BayHStA Staatsrat 382 3 Seiten.

Datum der Genehmigung durch den Kurfürsten: 9. Oktober 1802.

Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

Evaluation der Staatsdiener

Beginn des Vortrags zur Beurteilung »sämtlicher in Baiern angestellter Criminal- und Civilbeamten« durch das Ministerialjustizdepartement nach Anhörung der Generallandesdirektion.

{2r} 1. Herr geheimer Justiz-Referendär v. Stichaner eröfnete dem Staatsrathe die Grundsätze, nach welchen das Ministerial Justizdepartement bei Beurtheilung sämtlicher in Baiern angestellter Criminal- und Civilbeamten, über deren Fähigkeiten, Kenntnisse, und moralische Eigenschaften, die Mitglieder der General Landesdirektion in verschlossenen Abstimmungen, die auszugsweise vorgeleget worden, sich geäusert, verfahren, und seine dem Staatsrathe zur Genehmigung vorzulegende Anträge genau {2v} nach der Mehrheit der eingekommenen Abstimmungen eingerichtet habe.

Infolge dieser Eröfnung machte Herr geheimer Justiz-Referendär v. Stichaner im Namen des Ministerial Justizdepartements folgende Anträge:

1.) Frhr. von Castel Hofkastner alhier solle als Jurisdictionsbeamter quiescirt werden, da die Jurisdiction des Kastenamts aufhört; seine weitere Bestimmung als Cameralbeamter wäre dem Ministerial Finanzdepartement anheim zu stellen.

Nach Antrag

2.) Landrichter zu Aichach Hubert v. Mayer solle als Landrichter beibehalten, ihme aber bedeutet werden, sich wegen seinen phisikalischen Versuchen weniger Versäumnis seiner Amtsgeschäften zuschulden kommen zu lassen.

Nach Antrag.

3.) Gerichtsherr in der Au Franz Xaver Schrödl solle quiescirt werden.

Nach Antrag.

4.) Landrichter zu Auerburg Thadäus Reisenegger solle quiescirt werden.

Nach Antrag.

5.) Landrichter zu Aibling Wolfgang Schmid solle mit Warnung beibehalten werden.

Nach Antrag.

6.) Landrichter zu Dachau Johann Theodor v. Lippert solle quiescirt werden.

Nach Antrag.

Da des Herrn geheimen Staats- und Konferenz-Ministers Freiherrn von Montgelas Excellenz wegen wichtig- und dringenden Geschäften abberufen wurden und aus dem Staatsrathe sich entfernten, so wurde beschloßen, die heutige Sitzung aufzuheben und in der nächsten Sitzung den angefangenen Gegenstand fortzusetzen280.

Genehmigung der Entschließungen durch den Kurfürsten.

Anmerkungen

280
Fortsetzung: Nr. 61 (Staatsrat vom 25. August 1802), TOP 4.