BayHStA Staatsrat 5 8 Seiten.

Anwesend: Kf. Max Joseph; Montgelas, Morawitzky.

[MA] {1r} 1. Kurfürstliche Genehmigung der Anträge und Entschließungen der Staatsratssitzungen vom 13. und 20. Juli 1803 »mit einigen auf den Protocollen bemerkten Zusäzen« nach Vorlage durch Montgelas.

Die Schuldforderung der Gräfin Ludolf gegenüber Herzog Carl von Zweibrücken wird an Frankreich verwiesen. Bewerbungen der Tochter um Verleihung einer Stiftspräbende bzw. des Sohnes um Eintritt in kurfürstliche Dienste werden bei Gelegenheit wohlwollend geprüft werden.

2. In einem, über die Schuldforderung der Gräffin von Ludolf an des Herrn Herzogs Carl von Zweybrücken höchsts. A. erstatteten Vortrag wurden durch den churfürstlichen Geheimen Staats und Conferenz {1v} Minister Frhr. von Montgelas die Verhältnüße dieser Schuldforderung auseinander gesezet, und gezeiget, daß in der in Urschrift übergebenen Schuldverschreibung kein gewöhnliches Anleihen sondern die Constituirung einer ewigen Rente vorkomme, und dieselbe alle Eigenschafften an sich trage, um mit vollem Rechte an die französische Nation als gegenwärtiger Besizer der Hypothek verwießen zu werden.

Frhr. von Montgelas machte daher nach Wiederlegung des Grundsazes; als ob die Verwendung der entlehnten Summe zum Besten des pfalzgräfflichen Haußes geschehen, und deswegen von der französischen Nation Anstände erhoben werden könten: den Antrag, sich mit der Gräffin Ludolf wegen dieser Schuldforderung in nichts einzulaßen, sondern dieselbe an die französische Nation zu verweißen, wo er aber der höchsten Gnade Seiner Churürfürstlichen Durchleucht anheim stellen müße, ob höchstdieselbe der Gräffin Ludolf die gebettene Stifts Praebende für ihre Tochter, oder eine andere Gnade ertheilen wollten.

Seine Churfürstliche Durchleucht haben auf diesen Antrag gnädigst beschloßen, daß die Gräffin Ludolf mit ihrer Schuldforderung an die französische Nation verwießen werde; höchstdieselbe sind übrigens nicht ungeneigt, bey Erledigung einer adelichen Stifts Praebende allhier auf ihre Tochter nach Erfüllung der statutenmäßigen durch das Normale vom 24. März vorgeschriebenen Bedingnüßen, vorzügliche Rücksicht nehmen, auch ihrem Sohne den Eintritt in churfürstliche Dienste, wenn er sich hiezu befähiget, erleichtern zu laßen.

Überführung der Mannheimer Kunstsammlungen und der wissenschaftlichen Sammlungen nach München

Vortrag Montgelas’ über die Unterbringung der von Mannheim nach München verbrachten wissenschaftlichen Sammlungen und Kunstgegenstände aus dem Besitz der Akademie sowie die Verwendung des Personals.

3. Über die Benuzung der Kunst und wißen{2r}schafftlichen Samlungen, welche von Mannheim hieher verbracht worden, und wegen Ausfindigmachung des hiezu erforderlichen Raumes äüßerte sich der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Frhr. von Montgelas, wie nach genohmenem Augenschein das ganze ehemalige Jesuiten Collegium oder dermahlige Maltheser Gebäude nebst der Augustiner Kirche dazu erforderlich seyn werde.

Um den vorgetragen werdenden Gegenstand ganz beurtheilen zu können, seye nöthig zu berichtigen, was über die Individuen, welche bei dieser Kunst und wißenschafftlichen Samlungen bisher angestellet waren und nach der mit dem Herrn Churfürsten von Baaden723 getroffenen Übereinkunft übernohmen werden müßen, bestimmet und welche Verfügungen mit dem Fond der ehemaligen Academie der Wißenschafften von Mannheim getroffen werden wollen.

Frhr. von Montgelas bemerkte die Individuen, so unter dieser Zahl begriefen, legte vor, wie alt sie seyen, welche Gehälter sie aus der Staats Casse und dem Academie Fond bezogen, ob sie noch brauchbar und welche Bitten sie rücksichtlich ihrer Zukunft gestellet, dann in welchem Verhältnüß die Total Summe der zu bezahlenden Besoldungen mit der Erträgnüß des academischen Fonds stehe, und aus welchen Capitalien und Realitaeten der Fond der Academie zusammengesezet seye; derselbe machte sohin zu Erschöpfung des ganzen Gegenstandes folgende Vorschläge:

A: Den ganzen Fond der Mannheimer Academie, so wie er bestehet, durch einen eigenen Fundations Brief der hiesigen Academie der Wißenschafften einzuverleiben und ihr zu überlaßen, über das vorhandene Hauß, Druckerey, Garten u.s.w. {2v} auf die vortheilhafteste Art zu disponiren und die Capitalien allmälig einzuziehen und hier wieder anzulegen, welches freylich mit Behutsamkeit geschehen müße, da über 60.000 fl. Capitalien über dem Rheine ausstehen.

B. Die vorhandene wenige Mitglieder der Academie könten zu correspondirenden Mitglieder der hiesigen ehrenhalber ernant werden; dem alten Collini724, Dr. Güthe725, Secretär Wichart, Bibliotheck Diener Jung und Steinschleifer Walter726 könte man erlauben, ihre Pension in Mannheim unter der Bedingung zu verzehren: daß sie sich zur Besorgung der Geschäffte, welche die weitere Verwaltung des Fonds der Academie erforderen könte, müsten gebrauchen laßen. Regierungs Rath Medicus727 könte zu Einrichtung des botanischen Gartens hieher versezet und ihme hier eine Wohnung angewießen werden; von Traitteur728 könte bei einer Bibliothec in Francken oder Schwaben angestellet und ihme dabey aufgegeben werden, wenn an dem Orte seiner Anstellung ein Lycäum oder Universitaet ist, zugleich Vorleßungen über Geschichte und Statistik zu halten.

C. Lamine729 würde mit dem Stukador Pozzi730 und dem Naturalien Cabinets Diener Schleicher hieher zu versezen seyn, was die Individuen betrift, welche bey der Mahlerey und Kupferstich Cabinet angestellet waren, so könten solche vielleicht bey den Provincial Gallerien angestellet werden, und wäre hierüber allenfalls der Director Manlich731 zu vernehmen; von den Hof Mahler könnte nur dem Mahler Müller732 und der Frau König733 zugemuthet werden sich in die churfürstliche Erblande zu begeben.

D. da seit dem 1. Dezember v. J. sämtlich diese Individuen aus der rheinpfälzischen Casse keine {3r} Besoldung mehr erhalten, so seye es billig, diese Ruckstände auf die hiesige Casse zu übernehmen und zu berichtigen.

E. den Cathalog der botanischen Bibliothec an die Hofbibliothec abgeben und ihr auftragen zu laßen, die darin verzeichnete Werke sich dereinst von dem Regierungs Rathen Medicus ablieferen zu laßen.

Rücksichtlich des hier zu veranstalltenden Raumes für die Kunst und wißenschafftliche Samlungen wären

F. die hier befindliche Augustiner in ein anderes Kloster Gebäude auf dem Lande zu versezen, und das hiesige Augustiner Gebäüde den in dem Maltheser Gebäude sich befindenden Collegien einzuräümen, ferner die Militär Academie in das Kloster der Hieronymitaner, wenn es hiezu hinlänglichen Raum darbietet, einzuweißen, und das Maltheser Bräühauß entweder anderst wohin zu verlegen, oder dem Großpriorat eine der Erträgnüß nach einem zehenjährigen Durchschnitt gleich kommende Rente auf die Staats Casse anzuweißen.

Seine Churfürstliche Durchlaucht haben die wegen den Kunst und wißenschafftlichen Samlungen gemachte Vorschläge mit folgenden Änderungen und Zusäzen gnädigst genehmiget: 1. Solle die Einverleibung und Schanckung des Mannheimer Academie Fonds nicht eher ausgeführet werden, als bis die hiesige Academie eine zweckmäßigere und ihrer Bestimmung mehr entsprechende Einrichtung erhalten haben wird; höchstdieselbe wollen daher, daß hiezu die geeignete Vorschläge ohnverzüglich bearbeitet und nach reifer Prüfung höchst Ihnen zur Genehmigung vorgeleget werden.

2. Solle wegen dem Mahler Müller nähere Erkundigung eingezogen werden, wo er sich gegenwärtig befindet, und aus welchen Ursachen er abweßend?

Von anhero {3v} Berufung der Mahlerin König, des Mahlers Kolb und Kupferstechers Verhelst734 solle Umgang genohmen, dem Steinschleifer Walter jedoch frey gestellet worden, ob er sich hieher begeben wolle.

3. Wegen Verlegung der Militär Academie zu den Hyerominitaner solle zuvor das Kloster der lezteren besichtiget werden, ob es für die Academie hinlänglichen Raum habe und dazu geeignet seye.

4. Wegen dem Maltheser Bräühauß solle die General Landes Direction durch das Ministerial Finanz Département beauftraget werden über diesen Gegenstand mit der Administration des Maltheser Großpriorats in Unterhandlungen zu tretten.

Mediatisierung der schwäbischen Reichsstädte

Vortrag über die Grundsätze, die bei der Mediatisierung der in bayerische Landeshoheit gekommenen schwäbischen Reichsstädte anzuwenden sind.

4. In einem schriftlichen Vortrage wurden die allgemeine Grundsäze aufgestellet, nach welchen die Mediatisirung der in den schwäbischen Entschädigungslanden Seiner Churfürstlichen Durchleucht zugefallenen Reichsstädte vorgenohmen werden könte und angetragen, in jeder dieser Reichsstädte, wovon eilf theils größere theils kleinere dem Churhauße zur Entschädigung zugewießen worden, dasjenige auszuscheiden, was Ausfluß der Landes Hoheits Befugnüße seye, um es in den Wirkungs Creiß der geeigneten Landesstellen einzureyhen und die Mediatisirung in dem doppelten Gesichts Punckte der künftigen Justiz- und Polizey Verwaltung und des Städte Vermögens in Schwaben nach den angeführten Grundsäzen eintretten zu laßen.

Die zu Mediatisirung der schwäbischen Reichs Städte aufgestellte Grundsäze wurden von Seiner Churfürstlichen Durchleucht gnädigst genehmiget735.

Vortrag über die nachteilige Entwicklung der Eichstätt betreffenden Verhandlungen am Wiener Hof.

5. Der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Frhr. von Montgelas legte die {4r} Berichte vor, welche die zur Evaluation der Eichstädtischen Ämter nach Wien abgeordnete Commissarien wegen dem ihnen übertragenen Geschäffte erstattet, und bemerkte die unvortheilhafte Wendung welche diese Unterhandlung zu nehmen scheine und nach allen Verhältnüßen auch nehmen werde; für gegenwärtig seye nichts weiteres zu verfügen, als den Commissarien zu antworten, sie hätten die schriftliche Äüßerung der k. k. Commissarien zu gewärtigen; wo übrigens die fernere Einschreitungen rücksichtlich dieser Unterhandlung dem Ministerial Departement der auswärtigen Geschäfften zu überlaßen seyn wird.

Nach Antrag genehmiget.

Neuordnung der Besoldung des Landesdirektions-Präsidenten und Generalkommissärs in Franken, Friedrich Graf v. Thürheim.

[MF] 6. Wurde ein Rescripts Aufsaz zur churfürstlichen höchsten Genehmigung vorgeleget, wodurch dem Landes Directions Praesidenten und General-Commissär in Francken Graffen von Thürheim nebst seiner Praesidenten Besoldung von 6.000 fl. noch von jeder der Provinzial-Cassen Würzburg und Bamberg extraordinarie jährlich zweytausend Gulden, dann für den Unterhalt von 4 Pferden, ein Aversum von jährlichen sechshundert Gulden, und endlich zwey freye Wohnungen, die eine im sogenanten Gesandtenbau zu Würzburg, und die andere im Schloße zu Bamberg, letztere mit dem Gebrauche der nothwendigen Küchen Geräthe und Effecten bewilliget, dagegen aber seine bisherige Besoldung als Landschaffts Verordneter von Neuburg mit 2.200 fl. ein{4v}zuziehen befohlen wird.

Dieser Rescripts Entwurf wurde genehmiget.

Der Kurfürst bewilligt dem Geheimen Legationsrat Johann Nepomuck Kaeser die gleiche Besoldung wie den Geheimen Referendären.

7. Auf die Bitte des Geheimen Legations Rathen Kaeser um den übrigen Geheimen Referendairs in der Besoldungs Vermehrung gleichgesezet zu werde, äüßerte der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Frhr. von Montgelas, wie in seinem Anstellungs Rescripte zwar nichts von einer Gleichhaltung mit den Geheimen Referendärs bemerket seye, die Gewährung dieser Bitte aber blos von der höchsten Gnade abhänge.

Seine Churfürstliche Durchleucht wollen dero Geheimen Legations Rathen Kaeser in der Besoldung denen Geheimen Referendarien gleich stellen laßen.

Genehmigung der »Entschließungen« durch den Kurfürsten.

Anmerkungen

723
Karl Friedrich (1728 – 1811), Markgraf von Baden, 1803 Kurfürst.
724
Der homme de lettres Cosimo Alessandro (auch: Cosmas Alexander) Collini (1727 – 1806), zeitweilig Sekretär Voltaires, wirkte seit 1759 an der Akademie der Wissenschaften zu Mannheim als wissenschaftlich-literarischer Aufklärer und Universalgelehrter. Der Hof- und Staatskalender 1802 verzeichnet ihn als »Naturalienkabinets-Director« und Historiographen (S. 22, S. 248). Vgl. Kreutz, Collini; Budde, Interessen, S. 361.
725
Johann Melchior Güthe (1753 – 1812), kurfürstlicher Medizinalrat, Meteorologe und Physiker, Direktor des Physikalischen Kabinetts der Akademie der Wissenschaften zu Mannheim (HStK 1802, S. 248; Fuchs, Palatinus illustratus, S. 517 Anm. 676, S. 577).
726
Franz Walter, Steinschleifer am Naturalienkabinett (HStK 1802, S. 248).
727
Der Arzt Friedrich Casimir Medicus (1736 – 1808) widmete sich seit 1764 als Mitglied der kurpfälzischen Akademie der Wissenschaften vornehmlich der Botanik und wurde 1767 Direktor des Botanischen Gartens in Mannheim. Seit 1774 leitete er als Mitbegründer die Kameral-Hochschule in Kaiserslautern (NDB Bd. 16, S. 598 f.; Budde, Interessen, S. 362, S. 368 f.; AK Carl Theodor Bd. 2, S. 484 f.; HStK 1802, S. 245, S. 248).
728
Karl Theodor Edler von Traitteur (1756 – 1830), seit 1786 als Historiograph und Bevölkerungsstatistiker Mitarbeiter der kurpfälzischen Akademie der Wissenschaften zu Mannheim, seit 1788 Hofbibliothekar, ferner Hofgerichtsrat (vgl. HStK 1802, S. 246 u. S. 248; Fuchs, Palatinus illustratus, S. 576; Schibel, Hofbibliothek, S. 331).
729
Der Hofbildhauer Peter Simon Lamine (1738 – 1817) wirkte in Mannheim als Direktor des »Antiquen-Statuen-Saal[es]« und der »Zeichnungs-Akademie«. 1805 wurde er als Direktor des Antikensaals nach München berufen (vgl. HStK 1802, S. 248, S. 251; AK Carl Theodor Bd. 2, S. 308, S. 317; Thieme/Becker, Lexikon Bd. 22, S. 264 s. v. ›Lamine‹).
730
Vermutlich Giuseppe Pozzi (1732 – 1811), seit 1765 Hofstukkator in Mannheim. Thieme/Becker, Lexikon Bd. 27, S. 333 f. s. v. ›Pozzi‹.
731
Mannlich (1741 – 1822), seit 1799 Direktor »sämtlicher Galerien- Kabinete- Zeichungs- und der Kupferstiche-Sammlungen« sowie Hofkammerrat (HStK 1802, S. 21; zur Ernennung: Protokolle Bd. 1 , Nr. 18, S. 108 [Staatskonferenz vom 25. Juni 1799], TOP 4; vgl. NDB Bd. 16, S. 74 f.)
732
Der Dichter, Maler, Kunstkritiker und -agent Friedrich Müller (1749 – 1825), genannt Maler Müller, lebte seit 1778, anfangs u.a. von Kurfürst Karl Theodor finanziell unterstützt, in Rom. Ab 1804 erhielt er wiederum eine Pension vom Münchener Hof, 1806 wurde er königlich bayerischer Hofmaler. NDB Bd. 18, S. 373 – 375.
733
Katharina König gen. Treu (1743 – 1811) war seit 1769 Hofmalerin in Mannheim. Seit 1776 wirkte sie (als womöglich erste Professorin an einer deutschen Akademie) an der Kunstakademie Düsseldorf. Vgl. Thölken, Hofmaler, S. 249 – 252; AK Carl Theodor, Bd. 2, S. 310 f.
734
Zur Person des Kupferstechers (vgl. HStK 1802, S. 249) Egid Verhelst (1733 – 1818) s. Thieme/Becker, Lexikon Bd. 34, S. 250 s. v. ›Verhelst‹; Grotkamp-Schepers, Zeichnungsakademie, S. 162 f.
735
Den in vorliegendem TOP 4 genehmigten »Grundsäzen« lag ein Antrag des Referendärs Arco (MA) vom 12. Juli zugrunde, der wiederum auf Gutachten des schwäbischen Kommissariatsrats Gottlob Dietrich Miller vom 8. Juni bzw. 10. Juni 1803 fußte. Arco ging davon aus, daß nach der Formulierung des § 27 RDH die »Kurfürsten und Fürsten, welchen Reichsstädte als Entschädigung zufallen«, verpflichtet waren, »diese Städte in Bezug auf ihre Munizipalverfassung und Eigenthum auf den Fuß der in jedem der verschiedenen Lande am meisten privilegirten Städte [zu] behandeln, so weit es die Landesorganisation und die zum allgemeinen Besten nöthigen Verfügungen gestatten«. Gleichzeitig sah er die weitreichende Eingriffsbefugnis der Fürsten: »[…] allein dieses Reichs Gesez läßt zugleich einem jeden Fürsten die Freyheit, die künftige Verfassung nach reinen staatswirthschaftlichen Grundsäzen anzupassen«. Vorliegender TOP 4 führte zum Reskript an das Schwäbische Generalkommissariat vom 10. August 1803, das die Grundsätze der Mediatisierungspolitik festlegte. RDH vom 25. Februar 1803, § 27: Protokoll der ausserordentlichen Reichsdeputation zu Regensburg, Bd. 2, S. 841 – 934, hier S. 890 = Huber (Hg.), Dokumente Bd. 1, Nr. 1, S. 1 – 26, hier S. 12. Archivalien: BayHStA MInn 54213, nicht fol. Zitat Arco: Antrag vom 12. Juli, [fol. 1v]. Zum Ganzen Schroeder, Das Alte Reich, S. 181 – 195, zu Vorgeschichte und Kontext S. 168 – 177 sowie Weiß, Integration, S. 44 – 57.