Protokolle des Bayerischen Staatsrates 1799 bis 1817 // Band 2: 1802-1807 // Nr. 43:Protokoll der Geheimen Staatskonferenz vom 22. Mai 1802
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Dank für kritische Anmerkungen bei der Erstellung der Seiten: Thomas Berger, Alexandra Gobrecht, Dr. Esteban Mauerer, Anne Munding, Dr. Maria Schimke, Tobias Schröter-Karin, Tobias Steiner.
«Nr. 43:
Protokoll der Geheimen Staatskonferenz vom 22. Mai 1802»
BayHStA Staatsrat 4 2 Seiten.
Anwesend: Kf. Max Joseph, Herzog Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.
[MA] 1. Genehmigung der »Entschließungen« des Staatsrats vom 19. Mai 1802 »mit einigen auf dem Protocoll bemerkten Zusäzen« durch den Kurfürsten nach Vorlage durch Montgelas.
[249] 2. Genehmigung des Reskript-Entwurfes an die reformierte geistliche Administration zu Heidelberg. Der Kurfürst beläßt »dem Kirchen Rath und Professor Wund223 wegen den in beiden Eigenschafften leistenden würklichen Diensten und Entbehrung sonst damit verbunden geweßener Vortheile von der genoßenen Zulaage zu 300 fl. an Geld 1 Fuder Wein und 15 Malter Korn, zur Zeit ohne weitere Folge zweyhundert Gulden«. Das Übrige wird zugunsten »des geistlichen Aerarii« eingezogen.
Genehmigung der »Entschließungen« durch den Kurfürsten.
Der Überblick enthält nur vom Editor besonders hervorgehobene Punkte und dessen Zusammenfassung dazu.
«Nr. 43:
Protokoll der Geheimen Staatskonferenz vom 22. Mai 1802»
[MA] 1. Genehmigung der »Entschließungen« des Staatsrats vom 19. Mai 1802 »mit einigen auf dem Protocoll bemerkten Zusäzen« durch den Kurfürsten nach Vorlage durch Montgelas.
[249] 2. Genehmigung des Reskript-Entwurfes an die reformierte geistliche Administration zu Heidelberg. Der Kurfürst beläßt »dem Kirchen Rath und Professor Wund223 wegen den in beiden Eigenschafften leistenden würklichen Diensten und Entbehrung sonst damit verbunden geweßener Vortheile von der genoßenen Zulaage zu 300 fl. an Geld 1 Fuder Wein und 15 Malter Korn, zur Zeit ohne weitere Folge zweyhundert Gulden«. Das Übrige wird zugunsten »des geistlichen Aerarii« eingezogen.
Genehmigung der »Entschließungen« durch den Kurfürsten.
Der Quellentext präsentiert die wörtlichen Passagen der Quellen, ohne Kommentar und Einschübe des Editors.
Nr. 43:Protokoll der Geheimen Staatskonferenz vom 22. Mai 1802 [...]Anmerkungen
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge die auf die Seiten dieses Dokuments verweisen.
Orte und Sachen.
Literatur.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
«Nr. 43:
Protokoll der Geheimen Staatskonferenz vom 22. Mai 1802»
BayHStA Staatsrat 4 2 Seiten.
Anwesend: Kf. Max Joseph, Herzog Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.
[MA] 1. Genehmigung der »Entschließungen« des Staatsrats vom 19. Mai 1802 »mit einigen auf dem Protocoll bemerkten Zusäzen« durch den Kurfürsten nach Vorlage durch Montgelas.
[249] 2. Genehmigung des Reskript-Entwurfes an die reformierte geistliche Administration zu Heidelberg. Der Kurfürst beläßt »dem Kirchen Rath und Professor Wund223 wegen den in beiden Eigenschafften leistenden würklichen Diensten und Entbehrung sonst damit verbunden geweßener Vortheile von der genoßenen Zulaage zu 300 fl. an Geld 1 Fuder Wein und 15 Malter Korn, zur Zeit ohne weitere Folge zweyhundert Gulden«. Das Übrige wird zugunsten »des geistlichen Aerarii« eingezogen.
Genehmigung der »Entschließungen« durch den Kurfürsten.