Anmerkungen

433
Vgl. die kurfürstliche Resolution zu TOP 5) des Protokolls des Staatsrats vom 30. September 1801.
434
Abdruck des Friedensvertrags von Paris, 24. August 1801 (den der bayerische Gesandte Cetto mit dem Archivar des Außenministeriums Caillard ausgehandelt hatte und mit dem der Kurfürst, den Bestimmungen des Friedens von Lunéville entsprechend, gegen eine Garantie der verbleibenden Gebiete nach dem Stand von 1779 und die Zusage von Entschädigungen formell auf seine linksrheinischen Besitzungen verzichtete), z.B. bei Mayr, Sammlung Bd. 2, Nr. VII.115, S. 336-338. Details dazu bei Neri, Cetto, S. 127-132 und v.a.Weis, Montgelas, Bd. 2, S. 50-60, der auch ausführt, dass Frankreich schließlich einen Großteil der knapp 7 Mio. fl. Schulden übernahm, die auf den linksrheinischen Besitzungen des Hauses Pfalzbayern gelastet hatten.
435
Zu Jean Baptiste Moïse Jollivet (1753-1818), französischer Staatsrat und Präfekt im Département Donnersberg, vgl.Tulard, Dictionnaire, S. 972 (J. Tulard).
436
Bezug genommen wird auf die Mandate »Von Bestrafung der Räuber und Diebe« vom 18. Mai 1781 und »Von […] geschärfter Bestrafung des gefährlichen Raubergesindels« vom 21. Mai 1781; vgl.Schilling/Schuck, Repertorium, Halbbd. 1, Nr. BAY 2558, 2559, S. 917, 918.
437
Vgl. Protokoll des Staatsrats vom 9. September 1801, TOP 12).
438
Abdruck des entsprechenden Reskripts über die Niederlassungserlaubnis für den Juden Bomeisler zum Betreiben einer Fabrik (9. Oktober 1801) bei Schimke, Regierungsakten, Nr. 107, S. 549f., die auch darauf hinweist, daß die Erlaubnis zur Ansiedlung von Juden in den Landesdirektionen umstritten war. »Die Ansiedlung kapitalkräftiger Juden mit unternehmerischen Zielen wurde von der Regierung […] aus wirtschaftspolitischen Erwägungen gefördert […], wobei aber die den Protestanten 1801 gewährte Niederlassungsfreiheit den Juden ausdrücklich verweigert wurde« (ebd., S. 544); zu letzterem Sachverhalt das Reskript »Die nähere Erläuterung des Religionsediktes betreffend« vom 21. September 1801 (Mayr, Sammlung, Bd. 2, Nr. VIII.37, S. 369).
439
Vgl. HStK 1802, S. 239f.