle beibehalten werden.

Nach Antrag.

14.) Joseph Aloys Ströber Landrichter zu Krandsberg solle bleiben.

Nach Antrag.

15.) Landrichter zu Landsberg Maximilian Frhr. v. Prugglach solle bleiben.

Nach Antrag.

16.) Franz v. Oberndorff, dessen Jurisdiktion bei dem Kasten{6v}amte zu Landsberg eingehet, solle bei seinen ausgezeichneten Verdiensten als Cameralbeamter daselbst belassen werden.

Nach Antrag.

17.) Franz Xaver Schmid Landrichter zu Mainburg solle quiesciret werden.

Nach Antrag.

18.) Carl Edler von Bruger Landrichter zu Mehring solle quiescirt werden.

Nach Antrag.

19.) Herrschafts- und Vogtrichter zu Mießbach Franz Thomas Schlierf solle quiescirt werden.

Nach Antrag.

20.) Pfleger zu Mindelheim Frhr. von Hertling soll beibehalten werden.

Nach Antrag.

21.) Johann Georg Danzer Landrichter zu Pfaffenhofen solle beibehalten werden.

Nach Antrag – Doch wurde aus Veranlaß einer vorgekommenen Abstimmung der General Landesdirektions-Mitglieder: daß er in Criminale unglücklich sey, von dem Staatsrathe eventualiter beschloßen: nach geendigtem Vortrage über diesen Gegen{7r}stand, alle die bleiben sollende Justiz- und Civil-Beamte dem churfürstlichen Hofrath bekannt zu machen, und ihn aufzufodern, über die Kenntniße und Fähigkeiten derselben, in Criminale und Civile, welche ihme aus den Acten am verläßigsten bekannt seyn müssen, innerhalb eines zu bestimmenden kurzen Termins, seinen gutachtlichen Bericht zu erstatten.

22.) Ignaz Edler von Ockel Landrichter zu Rauchenlechsberg solle, da dessen bisherige Justizstelle eingehet, in derselben Gegend als Justiz- oder Rentbeamter angestellet werden.

Nach Antrag.

23.) Franz Tünermann Landrichter zu Rhain solle bleiben.

Nach Antrag.

24.) Joseph Franz Wezstein Landrichter zu Rosenheim solle quiescirt werden.

Nach Antrag.

25.) Landrichter in Schongau Franz Xav. Schönhamer solle beibehalten werden.

Nach Antrag.

{7v} 26.) Landrichter zu Schrobenhausen Joseph Frhr. von Pauli solle als Justizbeamter quiescirt, als Rentbeamter aber beibehalten werden.

Nach Antrag.

27.) Landrichter zu Schwaben Gabriel Bernard Widder solle beibehalten werden.

Nach Antrag.

28.) Landrichter zu Stahrenberg Joseph Anton Weltin solle quiescirt werden.

Nach Antrag. – Doch solle zuvor der Erfolg der gegen ihn angeordneten Untersuchung abgewartet werden304.

29.) Martin Rheinl Landrichter in Tölz solle in der dritten Classe beibehalten werden.

Nach Antrag.

30.) Aloys Edler von Predl Landrichter zu Türkheim solle bleiben.

Nach Antrag.

31.) Maximilian v. Schmadel Landrichter zu Vohburg solle quiescirt werden.

Nach Antrag.

32.) Felix von Grimming Landrichter zu Wasserburg, solle nach seinem eigenen {8r} Ansuchen quiscirt, dem Ministerial Finanzdepartement aber zur Anstellung als Cameralbeamter empfohlen werden.

Nach Antrag.

33.) Landrichter zu Weilheim Franz Xaver v. Lachenmayer solle quiescirt werden.

Nach Antrag.

34.) Landrichter zu Wemding Frhr. v. Andrian soll beibehalten werden.

Nach Antrag.

35.) Landrichter zu Wertingen Franz Xaver Rheinl solle bleiben.

Nach Antrag.

36.) Landrichter zu Wiesensteig Joseph Edler v. Grauvogel solle beibehalten, aber zum Fleiß excitiret werden.

Nach Antrag.

37.) Landrichter in Wolfratshausen Johann Georg Karpfinger solle bleiben.

Nach Antrag.

Landbeamte der Rentämter Landshut, Straubing und Burghausen

38.) Landrichter zu Biburg und Geisenhausen Joseph Edler {8v} von Peyerer solle nach seinen eigenen Verlangen quiescirt werden.

Nach Antrag.

39.) Landrichter zu Dingolfing und Reisbach Anton Edler v. Reichel soll als Justizbeamter quiescirt, dessen Anstellung als Cameralbeamter aber dem Ministerial Finanzdepartement überlassen werden.

Nach Antrag.

40.) Landrichter zu Eggenfelden Joseph Andreas Eder solle beibehalten werden.

Nach Antrag.

41.) Landrichter zu Eggmühl Aloys Brunner solle quiesciret, als Cameralbeamter aber dem Ministerial Finanzdepartement anheim gestellt werden.

Nach Antrag.

42.) Landrichter zu Erding und Dorfen Joseph Frhr. v. Widemann solle bleiben.

Nach Antrag.

43.) Johann Edler v. Scherer Landrichter zu Kirchberg solle beibehalten werden.

Nach Antrag.

44.) Landrichter zu Landau Johann Edler v. Hirschberg {9r} solle quiescirt werden, wäre aber zum Cameralbeamten geeignet.

Nach Antrag.

45.) Landrichter zu Moosburg Anton Richard v. Khuen solle, da er wegen Insubordination und willkührlichen Benehmen zu einen Landbeamten nicht tauglich, in ein Justizkollegium nach dessen einstimmiger Würdigung aber allerdings brauchbar, bei sich ergebender Gelegenheit in ein Justizkollegium befördert werden.

Der Staatsrath beschloß, den von Khuen noch ferner als Beamten mit scharfer Commination, bey fernerer Insubordination oder willkührlichen Handlungen, die auch in eintrettendem Fall wahrgemacht werden solle, zu belassen.

46.) Landrichter zu Neumarkt Joseph Edler von Gröller solle beibehalten, doch wegen seinen mittelmäßigen Fähigkeiten auf ein kleineres Amt versetzet werden.

Nach Antrag.

{9v} 47.) Landrichter zu Osterhofen Johann Michael Edler v. Dirmayer solle als Cameralbeamter beibehalten werden, da diese Justizbeamtenstelle aufhört.

Nach Antrag.

48.) Landrichter zu Reichenberg oder Pfarrkirchen Johann Joseph Frhr. v. Gugler solle rücksichtlich seiner Moralität, langen Dienstjahre, und der Nähe seines Lebensendes, noch beibehalten werden.

Nach Antrag.

49.) Landrichter zu Rottenburg Franz Xav. v. Münsterer solle als Justizbeamter quiescirt, dessen Anstellung als Cameralbeamter aber dem Ministerial Finanzdepartement überlassen werden.

Nach Antrag.

Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten und Genehmigung (Schreiberhand: Montgelas).

Anmerkungen

298
Der Prozeß hatte seinen Ursprung in Schuldforderungen des Kammerdieners, dann Hofkammerrates Peter Dulac gegen Kurfürst Max Emanuel. Da es zu Lebzeiten Dulacs (gest. 1713) nicht zu einer Einigung kam, gingen die Forderungen im Erbgang auf seine Nachfahren über, schließlich durch eine Heiratsverbindung auf den französischen Bürger Johann Kopp, einen früheren bayerischen Offizier. Dieser publizierte mehrere Druckschriften, in denen er in scharfem Ton seine Forderungen aufwendig darlegte: Johann Kopp, An die sämtliche hohen Gesandten beim Kongresse in Rastadt wegen einer seit 100 Jahren gerechten Forderung an Se. kurfürstl. Durchl. oder dessen Schulden-Abledigungs-Kommission in München, von ohngefähr einer halben Million Gulden, zur Beherzigung und Beschleunigung seiner gerechten Forderung, Straßburg 1798 [79 S.]; ders., Appellation an die Fränkische Regierung […], an die Bayerische Regierung […], an die Gefühle der Menschheit, Straßburg 1800 [101 S.]; ders., Gegennachrichten des Dulac- und Koppischen Forderungs Rechtshandels, gegen die landschaftlich-gemeinsame Schulden-Abledigungswerks-Kommission, resp. Fiskum, welcher seit 1800 und 1801 bey dem Churfürstl. Revisorium in München anhängig ist, o. O. 1802 [158 S.]; ders., Aufruf vom ehemaligen bayerischen und französischen Offizier Johann Kopp, französischem Bürger und Mandatarius von Unglücklichen, an Seine Churfürstliche Durchlaucht von Bayern, Maximilian Joseph […]. Im Lande der Gleichheit und Freyheit, März 1803 [51 S.]. – Zu Dulac und seinen Nachfahren siehe die Eintragungen in: Dienerbuch.
299
Der Aufenthalt war im Staatsrat vom 22. Juli 1801 gewährt worden (Protokolle Bd. 1 Nr. 100, S. 382, TOP 17), nachdem er im Vorjahr verweigert worden war (Protokolle Bd. 1 Nr. 59, S. 252 [Staatskonferenz vom 14. März 1800], TOP 22). – Vgl. Staatskonferenz vom 14. Juni 1800 (Protokolle Bd. 1 Nr. 75, S. 287, TOP 17): Abweisung einer »anmaßend« formulierten Prozeßschrift Kopps.
300
Das Regierungsblatt verzeichnet Fischer mit dem Vornamen Hubert (RegBl. 1802, Sp. 670; ebd. 1803, Sp. 278), während der Hof- und Staatskalender ihn als Johann anführt (HStK 1802, S. 137).
301
Tatsächlich vertauschten Kleßing und Doblinger die Plätze; vgl. die Meldung im RegBl. 1802, Sp. 670: Danach wurde gemäß kurfürstlicher Entschließung vom 13. September der Hofrats-Accessist »und bereits benannte […] Klosterrichter zu Steingaden« Joseph Doblinger zum Regierungsrat in Straubing ernannt. Entsprechend wurde v. Kleßing als Nachfolger »des zum churfürstlichen Hofrath beförderten Grafen von Seyboltstorf« als Regierungsrat nach Landshut versetzt (ebd., Sp. 686).
302
»Bitte an das kurfürstliche Justizministerium in München«, in: Intelligenzblatt der Allgem[einen] Literatur-Zeitung Nr. 134 vom 11. August 1802, Sp. 1088. – Die Zeitfrist von einem Jahr war mit der VO betr. den »Entwurf eines peinlichen Gesetzbuchs für die churpfalzbaierischen Staaten« vom 10. April 1802 festgesetzt worden (RegBl. 1802, Sp. 351 – 353), die wiederum auf die VO betr. die »Justiz- und Gesetzverbesserung« vom 24. Januar 1800 rekurrierte, nach der »vorzüglich das peinliche Recht, welches der Verbesserung am dringendsten bedarf«, bearbeitet werden sollte (RegIntBl. 1800, Sp. 117 – 120, hier Sp. 118).
303
Vgl. Nr. 58 (Staatsrat vom 12. August 1802), TOP 1 u. Nr. 61 (Staatsrat vom 25. August 1802), TOP 4.
304
Vgl. Nr. 52 (Staatsrat vom 21. Juli 1803), TOP 5. – Fortgang: Nr. 96 (Staatsrat vom 23. März 1803), TOP 3 Unterpunkt 8.