Anmerkungen
461
Bekanntmachung der Ernennung (»in Rücksicht seines Eifers und der besondern Geschicklichkeit, welche derselbe bey der General-Landesdirektion sowohl, als den ihm aufgetragenen außerordentlichen Komißionen bewiesen hat«): RegBl. 1803, Sp. 16 (3. Januar 1803).
463
Der Medizinalrat Anton Johann Nepomuck Edler v. Leuthner (1740 – 1814), Patrizier von München, wirkte daneben als »Staabsmedicus« beim Stab des Obersthofmeisters und des Oberststallmeisters (HStK 1802, S. 38, S. 42; vgl.Hoffmeister, S. 19 u.ö.).
464
Gemäß einer Bekanntmachung vom 24. Januar 1803 durften die Nestler »auch ein anderes Handwerk, dessen sie kündig sind, Säcklerarbeit, oder Weißgärberey«, betreiben. Wenn sie der entsprechenden Zunft beitraten, waren sie »von den sonstigen Handwerkserfordernissen, der Lehrjahre und Wanderschaft« zu befreien (RegBl. 1803, Sp. 72).
465
Stichaner bezieht sich in seinem 93 Folioseiten umfassenden Vortrag (BayHStA MA 83755) auf einen verwickelten Rechtsfall, der seinen Ursprung in den komplizierten Geldgeschäften des kurbayerischen Schatzmeisters Jean-Paul Bombarda hatte. Der Bankier, der während des Spanischen Erbfolgekrieges die französischen Subsidienzahlungen an Kurbayern transferierte, schuldete dem Kurfürsten Max Emanuel bei seinem Tod 1712 noch beträchtliche Summen. Es kam darüber zu einem langwierigen Rechtsstreit mit den Erben Bombardas, der 1729 mit einem Gerichtsurteil zugunsten des Kurfürsten entschieden wurde. Mit der Eintreibung der Schulden (und daneben mit der Besorgung aller Finanzgeschäfte des Kurfürsten in Frankreich) wurde der bayerische Gesandte in Paris und wirkliche Geheime Rat Louis Joseph Comte d’Albert-Fürst Grimberghen (1672 – 1758) beauftragt, der daneben private Forderungen an den Nachlaß Bombardas hatte. Nicht zuletzt deswegen erregte seine Geschäftsführung den Verdacht, er habe Unterschlagungen begangen. Der Kurfürst verurteilte ihn deswegen zur Erstattung einer Summe, die etwa ein Drittel der jährlichen bayerischen Staatseinnahmen ausmachte. Der zur Beschlagnahme von Grimberghens Vermögen 1749 nach Frankreich entsandte Offizier Joseph von Peglioni mußte indes den Rechtsweg beschreiten, da der Fürst nicht zahlungswillig war und auch nicht ausgeliefert wurde. 1765 kam es schließlich zu einem Urteil, das – ganz entgegen den Erwartungen der bayerischen Prozeßpartei – Peglioni (als Vertreter des bayerischen Kurfürsten) zum Schuldner der Erben Grimberghens erklärte. Sie sollten zudem bis zur Zahlung der gerichtlich festgelegten Summe von 513.403 Livres jährliche Erbrenten in Höhe von 40.000 Livres genießen. Diese Erbrenten wurden alsbald zum Gegenstand von Prozessen und juristischen Auseinandersetzungen, deren letzte archivalische Spuren bis 1845 reichen. Vgl. zum Ganzen: Hartmann, Finanz- und Subsidienpolitik, S. 51 – 70, S. 156 – 163; zu Bombarda auch ders., A l’époque; zu Grimberghen ders., Comte d’Albert; Fischer, Der Geheime Rat, S. 200. Zu den Hintergründen von Stichaners Vortrag im Staatsrat die Akten BayHStA MA 83755, zur weiteren Entwicklung MA 83756, MA 83757, MA 83758 sowie Bayer. Gesandtschaft Paris Nr. 6795. Im Zuge der Auseinandersetzung entstanden zahlreiche Druck- bzw. Prozeßschriften, z. B.: Memoire pour M. le Prince de Grimberghen. Contenant l’analise des Comptes, Diplomes, Décrets, & autres Titres Justificatifs […], Paris 1750 (BayHStA, Bibliothek, Sign. 4º E 443; weitere Schriften in dem Konvolut »Schriften die Fürst Grinbergische Verlassenschaft betrefent«, ebd. Sign. 4º E 444). Die Suche in Bibliothekskatalogen, z. B. im Bayerischen Verbundkatalog (URL: http://bvba2.bib-bvb.de), ergibt weitere Treffer.