BayHStA Staatsrat 382 17 Seiten.

Datum der Genehmigung durch den Kurfürsten: 26. Februar 1802.

Anwesend: Montgelas, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

1. Montgelas teilt die Entschließungen des Kurfürsten auf die Anträge des Staatsrats vom 16. Februar 1802 mit.

Weisungen an die Kommissare in den Grenzverhandlungen mit der Reichsstadt Nürnberg. Kurbayern kann sich auf eine Berücksichtigung der nürnbergischen Ansprüche auf Besitzungen des Klosters Weißenohe nicht einlassen.

2. Herr geheimer Rath von Krenner unterrichtete dem Staatsrath, wie in den Unterhandlungen mit den hier sich befindenden Abgeordneten der Reichsstadt Nürnberg sich ein solcher Anstand {1v} ergeben, der das ganze Vergleichsgeschäft in Rückgang zu bringen drohe. Die Deputirten hätten nämlich im Gange der Unterhandlungen den Wunsch vermuthen lassen, daß die Stadt Nürnberg in dem ihr zugehörigen Amte Hippolstein wieder so in die Possession gesetzet werden wolle, wie sie vor der, in dem Jahre 1791 auf Antrag des Grafen von Bettschards geschehenen Occupation gewesen, und das Kloster Weißenohr in seinen Besitzungen in dem nürnbergischen Amte Hippolstein durch Tausch an sich zu bringen.

Auf die den Deputirten gemachte Erinnerungen, daß man von seiten der churfürstlichen Commission sich hiezu nie verstehen könne, und die ihnen gemachte Vorschläge, im nürnbergischen Amte Hippolstein eine neue Grenzberichtigung und Purification der wechselseitigen Besitzungen nach zu bestimmenden Grundsätzen vorzunehmen, äuserten dieselbe, daß diese Punkte für die Reichsstadt Nürnberg von solcher Wichtigkeit wären, und mit solchem Nachdruck behauptet würden, daß sie sich genöthiget seheten, eine eigene Deputation aus ihrer Mitte an ihre Committenten abzuordnen, um sie von den diesseitigen Gesinnungen zu unterrichten und ihre fernere Entschließungen zu erholen.

Bei dieser Lage käme es darauf an, {2r} welche Grundsätze von Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu der angetragenen neuen Grenzberichtigung im nürnbergischen Amte Hippolstein zur Richtschnur der churfürstlichen Commissarien aufgestellt werden wollten, worüber Herr geheimer Rath von Krenner die nöthigen Vorschläge machte und durch Vorlegung der Charte deutlich zeigte.

Nach hierüber gehaltener Umfrage wurde in dem Staatsrathe beschloßen: Seiner Churfürstlichen Durchlaucht anzurathen, die churfürstlichen Kommissarien zu ermächtigen, nach den mit den nürnbergischen Deputirten im Gespräche angenommenen und im Staatsrathe vorgelegten Vorschlägen zu Herstellung einer neuen Grenzlinie im Amte Hippolstein, und Purification der wechselseitigen Besitzungen (worüber aber noch vor dem Schluße die weitern Vorträge zu machen wären) dergestalten zu unterhandeln, daß das Kloster Weißenohr und umliegende Gegend bis in das Amt Velden hinüber mit dem churfürstlichen Amte Schnaittach in unmittelbaren Zusammenhang gebracht werde, dabei aber {2v} den Deputirten zu erklären, wie die Rechte des Klosters Weißenohr hiebei ganz umgangen werden müßten, indem die Berichtigung derselben nie ein Gegenstand des Vergleichs-Vertrages werden könne, sondern den privaten Unterhandlungen und Vergleichen unter sich überlassen werden müßten, welche zu unterstützen Seine Churfürstliche Durchlaucht als Landesfürst nicht ungeneigt seyen.

Entfestigung Münchens

Vortrag des Finanzreferendärs Steiner über die von der Generallandesdirektion (GLD) im Zuge der Entfestigung Münchens eingeleitete Ausbesserung und Erweiterung des Rempartweges auf der Krone des Festungswalls sowie Beseitigung der Brustwehr (Parapet). Da verschiedene Gründe gegen das Vorhaben sprechen, lehnt das Ministerialfinanzdepartement es ab. Der Beschluß des Staatsrats lautet entsprechend auf »Verwerfung« des Vorschlags der GLD. Der Kurfürst bestätigt den Beschluß und ordnet an, den Plan des Grafen Rumford zu prüfen, der die Abtragung der Festungswerke vorsieht.

3. Herr geheimer Finanz-Referendär v. Steiner legte in einem schriftlichen Vortrage die Anstände vor, welche nach Meinung des Ministerial Finanzdepartements der, von der General Landesdirektion aus einem Rescript, so wegen Ausbesserung der um die Stadt gehenden Rempartwege und Vertheilung der dießfallsigen Obliegenheiten unterm 11. Jänner d. J. erlassen worden, eingeleiteten Erweiterung der Strassen auf dem Rempart und Abgrabung des Parabats entgegen stehen.

Aus diesen Gründen, worunter die vorzüglichsten sind:

a.) die große Kösten, welche der {3r} Staatskasse dadurch wieder zugehen würden,

b.) die Entschädigungsfoderungen, welche durch diese Operation den verschiedenen privat Besitzern wahrscheinlich geleistet werden müßten,

c.) weil diese Operation der Stadt gar keinen wesentlichen Nutzen gewähre,

d.) weil die Interessenten noch gar nicht vernommen worden, welches doch bei dieser Operation, wobei gar keine necessitas publica vorhanden zu seyn scheine, nothwendig geschehen müsse,

e.) weil diese ganze Operation ohne Plan und ohne Rücksicht auf die jährlich eintretten müssende Reparation der Strassen, gemacht worden, und jenem des Grafen von Rumfort, nach und nach die Wälle gänzlich abzutragen und die äusseren Gräben einzufüllen, in allem Betrachte nachstehen müsse,

f.) weil die Steine, so zum Casernenbau durch diese Verfügung gewonnen werden sollen, zu theuer kommen würden, und durch Abtragung des Kapucinerklosters, welches ohnehin weg müsse, viel leichter und wohlfeiler erhalten werden könnten,

machte das geheime Ministerial Finanzdepartement den Vorschlag, bei Seiner Churfürstlichen Durchlaucht den gehorsamsten Antrag zu machen:

daß der ganze Vorschlag wegen Erweiterung der Rempartwege {3v} abgelehnt, oder, wenn je Seine Churfürstliche Durchlaucht Höchtselbst diesen Antrag an sich nicht mißbilligen, vorläufig ein ordentlicher geometrischer Plan über das Ganze hergestellt, ein möglichst genauer Überschlag über alle Kösten und Entschädigungen verfaßt, die Interessenten gehörig vernommen, die Frage: ob diese Operation, als casus necessitatis publicae anzusehen? rechtlich berichtiget, und sodann alles noch vorläufig wohl geprüfet werden solle.

Herr v. Steiner fügte diesem Vortrage die Entschädigungsfoderung des gewesenen geheimen Referendärs Utzschneider wegen dem ihm durch diese Operation zugehenden Verlust eines Platzes von 1680 fl. bei, und äuserte, daß diese Entschädigung für den ihm zugehenden Verlust nicht übertrieben seye, und ihm bei dem Fortgange der Erweiterung auf die Strassen geleistet werden müsse, die aber, wenn in der Folge allenfalls das Geschäft doch in Stocken gerathen könne, freilich ganz umsonst ausgeleget seye.

Aus den vorgetragenen Gründen wurde nach gehaltener Umfrage in dem Staatsrathe beschloßen: bei {4r} Seiner Churfürstlichen Durchlaucht auf gänzliche Verwerfung der gegen den Sinne des Reskriptes vom 11. Jänner d. J. in Vorschlag gebrachte Erweiterung der sämtlichen Strassen auf den Remparts um die Stadt herum, und Abtragung des Parabets anzutragen, dem Utzschneider aber zu erlauben, mit seinem neuen Bau ohngehindert fortzufahren.

Kurfürstliche Entschließung dazu (26. Februar 1802):

{9r} Der Kurfürst erwartet von dem »Ministerial Finanz Département ein umständliches Gutachten, ob und wie der von dem Graffen von Rumford zu gänzlicher Abtragung der Wälle und Einfüllung der Gräben gemachte Plann geometrisch und ohne Belästigung des Aerarii ausgeführet werden könne«78.

Auflösung der Salzhandelsgesellschaft

Vortrag Schenk: Prüfung und Berechnung der von der Salzhandelsgesellschaft anläßlich ihrer Auflösung vorgebrachten Forderungen.

4. Über die Foderungen der aufgelößten Salzhandlungsgesellschaft bei der mit ihr vorzunehmenden Liquidation79, erstattete Herr geheimer Finanz-Referendär von Schenk schriftlich ausführlichen Vortrag.

Nach Vorlage der Liquidationsposten, welche in folgenden bestehen:

1.) in 6½ Prozent jährlicher Zinsen von dem ganzen Einlags-Kapital der Gesellschaft, es mögen die Summen auf die geleisteten Fristenzahlungen, oder auf die heimbezalte Caution der Würtemberger Contrahenten, oder an laufenden Ausgaben wirklich in die churfürstlichen Kassen geflossen, oder aber in der Kasse des Bureau der Gesellschaft unbenützt geblieben seyn. Dieses Einlags{4v}kapital betrage nach einem dem Berichte beigeschlossenen Verzeichnisse, die Summe von 661.000 fl., wofür die Actien an theils inländische, theils ausländische Interessenten ausgestellt, und diesen, ausser dem Gewinnst-Antheile, 4 Prozent jährlicher Zinsen zugesichert worden sind.

2.) in 2 Prozent Provision von gedachtem Einlags-Kapital; und

3.) in den Unkösten des Bureau der Gesellschaft:

a.) für das Personal des Bureau 6362 fl.kr.,

b.) für Anschaffung verschiedener Geräthschaften, und Unterhaltung des Bureau, ohne Holz, Licht und Quartier 937 [fl.] 33 [kr.]

c.) für die dem Referendär Schmid in Augsburg bezahlte Provision 220 [fl.] – [kr.]

d.) für die dem Kaufmann Mayr und dem Bibliothekdiener Odemat bezahlten Reisekösten 715 [fl.] 55 [kr.]

e.) für eine geheime Sendung des Bruders des Administrators D’Allarmy 6.110 [fl.] 45 [kr.]

überhaupt also in 14.346 fl. 13 kr.

Benannte Summe behauptet der Administrator80 aus seinem eigenen Beutel bestritten zu haben, weswegen sie auch auf den Büchern der Gesellschaft noch nicht verzeichnet seye.

{5r} Ausser obigen, als liquid dargelegten Foderungen erwehne der Administrator ferner:

a.) der Belohnung, welche den beiden Gesellschafts-Commissarien Sauer und Müller81, so wie ihm selbst, bei der Organisation des Bureau zugesichert worden seye,

b.) empfiehlt er die beim Bureau angestellten drei Subjecte, als den Cassier, den Buchhalter und den Commis, welche nun ihrer Dienste entlassen werden müßten, zu einer gnädigsten Unterstützung vermittels einer näher zu ermessenden Aversional Summe.

c) Zeigt er an, daß der hiesige Kaufmann Hezer für die General Aufsicht auf den hiesigen Salzstadel, die ihm vom Bureau übertragen worden, von jedem in den zwei abgewichenen Jahren hier gelagerten Fäßer Salzes drei Kreutzer sich zur Provision gerechnet, und diesemnach an den in Händen gehabten Verlagsgeldern 3.443 fl. 48 kr. inne behalten habe, von welchen er seinem beim Salzstadel gebrauchten Schreiber Carl jährlich 300 fl., folglich für die gedachten zwei Jahre 600 fl. bezahlt zu haben behaupte; dann nach Anführung der Meinungen des Direktors Flurl und der General Landesdirektion, zeigte Herr von Schenk den Gesichtspunkt, {5v} nach welchem er diesen Gegenstand mit Rücksicht auf die Grundsätze der Billigkeit, geprüfet und beurtheilet, und machte auf ieden Posten folgende bestimmte Anträge, womit auch das Ministerial Finanzdepartement ganz verstanden seye:

1.) Rücksichtlich der Zinsen trette er dem Gutachten des Direktors Flurl und der General Landesdirektion völlig bei, daß nämlich die Zinsen von dem gesamten Einlags-Kapital, es mag zur Hauptkasse gekommen seyn oder nicht, zu 6 Procent mit einiger Gegenrechnung für die von der Gesellschaft mit einigem Gewinn benutzte Verlags-Gelder vergütet werden mögen;

2.) keine Provision zu bewilligen, und sich von diesem Grundsatze durch die Gesinnungen der Gesellschaft, solche Provision der Feiertagsschule als eine Unterstützung und neue Stiftung zu wenden zu wollen, welches ohnehin mit manchen Anständen verbunden seyn würde, nicht irre machen zu lassen;

3.) wegen den von der Salzgesellschaft angesetzten Kösten ihres Bureau, trage er von Schenk kein Bedenken, die Posten: a, b, c, und d, mit Vorbehalt der spezificirten Vorlage und ordnungsmäsig näheren Prüfung {6r} zu bezahlen; den Posten e.) aber nicht ganz, und nur auf diese Weise anzunehmen, daß D’Allarmy seine bei dem Salzhandlungs-Bureau gehabte Mühe und einige nicht berechnete Nebenkösten, eine Belohnung und Ersatz von 5.000 fl. überhaupt bezahlet werde, woraus er die Schadloshaltung für die angegebene geheime Sendung, und die allenfallsige Abfindung der zwei Commissarien zu bestreiten habe.

In Hinsicht auf die Nebenfoderungen glaube er von Schenk daß der Posten: a) durch die vorgehende Entschließung ad e, erlediget seye, b.) trage er an, daß dem Personale bei dem Bureau seine Gehälter bis Ende Juny bezahlet werden, c.) trette er der Meinung des Direktors Flurl bei, daß dem Kaufmann Hezer 300 fl. für seine eigene sehr geringe Mühe bei der Aufsicht über den hiesigen Salzstadel, und 600 fl. für den von ihm zum Geschäfte gebrauchten Schreiber bewilliget, dem Bureau der Salzgesellschaft aber die übrige Ausgleichung mit dem Hezer überlassen werden solle.

Herr geheimer Finanz-Referendär von Schenk unterrichtete den Staatsrath, {6v} daß, nachdeme die Berichte der General Landesdirektion über diesen Gegenstand schon zur höchsten Stelle gekommen waren, habe das Bureau der Salzhandlungs-Gesellschaft eine neuere mit 2 Beilagen begleitete Vorstellung eingegeben.

Die erste Beilage faße eine Auffoderung an sämtliche Salzhandlungs-Interessenten wegen Überlassung der gefoderten Provision an die Feiertagsschule, wovon schon Erwehnung geschehen, in sich82.

Die zweite Beilage enthalte einen Plan zu einer Bank-Anstalt, wodurch die Gesellschaft, obgleich das Salzhandlungsgeschäft itzt aufgelöset ist, bei ihrer Existenz erhalten, und dem Staate sowol als der National Industrie ein neues Unterstützungs- und Beförderungsmittel zugewendet werden solle.

Wegen der ersteren Beilage wiederholte Herr von Schenk seine schon geäuserte Meinung zu Abschlagung der Provision, wodurch die Verwendung derselben von selbst sich aufhebe. Wegen der zweiten Beilage eine Bank-Anstalt betreffend, von deren Plan und Einrichtung Herr von Schenk eine gedrängte, aber genaue Übersicht vorlegte, äuserte derselbe, wie er, so sehr er die Gemeinnützigkeit einer guten Bank-Anstalt erkenne {7r} und wünsche, daß eine solche durch die Vereinigung mehrerer grossen Häuser, die das Vertrauen des Publikums geniesen, aber auf den Staat keine weitere Ansprüche als dessen Schutz mache, hier sich bilden möge, dem vorgelegten Plane des Bureau der Gesellschaft seine Beistimmung nicht geben könne, vielmehr sich für verantwortlich halten würde, wenn er dessen Annahme in seiner vorliegenden Gestalt nicht mißriethe.

Könne das Bureau auf seinen eigenen Kredit die Interessenten vermögen, ihre hergeschossene Gelder zu Errichtung einer Bank-Anstalt in seinen Händen zu lassen, so seye dies eine andere Sache. Ein solches Vorhaben könne und dürfe die Regierung begünstigen, aber alle Verbindlichkeit, die Papiere der Gesellschaft in die Staatskasse aufzunehmen, müsse alsdann von ihrem Plane ausgeschlossen werden.

Sämtliche Anträge des Herrn geheimen Finanz-Referendärs von Schenk, womit auch das Ministerial Finanzdepartement einverstanden, wurden von dem Staatsrathe genehmiget und beschlossen: solche Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zur Bestättigung gehorsamst vorzulegen83.

Staatsfinanzen im Jahr 1802

Reskript an die Landschaft wegen des Postulats für 1802 sowie Vorlage eines Plans zur Schuldentilgung. Anweisung an das Ministerialfinanzdepartement zur Vorlage einer Ausgabe- und Einnahmeübersicht für 1802.

{7v} 5. Herr geheimer Finanz-Referendär von Krenner legte einen Reskripts-Entwurf an die hiesige Landschafts-Verordnung wegen dem diesjährigen Postulate vor, worin die Foderung ausserordentlicher Hilfsmittel noch vorbehalten, und dermal nur das nach dem Compactate vom Jahre 1781 vestgesetzte Ordinarium für den Civil- und Militär-Status von monatlichen 60.000 fl. gefodert, übrigens aber die von dem vorjährigen Postulat noch unberichtigte zwei Posten, erstens den Staatsschulden-Tilgungs-Plan, und zweitens die Landsteuer- Standanlags- und Aufschlags-Rectification in Erinnerung gebracht84, sohin der Verordnung unter Anfügung eines Tilgungs-Scheme aller sowol auf dem gemeinsamen Schulden-Abledigungswerke, als auf dem alten Zinßzahl-Amte liegender bisher liquidirter und dahin eingewiesener alter und neuer Staatsschulden, die Grundsätze bekannt gemacht werden, nach welchen von seiten des Hofes beide noch unerledigte Gegenstände beurtheilet und der Ausführung näher gebracht werden.

Der Reskripts-Entwurf wegen der Postulatsstellung, so wie das Schuldentilgungs-Schema, letzeres mit der Abänderung, daß darin {8r} nur die Summe der in jedem Jahre bezahlt werdenden Schulden, nicht aber die Benennung und Specification derselben angeführet wird, wurde in dem Staatsrathe genehmiget85, dem Ministerial Finanzdepartement aber eröfnet, daß der Staatsrath in der möglich kürzesten Zeitfrist eine vollständige belegte Übersicht sämtlicher Staats-Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1802 erwarte, um solche Seiner Churfürstlichen Durchlaucht gehorsamst vorlegen und wegen den nicht mehr zu verschiebenden Ersparnissen die gehorsamste Vorstellungen wiederholt machen zu können86.

Erklärung an die Landschaftsverordnung, weshalb die Aufhebung der Regierung Burghausen erforderlich ist.

6. Zu Beantwortung der von der Landschafts-Verordnung wegen Belassung einer churfürstlichen Regierung in Burghausen eingereichten Vorstellung, machte Herr geheimer Finanz-Referendär v. Krenner den Antrag: derselben eine Abschrift der wegen Aufhebung dieser Regierung unterm 29. vorigen Monats erlassenen Weisung87 mit dem Bemerken {8v} zu zuschließen, daß der allgemeine Zweck für die Vereinfachung der Rechtspflege und Consolidirung der überflüssigen Gerichtsstellen, so wie die Verminderung des so zahlreichen Personals, und der hierauf erlaufenden Ausgaben, die Aufhebung der Regierung zur ohnabänderlichen Nothwendigkeit gemacht habe, hiebei aber auf die Vorstellung der Landschaft alle mögliche Rücksicht genommen worden seye.

Nach Antrag genehmigt88.

7. Vortrag Branca: Die von Freiherr von Schmid »wegen Ausantwortung der Herrschaft Wollnzach89 wiederholt übergebene Vorstellung« ist an die Generallandesdirektion mit dem Auftrag weiterzuleiten, »das schon unterm 28. Octobr. vorigen Jahrs abgefoderte Gutachten90 zu beschleunigen, damit man höchsten Orts hierin ganz unbehelliget bleibe«.

8. Genehmigung des von Stichaner vorgelegten »Reskripts-Aufsatz[es]« über die auswärtigen Lotterien91.

Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten und Genehmigung.

Anmerkungen

78
Die entsprechende Anweisung an die Generallandesdirektion vom 1. März 1802 gedruckt bei Lehmbruch, München, S. 375 f. Nr. 41. Zum Kontext dieses für die Stadtentwicklung Münchens wichtigen Reskripts – es »stand am Anfang einer konsequent verfolgten Stadterweiterungspolitik der Regierung, die auf der systematischen Abtragung der barocken Festungswerke beruhte« – vgl. die Ausführungen ebd., S. 216 – 222, bes. S. 219 f. (Zitat S. 220). Zur Rolle Rumfords vgl. Pöhlmann, Graf Rumford, S. 420 – 426.
79
Vgl. Nr. 4 (Staatsrat vom 13. Januar 1802), TOP 2.
80
Als Administrator der Salzhandelsgesellschaft fungierte der Handelsmann Andreas Dall’Armi (1765 – 1842).
81
Franz Xaver v. Sauer und Johann Anton Müller gehörten zu den 16 »Handelsmännern« aus München, die den Ausschuß der Salzhandelsgesellschaft bildeten. Rauch, Handelsgeschichte, S. 296 f. Anm. 187.
82
Am 27. März 1802 erschien im Intelligenzblatt ein Artikel, der diesen Plan der Öffentlichkeit unterbreitete: »Unvergeßliches Denkmal, welches sich die erlöschende bayrische Salzhandlungsgesellschaft errichten will. (Mit einer kurzen Geschichte derselben)«, IntBl. 1802, Sp. 202 – 211 (es sollte ein »Capitalfond zur Unterstützung der Armuth, und zur Beförderung der Moralität, dann zur Ausbildung der minder vermöglichen Jugend« gebildet werden, Sp. 209).
83
Zum Fortgang: Nr. 24 (Staatsrat vom 17. März 1802), TOP 4.
84
Zu den Postulatsverhandlungen des Jahres 1781 vgl. Seitz, Verordnung, S. 73 – 77. Zum Finanzzustand im Rechnungsjahr 1801 vgl. Ullmann, Staatsschulden Tl. 1, S. 93 – 99 sowie die eingehenden Beratungen in der Sitzung des Staatsrats vom 16. Mai 1801 (Protokolle Bd. 1 Nr. 83, S. 311 – 322; ferner ebd. Nr. 85, S. 323 f. [Staatsrat vom 20. Mai 1801], TOP 1; Nr. 87, S. 337 f. [Staatsrat vom 3. Juni 1801], TOP 17).
85
BayHStA Altbayerische Landschaft Lit. 568, fol. 6 – 7 (Reskript an die Landschaftsverordnung vom 4. März 1802) bzw. fol. 8 – 9 (Schuldentilgungsschema). Im nämlichen Aktenband weiteres Material zu den »Postulats-Handlungen de anno 1802«, ferner BayHStA Altbayerische Landschaft Lit. 1376.
86
Zum Fortgang vgl. die kfstl. Entschließung zu Nr. 18 (Staatsrat vom 24. Februar 1802).
87
Vgl. Nr. 9 (Staatsrat vom 27. Januar 1802), TOP 8.
88
Vgl. Kurfürst an Landschaftsverordnung, 23. Februar 1802, BayHStA Staatsverwaltung 497.
89
Der Anspruch des Freiherrn von Schmid auf die Herrschaft (eigentlich Hofmark) Wolnzach ging auf die Übertragung des Wiederkaufsrechts an Wolnzach auf den Geheimen Vizekanzler Caspar Schmid durch Kurfürst Ferdinand Maria 1669 zurück. Diese Vereinbarung wurde von Kurfürst Max Emanuel 1725 mißachtet. Ein 1762 angestrengter Prozeß endete 1796 (vorerst) mit einem Vergleich, in dem die Freiherrn Leopold und Anton von Schmid, die Urenkel des Kanzlers, gegen eine finanzielle Entschädigung und weitere Zugeständnisse auf Wolnzach verzichteten (vgl. von Volckamer, Pfaffenhofen, S. 169 – 171). – Zum Fortgang: Nr. 41 (Staatsrat vom 19. Mai 1802), TOP 9.
90
Protokolle Bd. 1 Nr. 126, S. 453 (Staatsrat vom 28. Oktober 1801), TOP 6.
91
VO betr. die »auswärtigen Lotterien« vom 6. März 1802, RegBl. 1802, Sp. 158f. Den Untertanen war dadurch mit Verweis auf die einschlägigen älteren Bestimmungen (vgl. Nr. 13 [Staatsrat vom 10. Februar 1802], TOP 11) »aller Einsatz in fremde Staatslotterien, zu welchem Endzwecke sie auch errichtet seyn mögen, unter einer nach Maaß des Vermögens, dann des hohen oder niederen Spieles festgesetzten Strafe verboten« (Sp. 159).