BayHStA Staatsrat 4 2 Seiten.

Anwesend: Kf. Max Joseph, Herzog Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MA] 1. Genehmigung der »Entschließungen« des Staatsrats vom 19. Mai 1802 »mit einigen auf dem Protocoll bemerkten Zusäzen« durch den Kurfürsten nach Vorlage durch Montgelas.

2. Genehmigung des Reskript-Entwurfes an die reformierte geistliche Administration zu Heidelberg. Der Kurfürst beläßt »dem Kirchen Rath und Professor Wund223 wegen den in beiden Eigenschafften leistenden würklichen Diensten und Entbehrung sonst damit verbunden geweßener Vortheile von der genoßenen Zulaage zu 300 fl. an Geld 1 Fuder Wein und 15 Malter Korn, zur Zeit ohne weitere Folge zweyhundert Gulden«. Das Übrige wird zugunsten »des geistlichen Aerarii« eingezogen.

Genehmigung der »Entschließungen« durch den Kurfürsten.

Anmerkungen

223
Vgl. oben Anm. 149.