BayHStA Staatsrat 383 20 Seiten.

Datum der Genehmigung durch den Kurfürsten: 2. April 1803.

Anwesend: Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Arco, [MF:] Krenner jun., Steiner, Hartmann, Schenk, Schwerin, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

{2r} 1. Montgelas teilt die Entschließungen des Kurfürsten vom 18. März 1803 auf die Anträge des Staatsrats vom 3., 9., 16. und 23. Februar sowie vom 2., 9. und 16. März 1803 mit.

Kurfürstliche Stadtkommissäre

Ernennung kurfürstlicher Kommissäre für München, Ingolstadt, Straubing und Burghausen.

2. Herr Geheimer Justiz-Referendair von Stichaner legte dem Staats Rathe den Bericht vor, welchen die General-Landes Direction über die Subjecte zu Churfürstlichen Commissarien bey den Städten München, Straubingen, Ingolstadt und Burghaußen erstattet501, und äüßerte nach dem er denselben ganz abgeleßen hatte, daß das Geheime Ministerial-Justiz-Departement mit den darin enthaltenen Anträgen rücksichtlich des vorgeschlagenen Personale und deßen Besoldung vollkomen verstanden seye; die Anträge bestünden in folgendem:

für München, welches einen Mann von ganz besonderen Kentnüßen, von festem, für die Regierung und das landesfürstliche Interesse sprechenden Caracter erfordere, schlage die General Landes Direction, den bisherigen Landes Commissär Schieber, in dem sie alle diese Eigenschafften vereiniget finde, mit dem Beysaze vor, daß derselbe dadurch nichts an seiner bisherigen Besoldung verliehre.

{3r} für Straubingen schlage die General Landes Direction den dortigen Hofgerichts Rathen von Wezstein, der schon Polizey Commissär seye, zum Churfürstlichen Stadt Commissär vor;

für Ingolstadt den freyßingischen Hofkammer Condirector Ebling mit einer Besoldung von 1.500 fl., und für Burghaußen den freyßingischen Dom Capitel Syndicus nunmehrigen Churfürstlichen Hofkammerrath Stuber.

Nach gehaltener Umfrage in dem Staats Rathe genehmigte derselbe die Anstellung des bisherigen Land Commissär Schieber zum städtischen Commissär allhier, und jene des Hofkammerrathen Stuber nach Ingolstadt502; beschloß aber den geweßenen Regierungs Rathen von Kern zum Stadt Commissär in Burghaußen zu ernennen, und wegen jenem in Straubingen einen weiteren Vorschlag von der General Landes Direction zu erforderen503.

Wegen den Gehälter dieser Stadt-Commissarien sezte der Staatsrath als Grundsaz fest, daß die Besoldung des hiesigen, jener eines General Landes Directions Rathes, und für die Stadt Commissarien zu Straubingen, Ingolstadt und Burghaußen der, eines Straubingischen Hofgerichts Rathen, gleich gestellet werden solle504.

Evaluation der Rentbeamten

Vortrag Krenners über die leitenden Grundsätze bei der Auswahl der neu anzustellenden Rentbeamten in Bayern. Diese rekrutieren sich aus den nicht weiter auf ihren angestammten Dienstposten verbleibenden bisherigen Landrichtern, Kastenbeamten und Gerichtsschreibern, zu befördernden Rechnungskommissaren sowie älteren Quieszenten. Auf der Grundlage der Bewertung jedes Kandidaten werden die entsprechenden Personalentscheidungen getroffen.

3. Unter Beziehung auf den, von Seiner Churfürstlichen Durchleucht wegen den {3v} neu anzustellenden Landrichter gefasten Conferenz Schluß505, erstattete Herr Geheimer Finanz-Referendaire von Krenner wegen den in Baiern neu anzustellenden Rentbeamten ausführlich-schriftlichen Vortrag, worin die Grundsäze aufgestellet worden, nach welchen das Ministerial Finanz-Departement die Auswahl der neuen Beamten, und der zu quiescirenden, aus den nicht beybehalten werdenden Landrichter, aus den bisherigen Kastenbeamten, aus den bisherigen Gerichtschreiber, aus den nach dem Sisteme des Ministerial Départements zur Aufmunterung im Dienste zu beförderenden Rechnungs Commissarien, und aus den älteren Quiescenten getroffen.

Herr von Krenner erinnerte, wie nach der neuen Eintheilung der Gerichte nur 49 Cameral Beamte anzustellen wären, aus den bereits existirenden Beamten und Quiescenten hingegen 58 taugliche Subjecte ausgehoben worden, folglich nebst den, wegen Mangel an Fähigkeit, wegen üblem Rufe oder wegen hohem Alter in die Ruhe zu versezenden Individuen, noch 9 andere Subjecte, wegen Mangel an Stellen, quiesciret werden müsten;

Um den Staatsrath vollkommen in den Stand zu sezen, die Auswahl des Ministerial Finanz-Departements und seine Vorschläge prüfen und beurtheilen zu können, werde er Referent bey einem {4r} jeden Individuo die Meynungen, welche die Mitglieder der General-Landes-Direction in ihren Abstimmungen geäüßeret, anführen, und bitte den Staatsrath seine Entschließungen auch bey einem jeden einzelnen zu erkennen zu geben.

Herr von Krenner führte nun aus den bisherigen Landrichter diejenige an, welche als solche nicht mehr beybehalten, auch nach Meynung des Ministerial Finanz Départements nicht als Rentbeamten angestellet werden können: und zwar

1. Hubert Mayr wäre wegen seinen zerrüttet scheinenden Geisteskräften als Landrichter und Cameral Beamter in Aicha zu quiesciren.

Wenn Hubert Mayer wegen seinen zerrütteten Geisteskräfften als Landrichter nicht mehr brauchbar, solle er auch als Rentbeamter quiesciret werden506.

2. von Reisenecker Landrichter zu Auerburg wäre als Rentbeamter nicht zu brauchen.

Solle quiesciret werden.

3. Freiherr v. Vieregg Landrichter zu Friedberg wäre zu einer Rentbeamten Stelle unbrauchbar.

Solle quiesciret werden507.

4. Schmid Landrichter zu Mainburg wäre zum Rentbeamten nicht zu gebrauchen und deswegen ganz zu quiesciren.

Nach Antrag508.

5. Von Burger Landrichter zu Mehring ebenfalls zu quiesciren, weil er zum Rent{4v}beamten unbrauchbar.

Solle quiesciret werden.

6. Schlierf zu Mießbach Landrichter, zum Rentbeamten unbrauchbar.

Solle quiesciret werden509.

7. Von Wezstein Landrichter zu Roßenheim wäre zum Rentbeamten nicht zu gebrauchen.

Solle quiesciret werden510.

8. Von Weltin Landrichter zu Starnberg zum Rentbeamten untüchtig.

Solle quiesciret werden511.

9. Schmadl Landrichter zu Vohburg wäre zum Rentbeamten nicht zu gebrauchen, und deswegen zu quiesciren512.

Nach Antrag.

10. Von Lachermayer Landrichter zu Weilheim, zum Landrichter und Rentbeamten untüchtig.

Solle quiesciret werden513.

11. Freiherr von Gugler Landrichter zu Reichenberg ebenfalls zum Rentbeamten untüchtig.

Solle quiesciret werden.

12. Münsterer Landrichter zu Rottenburg wäre als Rentbeamter nicht zu gebrauchen.

Solle quiesciret werden514.

13. Marckl Herrschaffts Beamter zu Wollnzach wäre zum Rentbeamten unfähig.

Da die Justiz- und Cameral Beamten Stelle von Wollnzach, wenn diese Herrschafft nach ge{5r}endigtem Prozeße Seiner Churfürstlichen Durchleucht ruckfallen sollte, den nächst gelegenen Churfürstlichen Gerichten zugegeben werden wird, so genehmiget zwar der Staats Rath die Quiescenz des Beamten Marckl, doch solle er noch in so lange auf seiner Stelle belaßen werden, bis der Prozeß wegen Wollnzach beendiget515.

14. Velhorn Landrichter zu Abbach wäre als Rentbeamter nicht zu gebrauchen.

Solle quiesciret werden.

15. Verlohner Landrichter zu Abensperg zum Rentbeamten wegen hohem Alter und Abgang höherer Geisteskräfften nicht zu gebrauchen.

Solle nach seinem eigenen Begehren quiesciret werden516.

16. von Müller Landrichter zu Fürth zum Rentbeamten untüchtig.

Solle quiesciret werden517.

17. von Schoenhub Landrichter zu Hengersberg zum Rentbeamten unfähig.

Solle quiesciret werden518.

18. Freiherr von Francken Landrichter zu Kötzing seye wegen einer körperlichen Kranckheit zu allen Diensten unfähig, und nach seinem eigenen Begehren bereits pensioniret.

Solle in der Pension belaßen werden.

19. Freiherr von Asch Landrichter zu Stadt am Hof zum Rentbeamten {5v}unbrauchbar.

Solle quiesciret werden.

20. Mayer Landrichter zu Vilshofen wäre zum Rentbeamten unbrauchbar.

Solle quiesciret werden519.

21. Wagner Landrichter zu Zwißel wäre zum Rentbeamten gänzlich untüchtig.

Solle quiesciret werden520.

22. Pauer Landrichter zu Kraiburg wäre wegen hohem Alter zum Rentbeamten nicht mehr zu gebrauchen.

Solle wegen hohem Alter quiesciret werden521.

23. Von Spizl Landrichter zu Marquardtstein wäre wegen Untauglichkeit zur Rentbeamten Stelle bereits pensioniret.

Solle in der Pension belaßen werden.

24. Wildenau Landrichter zu Reichenhall wäre als Rentbeamter zu quiesciren, doch könnte wegen der Salinen Kastner Stelle, die er begleite die weitere Entschließung noch ausgesezet bleiben.

Nach Antrag522.

25. Müller Justiz Beamter zu Wald, zum Rentbeamten untauglich.

Solle quiesciret werden523.

Verzeichnüß der, aus den bisherigen Cameral Beamten zu quiescierenden Subjecten

26. Freiherr von Castel Hofkastner zu München solle wegen Unbrauchbarkeit {6r} quiesciret werden.

Solle quiesciret werden.

27. Koenigsberger Kasten Amts Gegenschreiber zu Landsberg wäre wegen seiner großen Geistesschwäche und davon herrührenden Kräncklichkeit zu quiesciren.

Nach Antrag.

28. Graff von Daun Rentkastner zu Straubingen wäre wegen gänzlicher Untauglichkeit schon pensioniret, welches er selbst gebetten.

Wurde genehmiget.

Verzeichnüß der bisherigen Gerichtschreiber, welche zu quiesciren.

29. Möstl Gerichtschreiber zu Haag wäre wegen üblem Rufe, der sich zum Theile durch die lezte Local Commission bestättiget, zu quiesciren.

Nach Antrag.

30. Raith Gerichtschreiber zu Kranzberg524 wäre wegen Unthätigkeit und Unordnung in seinen Geschäfften zu quiesciren.

Nach Antrag, doch solle auf denselben bey Erledigung einer Secretär Stelle in einem Collegio Rücksicht genohmen werden.

31. Auer Gerichtschreiber zu Pfaffenhofen wäre wegen hohem Alter und Unthätigkeit zu quiesciren.

Nach Antrag525.

32. Gradl Gerichtschreiber zu Rhain wäre wegen Unthätigkeit und Unordnung in seinem Amte zu quiesciren.

Solle quiesciret werden526.

{6v} 33. Haider Gerichtschreiber zu Dingolfing wäre auf sein Ansuchen wegen Unbrauchbarkeit bereits pensioniret worden.

Solle in der Pension belaßen werden.

34. Finck Gerichtschreiber zu Julbach wäre wegen seinem Alter und Unbrauchbarkeit zu quiesciren.

Nach Antrag527.

35. Haubenschmid zu Straubingen Gerichtschreiber wegen üblem Ruf und Unbrauchbarkeit zu quiesciren.

Genehmiget528.

36. Mayer Gerichtschreiber zu Grießbach wäre nach seiner eigenen Bitte wegen Alter und Gebrechlichkeit zu quiesciren.

Genehmiget529.

37. Wagner Gerichtschreiber zu Kraiburg wäre wegen sehr hohem Alter zu quiesciren.

Nach Antrag.

Herr von Krenner äüßerte, wie hiemit die Zahl derjenigen Individuen sich endige, und er nun dem Churfürstlichen Staats Rathe diejenige Subjecte nach den verschiedenen Claßen ihrer Würdigung vorlegen werde, welche nach Meynung des Ministerial Finanz Départements aus den bisherigen Cameral Beamten, aus den bisherigen Gerichtschreiber, aus den Rechnungs Commissarien, aus den Quiescenten und den quiesciret werdenden Landrichter für würdig gehalten worden, {7r} auf die neuen Rentbeamtenstellen angestellet zu werden.

Unter die 1. Classe dieser gehörten aus den bisherigen Cameral Beamten

1. Scheurl Kasten Gegenschreiber zu München. 2. v. Oberndorff Kastner zu Landsberg.

3 B. v. Prielmayer Kastner zu Landshut. 4. Beutelhauser Bräü- und Aufschlagsbeamter zu Cham. 5. Stadlmann Kasten Gegenschreiber zu Burghaußen. 6. von Heeg Vogtkastner zu Trauenstein.

aus den bisherigen Gerichtschreiber

7. Zwack Gerichtschreiber zu Aichach. 8. Gerichtschreiber zu Landsberg von Gailer. 9. Stecher Gerichtschreiber zu Roßenheim. 10. Pauer Gerichtschreiber zu Schwaben. 11. von Schultes Gerichtschreiber zu Wolfertshausen. 12. Dürnberger Gerichtschreiber zu Friedberg530. 13. Agricola Gerichtschreiber zu Neuötting. 14. Steyerer Gerichtschreiber zu Reichenberg. 15. Eckert Gerichtschreiber zu Deggendorf. 16. Visino Gerichtschreiber zu Teispach. 17. Preiss Gerichtschreiber zu Kötzting531. 18. Baader Gerichtschreiber zu Regen. 19. Schartl Gerichtschreiber zu Viechtach. 20. Pezl Gerichtschreiber zu Kling. 21. Wieland Gerichtschreiber zu Reichenhall.

aus den Rechnungs Commissarien

22. Rechnungs Commissaire Zeiller.

aus den Quiescenten

{7v} 23. Riedl ehemahliger Forstgerichts Verweeßer von Neuötting, der mit 1200 fl. pensioniret worden, weil seine Stelle aufgehöret.

Unter die II. Classe der anzustellenden Rentbeamten gehörten

aus den bißherigen Cameralbeamten

24. von Rogister Kastner zu Dachau. 25. von Rogister Kastengegenschreiber zu Straubing.

aus den bisherigen Gerichtschreiber

26. Rieger Gerichtschreiber zu Aibling. 27. Neumüller Gerichtschreiber zu Mehring. 28. Jehlin Gerichtschreiber zu Ingolstadt. 29. Beckenbauer Gerichtschreiber zu Vohburg. 30. Stecher Gerichtschreiber zu Waßerburg. 31. Döger Gerichtschreiber zu Weilheim. 32. Ellerstorffer Gerichtschreiber zu Eggenfelden532. 33. Klöckl Gerichtschreiber zu Erding. 24. Müller Gerichtschreiber zu Mooßburg. 35. Raith Gerichtschreiber zu Rottenburg. 36. Köpelle Gerichtschreiber zu Cham. 37. Schwarzer Gerichtschreiber zu Kehlheim.

Unter die 3. Classe der anzustellenden Rentbeamten gehörten:

aus den quiescirt werdenden Landrichter

38. von Lösl Landrichter zu Haag. 39. Danzer Landrichter zu Pfaffenhofen. 40. Dormaier Landrichter zu Osterhofen. 41. Payerer Landrichter zu Biburg533. {8r} 42. von Hirschberg Landrichter zu Landau. 43. Schrödl Gerichtsbeamter in der Au. 44. Grimming Landrichter zu Waßerburg. 45. Nessl Landrichter zu Neustadt534. 46. Prunner Landrichter zu Eckmühlen. 47. Schmitt Landrichter zu Pfatter. 48. Ströber Landrichter zu Kranzberg. 49. Baron von Lerchenfeld Landrichter zu Kösting. 50. Geisler Landrichter zu Cham. 51. Gruber Landrichter zu Riedenburg. 52. von Lippert Landrichter zu Dachau. 53. von Pauli Landrichter zu Schrobenhauß. 54. Reichl Landrichter zu Dinglfing.

aus den bisherigen kleineren Cameral Beamten

55. Peyerer Kasten Amts Gegenschreiber zu Roßenheim. 56. Pichler Kastenamts Gegenschreiber zu Landshut.

aus den älteren Quiescenten.

57. v. Passauer quiescirender Bräü Verwalter zu Wörth. 58. Hürl quiescirender Regierungs Expeditor von Burghaußen.

Herr Geheimer Finanz Referendaire von Krenner erinnerte dem Staats Rathe, daß da in allem nur 49 Rentbeamtenstellen zu besezen wären, von der dritten Classe nur 12 angestellet werden könten, und deswegen eine Auswahl von 9 Individuen zu treffen seye, die aus Abgang an Pläzen ebenfalls quiesciret werden müsten.

Das Ministerial Finanz Département habe {8v} zu diesem Zwecke aus den beygefügten Ursachen folgende Individuen ausgehoben, und erwarte von dem Staatsrathe die weitere Entscheidung.

1. Schrödl Beamter in der Au535. 2. Peyerer Landrichter zu Biburg536. 3. Schmitt Landrichter zu Pfatter537. 4. Ströber Landrichter zu Krandsberg. 5. Reichel Landrichter zu Dinglfing538. 6. Peyerer Kasten Amtsgegenschreiber zu Roßenheim. 7. Pichler Kasten Amtsgegenschreiber zu Landshut539. 8. Passauer geweßener Bräüverwalter zu Wörth. 9. Hürl geweßener Regierungs Expeditor von Burghaußen.

Der Staatsrath genehmigte nach der, bey einem jeden Individuo gehaltenen Umfrage, die Anstellung der, von dem Ministerial Finanz Département zu Besezung der 49 Rentbeamten Stellen vorgeschlagene Subjecte, mit Ausnahm des Landrichters zu Pfaffenhofen Danzer, der sowohl als Landrichter und Rentbeamter quiesciret und mit Beybehaltung seines Gehalts unter der Auflaage nach Straubingen versezet werden solle, sich dort der ihme aufgetragen werdenden fiscalischen Arbeiten zu unterziehen540.

Die Quiescirung der wegen abgängigen Stellen hiezu vorgeschlagenen 9 Subjecten wurde von dem Staats Rathe ebenfalls genehmiget.

{9r} Herr von Krenner äüßerte ferner, daß, um dieses so wichtige und dringende Geschäft der Amts Organnisation nicht aufzuhalten das Ministerial Finanz Département, so wie es auch bey den Justiz Beamten geschehen, die Vertheilung des ausgewählten Personals in die zu besezende Stellen nach den angenohmenen Grundsäzen sogleich vorlegen werde;

Mann habe hiebey vorzügliche Rücksicht genohmen, daß die tauglichen Beamte in dem Orte ihres bisherigen Dienstes die Rentbeamten Stelle erhalten, wenn nicht besondere Umstände eine Abänderung erheischen; ferner, daß diejenige, welche in ein anderes Ort versezet werden, so nahe als möglich oder räthlich ist, placiret werden, damit der Umzug nicht zu beschwerlich und kostspielig werde; und endlich, daß die Hauptstädte und derley Orte, welche wegen der Erziehung der Kinder, so sehr gesuchet werden, den Geschiktesten und Verdientesten zu theil werden.

Nach diesen Grundsäzen habe sich nach reifer Erwegung folgender Vertheilungs Plann zum Resultate ergeben.

I. Abtheilung

derjenigen Individuen, so auf ihren bisherigen Pläzen verbleiben.

1. von Oberndorff – in Landsberg541. 2. B. v. Prielmayer – in Landshut. 3. Peutlhauser – in Cham. 4. Stadlmann - in Burghaußen. {9v} 5. von Heeg – in Trauenstein542. 6. Zwack – in Aicha543. 7. Stecher – in Roßenheim. 8. Pauer – in Schwaben544. 9. Düernberger – in Friedberg. 10. Agricola – in Neuötting. 11. Steyerer – in Reichenberg. 12. Eckert – in Deggendorf545.

13. Visino – in Teyspach546. 14. Preis – in Kötzing. 15. Pezl – in Kling respective Obing547. 16. Rogister von Straubingen – in Straubingen548. 17. Rieger – in Aibling549. 18. Jehlin – in Ingolstadt550. 19. Beckenbauer – in Vohburg. 20. Döger – in Weilheim551. 21. Ellerstorffer – in Eggenfelden. 22. Klöckl – in Erding552. 23. Müller – in Mooßburg. 24. Schwarzer – in Kellheim553. 25. von Lössl – in Haag554. 26. Danzer – in Pfaffenhofen. 27. Dormaier – in Osterhofen555. 28. Hirschberg – in Landau556. 29. Nissl – in Neustadt. 30. B. von Lerchenfeld – in Ingolstadt557. 31. B. v. Pauli – in Schrobenhaußen558.

II. Abtheilung

diejenige, welche versezet werden müßen.

32. Scheurl von München nach Pfaffenberg559. 33. Gailer von Landsberg nach Wasserburg560. 34. Schultes von Wolfertshaußen nach München. 35. Baader von Regen nach Viechtach561. 36. Schartl von Viechtach nach Regen562. {10r} 37. Wieland von Reichenhall nach Kranzberg563. 38. Rechnungs Commissär Zeiller nach Grießbach564. 39. Riedl von Neuötting nach Vilshofen565. 40. Rogister von Dachau nach Biburg566. 41. Neumüller von Mehring nach Schongau567. 42. Stecher von Waßerburg nach Kraiburg568. 43. Rait von Rottenburg nach Wolfertshaußen. 44. Köpelle von Cham nach Mitterfelß569. 45. Grimming von Waßerburg nach Dachau570. 46. Pruner von Eckmühl nach Neumarkt. 47. Geisler von Cham nach Hengersberg571. 48. Gruber von Rietenburg nach Dinglfing572. 49. Lippert von Dachau nach Tölz573.

In der Zeitfolge könne jedoch sich durch Umstände eine Änderung in dieser Dislocation ergeben, wozu man um so mehr den Vorbehalt machen müße, als ohnehin die Execution dieses Plannes nur successive geschehen könne, mithin einen langen Zeitraum erforderen werde;

Übrigens müße man den Staatsrath und besonders das Ministerial Justiz Departement auf die sieben Gerichter Reichenhall, Auerburg, Riedenburg, Pfatter, Stadtamhof, Julbach und Bärenstein, welche keine eigene Rentbeamten erhielten, sondern wo diese Stelle mit jener des Landgerichts vereiniget werden sollen, aufmerksam machen, hiebey aber auch erinneren, daß das Finanz Departement {10v} benehmlich mit dem Minist: Justiz Departement suchen werde, zu Rettung des Sistems auch diesen Ämter, durch Vereinigung der Gerichte, oder sonstige Verfügungen eigene Rentbeamten zu verschaffen.

Über die Art der Besoldung sowohl der Landrichter als Rentbeamten wurde nächstens ein abgesönderter Vortrag erstattet und sowohl eine Exemplification des Vorschlages, als auch ein Appercû deßen, was durch die gegenwärtige Organnisation dem Staats Aerario in der Zeitfolge ersparet werden wird, vorgeleget werden.

Der Staats Rath genehmigte nach gehaltener Umfrage die Vorschläge des Ministerial Finanz Departements zu Vertheilung der verschiedenen Rentbeamten Stellen, doch solle das Ministerial Finanz Departement die durch Versezung des tit. Danzers erledigt werdende Rentbeamten Stelle in Pfaffenhofen noch offen laßen, und hiezu seiner Zeit ein anderes Subject in Vorschlag bringen, auch so viel es die Umstände erlauben, Rücksicht nehmen, daß zu Befolgung des angenohmenen Sistems die angeführte sieben Gerichte ihre eigene Rentbeamten erhalten.

Kurfürstliche Entschließung dazu (2. April 1803):

{11v} Die unter Nr. 2 [recte: Nr. 3] von dem Staats Rathe gefaste Entschließungen genehmige ich mit der Änderung, daß der Freiherr von Castel nicht quiesciret, sondern als Rentbeamter allhier beybehalten, sohin der von Schultes auf ein anderes Rent Amt durch das Ministerial Finanz-Departement versezet werden solle574.

Ausstattung der Universität Landshut

Branca formuliert im Namen des Geistlichen Ministerialdepartements den Antrag, der Kurfürst solle die Generallandesdirektion anweisen, die Entschließung wegen Überlassung des Hofgartens in Landshut an die Universität zu vollziehen. Zugleich soll der Baumschule ein neuer Ort zugewiesen werden.

4. Wegen Überlaßung des Hofgartens zu Landshut an die Universitaet daßelbst, deßen Abtrettung auf eine Vorstellung des Herrn Oberhofmarschall Freiherr von {11r} Gohr und eine erfolgte höchste Weißung, daß Seine Churfürstliche Durchleucht die in dem Hofgarten sich befindende Baumschule erhalten wißen wollten, noch nicht geschehen, erstattete Herr Geheimer Referendaire von Branca schriftlichen Vortrag, worin er die Nachtheile, so durch diese Verzögerung der Universitaet zugehen, schilderte, die von dem Ministerial Finanz Departement gemachte Vorschläge, die Baumschule von Landshut zu entfernen und an einen anderen von der Garten Direction auszuwählenden und zu bestimmenden Plaz zu versezen, anführte und im Nahmen des Ministerial Geistlichen Departements den Antrag machte »daß Seine Churfürstliche Durchleucht nummehr an dero General Landes Direction die Weißung erlaßen mögten, die höchste Entschließung wegen Überlaßung des ganzen Hofgartens zur Vollziehung zu bringen und dagegen einen anderen anständigen Plaz für eine Baumschule auszeigen zu laßen«.

Der Staats Rath vereinigte sich mit diesem Antrage des Geistlichen Ministerial Départements.

Kurfürstliche Entschließung dazu (2. April 1803):

{11v} Auf den Antrag des Staatsrathes Nr. 3 [recte: Nr. 4] genehmige ich, daß die General Landes Direction die schon gefaste höchste Entschließung wegen Überlaßung des ganzen Hofgartens in Landshut an die Universitaet in Vollzug bringe, wenn zuvor ein anderer anständiger, von der Garten Direction ausgewählter und bestimter Plaz zu Versezung der Baumschule ausgezeichnet und angenohmen seyn wird.

Vorlage der Entschließungen beim Kurfürsten und Bestätigung mit Modifikationen zu TOP 3 und TOP 4.

Anmerkungen

501
Bericht der Generallandesdirektion vom 2. März 1803, BayHStA MInn 54211, Nr. 6 (mit Verweis Kobells auf vorliegenden TOP 2). Zum Ganzen vgl. Weiß, Integration, S. 57 – 63.
502
Stuber trat die Stelle nicht an, da er im Juli 1803 zum Hofgerichtsrat ernannt wurde; vgl. Nr. 111 (Staatsrat vom 15. Juni 1803), TOP 2 u. Nr. 117 (Staatsrat vom 20. Juli 1803), TOP 2.
503
Kfstl. Kommissär in Straubing wurde unter dem 4. Mai 1803 antragsgemäß Maximilian Joseph Wezstein (RegBl. 1803, Sp. 296). Zum Fortgang vgl. Nr. 117 (Staatsrat vom 20. Juli 1803), TOP 2. – Zu vorliegendem TOP 2 vgl. insgesamt den »Befehl an die churfürstlichen Magistrate und sämtlichen Einwohner der Städte München, Landshut, Ingolstadt, Straubing und Burghausen« betr. die »Verbesserung der magistratischen Verfassung« vom 4. Mai 1803, ebd. Sp. 291 – 297 (umfassende Regelung der Kompetenzen). Zu den Regelungen in bezug auf München vgl. den Eintrag in den Ratsprotokollen der Stadt München: Stahleder, Chronik Bd. 3, S. 516 f. (Regest zum 4./10. Mai 1802).
504
Zum Fortgang: Nr. 117 (Staatsrat vom 20. Juli 1803), TOP 2.
505
Vgl. Nr. 81 (Staatsrat vom 29. Dezember 1802), TOP 3.
506
Die Entschließungen zu den Nummern 1 bis 37 stehen auf der jeweils rechten Seitenhälfte unter der unterstrichenen Überschrift »Entschliesungen des Staats Rathes«.
507
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 416 (20. Juni 1803).
508
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 540 (4. August 1803).
509
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 742 (16. September 1803).
510
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 769 (17. September 1803).
511
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 721 (11. September 1803).
512
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 721 (11. September 1803).
513
Bekanntmachung: RegBl. 1803, Sp. 576 (20. August 1803).
514
Bekanntmachung: RegBl. 1803, Sp. 555 (9. August 1803).
515
Vgl. Nr. 41 (Staatsrat vom 19. Mai 1802), TOP 9.
516
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 540 (4. August 1803).
517
Bekanntmachung: RegBl. 1803, Sp. 540 (6. August 1803).
518
Bekanntmachung: RegBl. 1803, Sp. 616 (27. August 1803).
519
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 614 (27. August 1803).
520
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 767 (kfstl. Entschließung vom 7. September 1803).
521
Vgl. die Bekanntmachung in: RegBl. 1803, Sp. 1005 (12. Dezember 1803).
522
Unter dem 9. Juli 1803 wurde Landrichter Anton Freiherr von Wildenau »in solcher Eigenschaft in den Ruhestand versezt« (RegBl. 1803, Sp. 469).
523
Der Landrichter, Herrschaftspfleger und Kastner zu Wald, Joseph Müller, hatte nach seiner Pensionierung »noch das Bräuhaus bis zu dessen Verstiftung zu besorgen, und auf Rechnung zu führen« (RegBl. 1803, Sp. 470 [10. Juli 1803]; vgl. ebd. Sp. 438 [29. Juni 1803]).
524
Nonos Raith war im April 1800 zum Gerichtsschreiber ernannt worden; Protokolle Bd. 1 Nr. 65, S. 261 (Staatskonferenz vom 12. April 1800), TOP 9.
525
Bekanntmachung: RegBl. 1803, Sp. 812 (2. Oktober 1803).
526
Bekanntmachung: RegBl. 1803, Sp. 883 (20. August 1803).
527
Bekanntmachung: RegBl. 1803, Sp. 472 (10. Juli 1803).
528
Bekanntmachung: RegBl. 1803, Sp. 620 (30. August 1803).
529
Bekanntmachung: RegBl. 1803, Sp. 520 (20. Juli 1803).
530
Im Juli 1803 wurde Anton Dürnberger vom »provisorischen Kameralbeamten« zum Rentbeamten in Friedberg befördert (RegBl. 1803, Sp. 464).
531
Ernennung: RegBl. 1803, Sp. 521 f. (kfstl. Entschließung vom 29. Juli 1803).
532
Bekanntmachung: RegBl. 1803, Sp. 520 (25. Juli 1803).
533
Im RegBl. 1803, Sp. 517 f. (31. Juli 1803) wurde lediglich die Ruhestandsversetzung bekanntgegeben; von einer weiteren Verwendung ist nicht die Rede.
534
Nessl wurde zum Rentbeamten von Abensberg in Neustadt ernannt; RegBl. 1803, Sp. 580 (17. August 1803).
535
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 719 (5. September 1803): »[…] bey Vereinigung seines Amts mit dem Landgerichte München, in den Ruhestand versezt«.
536
Provisorische Ruhestandsversetzung: RegBl. 1803, Sp. 813 (28. September 1803).
537
Ruhestandsversetzung: RegBl. 1803, Sp. 768 (17. September 1803).
538
Ruhestandsversetzung: RegBl. 1803, Sp. 557 (11. August 1803).
539
Provisorische Ruhestandsversetzung: RegBl. 1803, Sp. 559 (9. August 1803).
540
Die entsprechende kurfürstliche Entschließung datiert auf den 5. September 1803 (RegBl. 1803, Sp. 717).
541
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 618 (22. August 1803).
542
Franz von Heeg wurde mit kfstl. Entschließung vom 15. Juli 1803 zum Rentbeamten des Rentamts Traunstein ernannt (vgl. RegBl. 1803, Sp. 504, mit näheren Angaben zur Besoldung).
543
Heute Aichach. – Vgl. RegBl. 1803, Sp. 746 (kfstl. Entschließung vom 10. September 1803).
544
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 790 (26. September 1803).
545
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 698 (kfstl. Entschließung vom 26. August 1803).
546
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 579 (kfstl. Entschließung vom 13. August 1803).
547
Bekanntmachung: RegBl. 1803, Sp. 617 (kfstl. Entschließung vom 19. August 1803).
548
Dominikus von Rogister wurde zum 30. August 1803 »auf sein eigenes unterthänigstes Bitten in den Ruhestand versezt« (RegBl. 1803, Sp. 619f.).
549
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 813 (kfstl. Entschließung vom 16. September 1803).
550
Ferdinand Jehlin wurde mit kfstl. Entschließung vom 13. August 1803 zum Rentbeamten des Rentamts Rain ernannt (RegBl. 1803, Sp. 582). Am 10. September 1803 wurde er »in Rücksicht seines hohen Alters, und nun 48 Jahre lang getreu und fleißig geleisteten Dienste« pensioniert (ebd., Sp. 746).
551
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 696 (kfstl. Entschließung vom 26. August 1803).
552
Im Oktober 1803 wurde Johann Balthasar von Klöckl als Landgerichtsschreiber in den Ruhestand versetzt (RegBl. 1803, Sp. 837).
553
Ernennung: RegBl. 1803, Sp. 583 (kfstl. Entschließung vom 13. August 1803).
554
Lössl wurde unter dem 23. September 1803 zum Rentbeamten von Haag ernannt (RegBl. 1803, Sp. 815).
555
Dormaier (auch: Dirmayer) wurde mit kfstl. Entschließung vom 26. August 1803 zum Rentbeamten des Rentamts Vilshofen mit Sitz in Osterhofen ernannt (vgl. RegBl. 1803, Sp. 620, mit näheren Angaben zur Besoldung).
556
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 557 (11. August 1803; Versetzung in den Ruhestand in der Eigenschaft als Landrichter) bzw. Sp. 581 (13. August 1803; Ernennung zum Rentbeamten).
557
Am 10. September 1803 wurde Lerchenfeld zum Rentbeamten von Ingolstadt ernannt, nachdem er kurz zuvor als Landrichter in den Ruhestand versetzt worden war (RegBl. 1803, Sp. 721; ebd., Sp. 743).
558
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 767 (17. September 1803), Sp. 789 (26. September 1803).
559
Vgl. RegBl. 1803, Sp. 584 (kfstl. Entschließung vom 13. August 1803).
560
Franz Xaver von Gailer wurde mit kfstl. Entschließung vom 26. August 1803 zum Rentbeamten in Schongau ernannt (RegBl. 1803, Sp. 621).
561
Baader wurde mit kfstl. Entschließung vom 26. August 1803 zum Rentbeamten von Hengersberg ernannt (RegBl. 1803, Sp. 697).
562
Der Lizentiat Schartl wurde mit kfstl. Entschließung vom 13. August 1803 zum Rentbeamten von Viechtach ernannt (RegBl. 1803, Sp. 584f.).
563
Wieland wurde zum 10. September 1803 zum Rentbeamten von Starnberg ernannt (RegBl. 1803, Sp. 745f.).
564
Zeiller wurde zum 16. September 1803 zum Rentbeamten von Riedenburg ernannt (RegBl. 1803, Sp. 810f.).
565
Riedl wurde zum 20. Juli 1803 zum Rentbeamten von Griesbach ernannt (vgl. RegBl. 1803, Sp. 819, mit Angaben zum Gehalt).
566
Johann Baptist von Rogister wurde mit kfstl. Entschließung vom 2. September 1803 zum Rentbeamten von Dachau ernannt (RegBl. 1803, Sp. 722).
567
Franz Xaver Neumüller wurde mit kfstl. Entschließung vom 30. September 1803 zum Rentbeamten in Miesbach ernannt (RegBl. 1803, Sp. 838).
568
Kajetan Stecher wurde mit kfstl. Entschließung vom 23. September 1803 zum Rentbeamten von Wasserburg ernannt (RegBl. 1803, Sp. 815f.).
569
Am 18. August 1803 stand »die fernere Bestimmung« Köppeles noch nicht fest. Mit kfstl. Entschließung vom 26. August wurde er dann zum Rentbeamten von Mitterfels ernannt (RegBl. 1803, Sp. 582 u. 695).
570
Felix Edler von Grimming wurde Ende September »auf sein eigenes unterthänigstes Bitten, jedoch mit dem Vorbehalte seiner Dienste in einem andern angemessenen Platze, in den Ruhestand versetzt« (RegBl. 1803, Sp. 816).
571
Mit kfstl. Entschließung vom 13. August 1803 wurde Joseph von Geisler zum Rentbeamten des Rentamts Schönberg ernannt (RegBl. 1803, Sp. 579).
572
Mit kfstl. Entschließung vom 16. September 1803 wurde Joseph Anselm von Gruber zum Rentbeamten des Rentamts Pfaffenhofen ernannt (RegBl. 1803, Sp. 811).
573
Landrichter Johann Theodor von Lippert wurde am 27. August 1803 »in der Eigenschaft als Gerichts- und Polizeybeamter in den Ruhestand versezt« (RegBl. 1803, Sp. 615). Mit kfstl. Entschließung vom 10. September 1803 erfolgte seine Ernennung zum Rentbeamten von Rain (ebd., Sp. 746).
574
Schultes wurde mit kfstl. Entschließung vom 16. September 1803 zum Rentbeamten von Erding ernannt (RegBl. 1803, Sp. 837).