BayHStA Staatsrat 8

19 Seiten. Unterschriften der Minister, des Kronprinzen und des Königs. Protokoll: Kobell.

Anwesend:

König Max Joseph; Kronprinz Ludwig.

Staats- und Konferenzminister: Montgelas; Morawitzky; Hompesch.

Finanzverhältnisse des Königreichs Bayern in den Etatjahren 1806/07 und 1807/08

Finanzminister Hompesch berichtet über die Staatsfinanzen in den Etatjahren 1806/1807 sowie 1807/1808 (TOP 1), um den finanzpolitischen Spielraum für den Militäretat (TOP 2) abzustecken. Leitsatz ist, daß der Militäretat so zu bemessen ist, daß die übrigen unausweichlichen Staatsausgaben weiterhin getätigt werden können. Das im Etatjahr 1806/1807 zunächst erwartete Defizit von 5,5 Mio. fl. wird nicht bestätigt. Vielmehr ist von einem Überschuß von ca. 750.000 fl. aufgrund vermehrter Einnahmen und verminderter Ausgaben auszugehen. Die Prognose für 1807/1808 ist auf den ersten Blick nicht so günstig. Erwartet werden Einnahmen von ca. 27,4 Mio. fl. bei Ausgaben von ca. 35 Mio. fl. Jedoch sind diese Angaben lediglich als vorläufig anzusehen; insgesamt ist von einer weitaus geringeren Unterdeckung auszugehen. Genaue Aussagen werden sich allerdings erst treffen lassen, wenn die Zentralstaatskasse den Etat berechnet haben wird. Festzuhalten ist, daß sich eine durchgreifende Vermehrung der Staatseinkünfte nur durch die Neujustierung des Steuerwesens erreichen läßt.

[MF] {1r} 1. Der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch eröffnete die auf heute von Seiner Königlichen Majestät angeordnete Staats-Konferenz {1v} mit Anführung der Gegenstände, so dieselbe veranlasset, nemlich die künftige Bestimmung des Militair Etats vorzulegen, und eine Übersicht des Finanz Etats 1806/7 und einen Voranschlag jenes für 1807/8 aufzustellen61.

Freiherr von Hompesch äusserte seine Überzeugung, daß der Militair Etat als das Haupt Bedürfniß und die erste Ausgabe Rubrik der Finanz Verwaltung eines Staates anzusehen seie, allein da die Verschiedenheit der Forderungen des Kriegs Oekonomie Raths Directorii vom Jahre 1804 und dem Jahre 1808 berechnet für eine Armee von 45 respec 48.000 Mann nach dem Friedensfuße zu auffallend seie und es sich gegenwärtig weniger frage, wie groß solle die Summe sein, welche der baierische Staat auf seine Armée verwenden solle, als wie viel kann ohne Stockung in den übrigen unausweichlichen Staats Ausgaben darauf verwendet werden; so halte er es für nöthig, vor allem den Rückblick auf das {2r} Finanz Jahr 1806/7 und den Überblik auf jenes 1807/8 vorzulegen, um durch diese beide Aktenstücke die Grundzüge an die Hand zu geben, von welchen bei dieser Berathung ausgegangen werden muß, und welche die Gränze der auf das Militär zu verwendenden Finanz Kräfte bezeichnen.

In Folge dieser Voraussezung führte Freiherr von Hompesch an, daß das Finanz Ministerium nach den von dem Central Rechnungs Bureau aus den Provincial Finanz Etats geschöpften Voranschlag des Jahrs 1806/7 mit einem Defizit von 5½ Millionen, welches gröstentheils als permanent erschienen, zu kämpfen gehabt habe, und zu dessen Deckung habe suchen müssen, die Staats Einkünfte für den Betrag von 2.260.000 fl. zu vermehren und die Staats Ausgaben für den Betrag von 2 Millionen zu vermindern.

Auf welche Art diese Aufgabe von dem königlichen Ministerial Finanz Departement {2v} gelößet, und in wie weit dessen Bemühungen durch den Erfolg belohnt worden, zeigte der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch durch eine eigene Darstellung, die er über die Einnahmen und Ausgaben, über das Central Staats Kasse Verhältniß vom Jahre 1806/7 nebst einer Vergleichung der verschiedenen Ansäze des Etats und des wirklichen Ertrages habe fertigen lassen, und zur allerhöchsten Einsicht vorlege62, welche bestätige, daß eine wirkliche Central Staats Kasse Einnahme von 11.648.493 fl. und dagegen eine Central Staats Kasse Ausgabe von 10.573.974 fl. mithin ein Überschuß von 1.074.519 fl. sich ergebe, und wenn auch von diesem Überschuße die Differenz der während dem Jahre ausgestellten und eingelösten Tratten mit 329.887 fl. so wie andere Posten abgerechnet werden, so bleibe dennoch das günstige Resultat eines bedeutenden Überschusses, und man mag diese {3r} Darstellung nach allen von der Central Staats Kasse gelieferten Materialien berechnen, so verschwinde wenigstens gemäs dieser Vorlaage das anfangs so abschreckende Deficit gänzlich, welches mehr seie, als man ohngeachtet aller angewandten Anstrengung habe erwarten können, und wodurch (da man nicht zweifeln kann, daß die aus dem Central Staats Cassa Buch verfertigte Extrakte richtig seien) die oberste Finanz Verwaltung ihre Pflichten redlich glaubt erfüllt zu haben, sogar übertreffe dieses Resultat die Aussichten, die man bei dem Zustande und der ersten Vorlage der Finanzen erwarten konnte.

Die Verschiedenheit liege vorzüglich darin:

1.) Daß die Provinzen wirklich mehr geleistet, als die Etats Ansäze enthielten; der Grund hierin seie, daß die General Commissairs ihre Ausgaben aufs höchste {3v} und ihre Einnahmen gering anzusezen pflegen;

2.) Daß der Militär Etat wirklich um 1.700.000 fl. weniger als für ihn angesezet ware, gekostet, und in der That nur 5½ Millionen für ihn verwendet worden.

3.) In den verminderten Ausgaben aller centralisirten Zweige, ausgenommen des extraordinairen Hofetats, der aus besonderen Ursachen mehr erfordert, und der auf Zurückbezalung verwendeten Summe die auch mehrere 100.000 fl. ausmachten.

Das Schrekbild eines Defizits wäre also für das Etats Jahr 1806/7 in der Wirklichkeit glücklich überstanden, und wenn auch die Zahl der während dieses Finanz Jahres emittirten Tratten zu 1.180.612 fl., die Zahl der eingelösten zu 850.727 fl. um 329.885 fl. übersteige, so zeige sich demnach für das Finanz Jahr 1806/7 ein Überschuß von 744.632 fl. {4r} und wie auch immer die verschiedene Berechnungen und Ansäze für das Etats Jahr 1806/7 gestellet werden mögen, so seien zwei Säze zur Evidenz erwiesen, nemlich, daß sich die in die Central Staats Kasse geflossene Staats Einkünfte ansehnlich vermehret, und daß eine bedeutende Ersparung in den Staatsausgaben statt gefunden habe.

Der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch berührte nun die Verschiedenheit der Etats Angaben des geheimen Central Rechnungs Bureau, wornach sich ein Deficit ergiebt, und der Central Staats Kasse Berechnung, wonach sich ein Überschuß zeiget, und nachdeme er die Ursachen dieser Verschiedenheit angeführet, und dieselbe erläutert, ging er zu dem Überblicke auf das Finanz Jahr 1807/8 über und äusserte, daß {4v} diese tröstende, und beruhigende Voraussezungen vom Finanz Jahre 1806/7 nöthig waren, um zu dem Conspecte des Finanz Etats für 1807/8 der ebenfalls von dem Central Rechnungs Bureau aus den verschiedenen Provincial Etats und Voranschlägen verfertiget worden, mit ruhigerem Gemüthe übergehen zu können.

Nach diesem summarischen aber glüklicherweise keineswegs erschöpfenden Conspect des Central Rechnungs Bureaus, den Freiherr von Hompesch vorlegte63, erscheine eine gesammte ordentliche und ausserordentliche Einnahme des Staates von 27.369.611 fl. und dagegen eine gesammt ordentliche und ausserordentliche Ausgabe von 35.067.281 fl. mithin ein ordentlicher und ausserordentlicher Passiv Recess von 7.697.670 fl.

So abschrekend dieses Bild sein würde, wenn die Etats {5r} und der Auszug aus denselben sich auf wirkliche Ausgaben und auf die Auszüge geschlossener Jahres Rechnungen bezöge, so dienen diese Ansäze in ihrem Überblike nur zum Beweise, daß die Etats und ihre Voranschläge, in der Art wie sie eingesendet und verfertiget werden, blos idealisch sind. Folgende Gründe dienen zum Beweise dieser Behauptung:

1.) Das halbe Etats Jahr von 1807/8 seie wirklich vorüber, in demselben seie eine Million auf rükständigen Sold und Löhnung auf das Extraordinarium des Militairs verwendet worden; die extraordinairen Ausgaben der Reise Ihrer Majestät der Königin nach Pyrmont und der italienischen Reise wurden bestritten; die für den Kauf der Lobkowizischen Herrschaft bestimmten Zahlungs Termine, und auf {5v} Erwerbung anderer Staats Realitäten verwendeten Summen wurden bezalt, ohne daß die Central Staats Kasse bis heran insolvent geworden wäre, welches gewiß der Fall gewesen sein würde, wenn ein so enormes Misverhältniß zwischen Einnahme und Ausgabe wirklich vorhanden wäre.

2.) Würden alle Provinzen zusammen nicht mehr dann 749.482 fl. über Abzug ihrer Ausgaben für das ganze Jahr zur Central Staats Kasse abgeben können, welche Dotazion schon dermalen 3 und 4fach überstiegen worden.

3.) Seye es zwar wahr, und könne auch nicht anders sein, daß der von Jahr zu Jahr sich von selbst mindern müssende Staats-Realitäten Verkauf für das gegenwärtige Etats Jahr 1.400.000 fl. minder beträgt, daß

4.) bei den Aktiv Kapitals Zinsen und einzuziehenden Kapitalien eine Minderung von 430.000 fl. erscheint, daß

{6r} 5.) der geringe Getreid Preiß bei dem Geld Anschlage der Dienst- und Zehend Getreide eine Minderung von wenigstens 400.000 fl. beträgt.

Dagegen hätten sich selbst nach diesen Anschlägen die permanenten ordinairen Einkünfte, im Gegenhalt mit dem vorigen Jahr um anderthalb bis zwei Millionen vermehrt und die Provinzen nicht allein die Zinsen der Provinzial Schulden, sondern selbst auch bedeutende Kapitalien abbezalen können.

Solange die Rechnungen der Provinzial Kassen nicht wirklich abgelegt sind; solange die Central Staats Kasse ihre Rechnung nicht abgelegt hat, welche alle im vorigen Jahr noch vom Jahre 1800 an zurükstanden und welche, ungeachtet der strengsten Befehle und der grösten darauf verwendeten Sorgfalt bei der Central Staats Kasse nicht weiter als bis zum Jahre 1804 vorgerükt, und erst mit {6v} Ende dieses Etats Jahres nachgeholt werden können, ist es nicht möglich ein zuverlässiges, und mit allen Belegen versehenes Bild der Finanzen des Königreichs aufzustellen.

Das Finanz Ministerium zähle darauf, in 6 Monaten damit fertig werden zu können. Das Mangelnde müsse durch die Central Staats Kasse ersezet werden, deren Einnahmen und Ausgaben enumerirt wurden.

Der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch äusserte, wie die Central Staats Kasse für den Staat das seie, was dem Kaufmanne die Hauptbuchhaltung und seine Kasse seie; ihre gegeneinander abgewogene Billanzen könnten allein das Bild der Wirklichkeit darstellen, und daraus könne man allein ersehen, ob in einem Jahre mehr {7r} Schulden gemacht oder mehr Schulden abbezalet worden und welche Ersparungen hätten eintretten können.

Ein Staats Schaz oder die sogenannte Disposizions Kasse habe nie existirt, und könne also gegenwärtig auch nicht existiren. Die bei der baierischen Landschaft gefundene Vorraths Casse allein ausgenommen, welche zwischen 2 und 300.000 fl. betrage, und noch wirklich unberührt seye.

Wenn man also dieses ganze Bild in kurze Säze zusammen faße, so ließen sich folgende Resultate für das gegenwärtige Finanz Jahr daraus ziehen.

1.) Daß sich die ordinairen permanenten Einkünfte um so viel ungefehr vermehrt haben, als die extraordinairen Einkünfte durch den verminderten und abnehmen müssenden Staatsrealitäten-Verkauf abgenommen haben.

2.) Daß der durch geringere Getreidpreise entstehende Abgang der Einkünfte {7v} durch Oekonomie und höher gebrachten Ertrag der centralisirten Stellen ersezt werden dürfte.

3.) Daß die neu eröffneten Quellen der vermehrten Einnahme die ausserordentlichen und nicht vorher geschehene Ausgaben des Central Kasse ungefehr zu decken im Stande sind.

4.) Daß aber die Hauptvermehrung der Staatseinkünfte, ein sicher zu zählender und nötiger Überschuß blos aus der Steuerperäquazion und gleicher Vertheilung der Abgaben sich erwarten laße, welches die Wichtigkeit dieser Arbeit eben so sehr beweiset, als die Nothwendigkeit dieses Unternehmen unverrükt fortzusezen, und von den angenommenen Grundsäzen auf keine Weise abzugehen.

Indessen konnten diese Erwartungen das Finanz{8r}ministerium nicht allein beruhigen, und er Freiherr von Hompesch habe, um das Bild des Etatsjahres 1807/8 so viel möglich mit den wirklichen Ausgaben zu beleuchten, einen weitern Auszug der Central Staats Kaße für das nun verfloßene Semester verfertigen laßen, den er hiemit vorlege, und welcher eine Vergleichung der Ausgaben im gegenwärtigen Semester 7/8 und des ersten Semesters 6/7 enthält, und welche Bilance allerdings nicht zum Vortheil des gegenwärtigen Etats Jahrs gereichte, und eine eigene Auseinandersezung verdiente.

In diesem ersten Semester des gegenwärtigen Finanz Jahres seien für 1.982.603 fl. Tratten emittiret worden, in dem ersten Semester {8v} des Finanz Jahres 1806/7 aber nicht mehr, als um 374.225 fl., also in diesen 6 Monaten mehr Tratten oder Schulden gemacht worden, um 1.608.378 fl. Dieses seie das auffallenste Factum; nachdeme aber Freiherr von Hompesch dasselbe durch mehrere Säze beleuchtet und gezeiget hatte, daß das gegenwärtige Etatsjahr 1807/8 dem verflossenen 1806/7 in den Staatseinkünften ohngeachtet des verschiedenen Abganges verschiedener Rubriken überhaupt so ziemlich gleichkommen werde, und nur alles angewendet werden müste um, da kein Überschuß zu hoffen seye, das Gleichgewicht zwischen Staatsausgaben und Staatseinnahmen zu halten, es von der grösten Nothwendigkeit seye, wenn nicht eine wahre Stockung entste{9r}hen solle, eine grosse Vermehrung der Ausgaben mit Kraft zu entfernen, ging derselbe zu dem 2n Gegenstand der die Geheime Staats Konferenz heute veranlaßet, die Bestimmung eines jährlichen Aversi für die Armée nach dem Friedens Fuße über.

Begrenzung des Militäretats

Gemäß einem Voranschlag des Kriegsökonomierats Johann Heinrich v. Kraus hat das Militär einen jährlichen Bedarf von 7,175 Mio. Gulden. Hompesch weist darauf hin, daß 1804 bei annähernd gleicher Mannschaftsstärke nur 4,5 Mio. Gulden gefordert und bewilligt wurden. Indem er die Ansätze zum Militäretat 1804 und 1808 vergleicht, bestimmt Hompesch 5,5 Mio., maximal 6 Mio. Gulden als Zielwert des Etatvoranschlags. Zu prüfen ist ferner, ob die in der Konstitution angekündigte Bürgermiliz die Funktion der vom Militär geforderten Reservebataillons übernehmen kann. Der König genehmigt die Anträge.

[2]. Der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch führte zuerst an, welchen Auftrag der Direktor des Krieges Oekonomie Rathes von Kraus erhalten, um einen genauen und vollständigen Etat des jährlichen Bedürfnisses der Armée und ihrer sämmtlichen Zweigen nach dem Friedens Fuße vorzulegen, und wie derselbe diesem Auftrage durch Überreichung der hier vorgeleget werdenden {9v} tabellarischen Übersicht und denen derselben beigefügten Bemerkungen, die abgelesen wurden, genüget64.

Nach dieser Tabelle wurde für die Armée eine Summe von jährlichen 7.175.000 fl. erfodert.

Zu Beleuchtung dieser Anfoderungen fand Freiherr von Hompesch nöthig, auf die Unterhandlungen der Militair Exigenz im Jahre 1804 zurückzugehen, und zu zeigen, daß damals für die Armée, die auch auf 45 bis 48.000 Mann nach dem Friedensfuße angenommen war, nur 4½ Million gefodert, und auch von Seiner Königlichen Majestät ausgesprochen worden, wo durch gegenwärtig ohngefehr bei der nemlichen Stärke nur mit Vermehrung einiger Bataillons, eines {10r} Cavallerie Regiments und einer gröseren Anzahl Pferde bei den lezten die Summe von 7 Millionen und darüber gefordert werde65.

Das Finanz Ministerium sahe sich hiedurch veranlasset in einer vorgelegten Tabelle eine Paralelle zwischen den verschiedenen Anforderungs Propositionen vom Jahre 1804 und den gegenwärtigen aufzustellen, und hob die wichtigsten derselben aus, welche Freiherr von Hompesch anführte, um den Grund des grosen Unterschiedes obiger beider Resultate desto leichter auffassen zu können.

Freiherr von Hompesch legte die Resultate in zwei Protokollen vor, welche sich aus zwei Sizungen mit dem General Lieutenant und Chef des Kriegs Bureau Herrn von Triva und dem {10v} Direktor von Kraus über diese Militair Exigenz ergeben, und äusserte: daß der Nutzen eines Militair Aversi allgemein anerkannt werden würde, weil eben dadurch die Hauptausgabe im Staate fixirt werde, und die Militair Behörden zu Ersparungen ein eigenes Interesse bekommen; daß aber mit einer weit geringeren Summe, ungeachtet der verschiedenen weit theueren Militair Rubriken, die angesezte Zahl der Armée von 48 bis 50.000 Mann gehalten werden könne, müße er sich auf die ausgearbeitete Vergleichung der verschiedenen Ansäze des Jahres 1804 und 1808 in ihrem ganzen Détail beziehen.

Nach dieser detaillirten Auseinandersezung würde die Armee in dieser Anzahl mit ihrer Vermehrung in Friedens {11r} Zeiten nicht über 5½ Millionen erfodern, und man könnte sich auf diese Summe beschränken, welche allerdings wünschenswerth wäre, damit die Staatskaße sich etwas zu erholen im Stande sey, und die Anstrengung der Vermehrung der Einkünfte nicht eine noch grösere Ausgabe zur Folge hätte, wodurch das Gleichgewicht aufs neue gestört, und jede dauerhafte Einrichtung unmöglich gemacht wird.

Um aber die Ausgaben nicht aufs Äusserste zu bringen; um für extraordinaire Rubriken einen Fond zu erhalten, und die Bildung eines abgesonderten Militair Schazes für Kriegszeiten und ganz ungewöhnliche Anschaffungen zu erleichtern, müße der Antrag des Finanz Ministeriums, wenn man bei den 5½ Mil{11v}lionen nicht stehen bleiben wollte, als Maximum bei den dermaligen Verhältnissen und Kräften des Königreichs, auf das Quantum fixum von sechs Millionen gehen. Mehr könnten die Kräften des Staates nicht vertragen noch leisten, und nach vollkommener Überzeugung würde auch dadurch allen politischen Absichten ein Genüge geleistet. Wenn Seine Königliche Majestät diesen allerunterthänigsten Vorschlag als das fest bestehende Maximum genehmigen, so würden in Konformität der früher erlaßenen organischen Reskripte über die Militair Oekonomie, und in Übereinstimmung mit dem Gutachten des Oekonomie Raths, folgende Bestimmungen theils zu bestätigen, theils zu tref{12r}fen, dem Zweck der Militair Einrichtung angemessen sein.

1.) Bestimmung der Aversional Summe auf 6 Millionen;

2.) Bestimmung der Frucht-Preise, wie solche von den königlichen Rentämtern und Magazinen dem Militair abgegeben werden.

3.) Beibehaltung der gegenwärtigen Form und Kontraktes des Militair Oekonomie Rathes mit dem Finanz Ministerium.

4.) Daß alle Militair Zahlungen durch eine mit den gehörigen Personen versehene Militair Kasse gehen, und mit Beseitigung der Neben Provinzial Kassen berichtiget werden.

5.) Daß die Aversional Summe von der Central Staats Kasse jährlich in monathlichen Raten pünktlich geleistet, der Überschuß in eine separirte Kriegs Kasse {12v} gelegt; diese mit 3 Schlüsseln versehen werde, wovon das Kriegs Bureau, der Kriegs Oekonomie Rath und das Finanz Ministerium einen erhält, welche alle drei mitwirken müssen, um Gelder aus dem Militair Schaze für ausserordentliche Ausgaben zu erheben.

Auf diese Weise glaube er Freiherr von Hompesch daß allen Zwecken der Sicherstellung eines abgesonderten Militair Fonds und der Möglichkeit der Finanz Verwaltung, die Summe dazu herbei zu schaffen, entsprochen werde.

Wozu würde es auch helfen, eine grösere Summe zu bestimmen, die hernach nicht bezalt werden kann. Es seie besser und für das Militair selbst zuträglicher eine geringere Summe anzunehmen, auf welche es rechnen {13r} kann, als eine größere, die nie erfolgen werde.

Noch müsse er Freiherr von Hompesch bemerken, daß obschon es ausser dem Wirkungskreise des Finanz Ministerii liege zu beurtheilen, in wieferne die Organisazion von Reserve Bataillons sich mit dem dermaligen Formations Systeme vertrage, doch erinnert werden müßte, daß Seine Königliche Majestät die Errichtung einer National Miliz im Königreiche beschlossen, und diese Errichtung sogar einen in die Urkunde des Reichs aufgenommenen Artikel ausmache66, und ob dieses, da auch die Bürger Miliz im ganzen Reiche zur inneren Sicherheit organisiret, nicht allenfalls wie in Frankreich die Reserve Bataillons bilden, und {13v} als solche gebraucht werden könnten.

Der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch las einen nach diesen Ansichten entworfenen Reskripts Aufsaz ab, und untergab denselben, so wie den ganzen Antrag über diesen Gegenstand der allerhöchsten Genehmigung.

Seine Königliche Majestät haben den Antrag Dero Finanz Ministers, daß das Militair Aversum auf jährliche sechs Millionen in der vorgeschlagenen Art bestimmet werde allergnädigst bestätiget, und dem abgelesenen Reskripts Entwurf an den Direktor des Kriegs Oekonomie Rathes von {14r} Kraus ihre allerhöchste Genehmigung ertheilt67.

Staatsanleihen

Hompesch trägt über die Notwendigkeit vor, bei dem Finanzmann Seeligmann eine Staatsanleihe in Höhe von 4 Mio. Gulden aufzunehmen, da die Mittelbeschaffung durch Schatzwechsel (Kassentratten) Gefahren birgt. Der König genehmigt den Antrag.

3. Der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch erstattete über die Nothwendigkeit und Rechtmäsigkeit eines weiteren Staatsanlehens von 4 Millionen als Fortsezung der in den Jahren 1801 mit dem Hofbanquier A[ron] E[lias] Seeligmann kontrahirten Staats Anlehen von 3 Milionen Gulden68 ausführlichen schriftlichen Vortrag, und zeigte darinn, daß unter der gegenwärtigen Regierung erst ein einziges solides groses Staats Anlehen, nemlich das schon erwehnte von 3 Millionen kontrahiret worden, woran bereits 6 Fristen mithin eine Summa von 1.200.000 fl. sammt allen Zinsen pünktlich berichtiget seien.

Im Jahre 1806 habe das damalige Finanz Ministerium schon die Nothwendigkeit gefühlet, {14v} wegen den ungeheuren Lasten so die Staats Kassen in den Kriegs- und darauf gefolgten Friedens-Jahren zu bestreiten gehabt, ein weiteres Anlehen zu machen, es seie deßwegen nach Frankfurth, Amsterdam und Koburg geschrieben, auch hier versuchet worden, dasselbe zu erhalten, allein alle diese Schritte seien ohne Erfolg geblieben und man habe zu andern Mitteln schreiten müssen, um die Staats Kassen zu decken, und eine Zahlungsunfähigkeit zu entfernen69.

Mit aller Anstrengung seie dieses bis jezt verhindert worden, allein die Staats Kasse habe sich um dieses zu erreichen gezwungen gesehen, als Schuzmittel gegen eine auffallende Insolvenz mit Tratten Emmißion fort zuschleppen, und ein Anlehen von 500.000 fl. bei Carli und Schaezler in Augsburg70 auf ein Jahr zu prolongiren.

Die Kasse habe in dem 1n Semester des gegenwärtigen Finanz Jahres, wie in dem Überblick für das halbe Jahr 1807/8 bereits angeführet worden, um 1.982.603 fl. 44 kr. {15r} ausgegeben, und bei alle deme seie dieselbe doch immer in Verlegenheit geblieben, weil selbst diese Summe von 2.482.000 fl. ihr altes unwidersprechliches Bedürfniß von 3 Millionen nicht aequiparire.

So ein leichtes sich immer reproduzirendes Aushülfsmittel die Kasse Tratten wegen ihrem beispiellosen Credit in Deutschland auch seie, so seie doch die Gefahr damit verbunden, daß durch eine unglückliche Ereigniß ihre Einlösung gehindert werden könnte, und man von denjenigen Individuen, welche die Haupt Summen auf Tratten geben, von Tag zu Tag abhängiger wird, auch leicht eintreten kann, daß die Kasse genötiget werden könnte, die Interessen und Provision der Tratte, welche gegenwärtig schon 8½ pC des Jahres betragen, zu erhöhen.

Das königliche Finanz Ministerium finde deßwegen, daß die Negotirung eines Anlehens, und wenn es auch nur um etwas wohlfeiler, als die bisherigen jährlichen 8½ pC {15v} zu stehen komme, täglich zum dringenden Bedürfnisse werden, um den angeführten Gefahren der Willkühr und des Stockens in den bisherigen Hilfsmittel des blosen Tratten Verkehrs vorzubeugen.

Das Ministerial Finanzdepartement habe den Versuch in Holland ein Anlehen zu finden, erneuert, allein es seie keine Hoffnung vorhanden, daß man dasselbe geringer als zu 8¾ pC erhalte.

Der Hof Banquier Seeligmann habe sich aber nun erklärt, ein Anlehen von 2 Millionen cum obligo und 2 Millionen sine obligo auf 2 Jahre Stillstand und nachherig zehenjährigen Heimzahlungs Fristen als blose Fortsetzung seines ersten Anlehens in der Art zu übernehmen, daß es an Zinsen und Provision mit einander nicht höher als auf jährliche 8 pC von dem jedesjährigen Capital Reste zu stehen kommen solle.

Von demselben, der im Jahre 1801 auch nur 3 Millionen {16r} cum obligo und eine Million sine obligo übernahm, und doch damals die 3te Million schon in dem ersten Semester erfüllte, lasse sich erwarten, daß er alle 4 Millionen aufbringen werde.

Als Finanz Minister, und in Beziehung auf die vorgelegte Lage der Finanzen des Königreichs Baiern, müsse er Freiherr von Hompesch antragen, daß Seine Königliche Majestät geruhen möchten, dieses Staatsanlehen von 4 Millionen und die deßwegen mit den Hof Banquier Seeligmann verabredete Unterhandlungen zu genehmigen, und dadurch dem Finanz Ministerium die Mittel zu geben, alle kleinliche Hilfsmittel zu beseitigen, und das Finanz Geschäft im grosen zur Zufriedenheit des Monarchen und zum Wohle des Staates fortzuführen.

Freiherr von Hompesch legte nun die mit dem Hof {16v} Banquier Seeligmann verabredete Bedingungen vor, führte an, daß die Mauthgefälle, die zu Deckung der stipulirten Capitals Rückzalung und Berichtigung der Interesse mehr als hinreichend seien, als Special Hypothek, so wie bei dem ersteren Anlehen gegeben werden sollen, und zeigte in ausführlichem Vortrag: wie nach den Bestimmungen der Schulden Pragmatik vom 20. Oct. 180471 bewiesen werden könne:

1.) Daß dieses neue Anlehen von vier Millionen nothwendig und rechtmäsig sei.

2.) Daß die Verwendung desselben sogleich bestimmt werden könnte, damit seiner Zeit nach dem Inhalte der Pragmatik die Verifizirung der richtig geschehenen Verwendung in dem Staats Archiv hinterleget werden könnte.

3.) Welche Special Hypothek zu verschieben und

4.) welcher extraordinaire {17r} Tilgungs Fond zur Rückzalung dieses Anlehens auszuzeigen wäre.

Nach diesen Voraussezungen legte der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch die wegen diesem Anlehen entworfene Reskripts Aufsäze

a) an die königliche Central Staats Kasse, b) an den Hofbanquier Seeligmann, c) an die königliche General Zoll- und Mauth Direkzion und d) an den königlichen Residenten in Frankfurth [Adam Friedrich] Freiherrn von Reding72, zur königlichen allerhöchsten Genehmigung vor und fügte denselben den entworfenen Beitritts-Akt Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen bei.

Seine Königliche Majestät haben allergnädigst genehmigt, daß dieses neue Staatsanlehen von vier Millionen Gulden mit dem Hof Banquier Seeligmann nach den angetragenen Bedingnissen abgeschlossen werde, und in dessen Folge haben Allerhöchstdieselbe {17v} die vorgelegte Reskriptsentwürfe allergnädigst bestätiget.

Beschaffung zusätzlicher Mittel am Geldmarkt

Hompesch gibt zu bedenken, daß die unter TOP 3 bewilligte Anleihe womöglich nicht ausreichen dürfte, um das Finanzbedürfnis des Staates zu befriedigen. Der König bewilligt den Antrag, weitere 2 Millionen Gulden aufnehmen zu dürfen, wenn dringende Umstände es nötig machen sollten.

4. Der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch glaubt nach den gemachten Anträgen noch folgende Bemerkungen Seiner Königlichen Majestät vorlegen zu müssen.

Schon der Inhalt des Vortrages und seiner Kalküle zeigte, daß das Quantum von 4 Millionen wirklich das Minimum des Bedürfnisses seye. 3 Millionen (nach Abzug der Provision) reichen eben nur hin, um die im Umlauf befindlichen Tratten nicht nochmalen renoviren zu müssen. Es bleibe hiernach eine einzige Million zu einem Verlags Kapital der Staats Kassen. Für einen Verkehr von jährlichen 12 Millionen seie dieses Verlagskapital einer Million {18r} noch lange nicht hinreichend, um die täglichen unaufhaltlichen Staatsbedürfnisse zu befriedigen, während dem die Staats-Gefälle theils nach der Natur der Ablags Termine, und theils wegen den entfernten Perzeptions-Lokalitäten oft erst in 2 und 3 Monaten in das Centrum einfliesen. Auf eine Spekulazion zur früheren Einlösung von Schulden, zur Einlösung der Pfandschaften in Tyrol oder zu irgend einem andern grosen Unternehmen seie aus einer einzigen Million gar nicht zu denken.

Hierzu komme noch, daß Seeligmann über alle angewandte Mühe nicht zu bereden war, alle 4 Millionen cum obligo zu übernehmen. 15 und respec 24 Monate lang schwebten die lezten 2 Millionen noch in der Luft, und wenn er sie nicht zu Stande bringe, {18v} so habe nicht nur allein die Staats Kasse ihr so nothwendiges Verlags Kapital nicht erhalten, sondern es müsse auch ein beträchtlicher Theil der Tratten wieder renovirt werden.

Träte endlich erst noch irgend ein ausserordentlicher Fall, irgendeine ausserordentliche Staats-Ausgabe aus Verhältnissen der heutigen Zeit unverhoft hervor; so müste die Verlegenheit noch weit gröser werden, als sie bisher war, während dem aus der großklingenden Nominalzahl der 4 Millionen sich jedermann zu grossen Erwartungen berechtiget hielt.

Freiherr von Hompesch halte sich daher überzeugt, daß es der Klugheit und den gegenwärtigen Verhältnissen angemessen wäre, eine mit den erforderlichen Förmlichkeiten versehene Authorisazion zu einer Anlehens {19r} Aufnahme, überhaupt von 6 Millionen, also auf weitere 2 Millionen auszudehnen, um nach Umständen Gebrauch hievon machen zu können.

Seine Königliche Majestät haben diesen Antrag Dero Finanz Ministers Freiherrn von Hompesch allergnädigst genehmiget, und wollen demselben die allerhöchste Authorisazion zur Aufnahme von weiteren 2 Millionen Gulden, folglich im ganzen von 6 Millionen Gulden, wenn dringende Umstände es nöthig machen sollten, ertheilen, weßwegen Allerhöchstdieselbe diese mit allen erfoderlichen Förmlichkeiten versehene Authorisazions Urkunde für Dero Finanz Minister Freiherrn von Hompesch zur Aufnahme weiterer zwei Millionen Gulden in dringenden Umständen zur allerhöchsten Bestätigung erwarten.

Genehmigung der Entschließungen durch den König.

Anmerkungen

61

Die schriftliche Fassung des Vortrags liegt dem Protokoll bei: „Vortrag [d]ie Bestimmung des Militär Etats betr., nebst Uebersicht des Finanz-Etats 1806/7, und Voranschlag des Finanz-Etats für 1807/8“, Unterschrift des Ministers Hompesch, datiert 19. April 1808, 22 Seiten. Vermerk Egid Kobells: „in der königlichen Geheimen Staats Conferenz abgeleßen, München den 11. May 1808“ (S. 1); ferner Vermerk Kobells über die Genehmigung des Antrags durch den König (S. 22). Der Vortrag umfaßt den vorliegenden TOP 1 vollständig sowie TOP 2 bis auf die beiden letzten Absätze. Weitere Beilage: „Summarischer Auszug aus dem Hauptbuch der Königl[ichen] Central Staats Casse vom IV. Finanz Jahr 1807/8 über die vom 1. October 1807 bis Ende März 1808 eingenommene und ausgegebene Gelder, benebst einer Gleichstellung des Hauptbuches mit dem Tagbuch“, 12 Seiten. – Zum finanzpolitischen Kontext (Ausgabenpolitik, Einnahmenwirtschaft): Ullmann, Staatsschulden, S. 144-178; Demel, Staatsabsolutismus, S. 165-167 u. 189-191.

62

Beilage zum Protokoll: „Darstellung der Central Staats Cassa-Verhältnisse vom Etats-Jahr 1806/7. Als Commentar zu dem Cassa-Journals Extracte vom 29. Februar 1808“. Verfasser: Finanzreferendär Franz v. Krenner, datiert 12. März 1808, 11 Seiten. Vermerk Egid Kobells: „in der königlichen Geheimen Staats Conferenz vorgeleget, München den 11. May 1808“ (S. 1).

63

Beilage zum Protokoll: „Summarischer Ueberblick des General Finanz Etats des Königreichs Baiern für das IV. Finanz Jahr 1807/8“, datiert 1. April 1808, 3 Seiten; dazu eine schriftliche Ausarbeitung, 5 Seiten, Verfasser: Ferdinand Freiherr v. Hartmann, Chef des Zentral-Rechnungskommissariats des Innern. Vermerk Egid Kobells: „in der königlichen Geheimen Staats Conferenz vorgeleget, München den 11. May 1808“ (S. 1).

64

Die Stücke liegen in BayHStA MF 13803; ebd. der Vortrag des Ministers Hompesch.

65

Ähnlich hatte Hompesch in der Sitzung der Staatskonferenz vom 8. Juni 1807 argumentiert (Protokolle Bd. 1, Nr. 132, S. 642). Vgl. Ullmann, Staatsschulden, S. 146f.

66

Die Konstitution des Königreichs Bayern vom 1. Mai 1808 bestätigte in Tit. VI § 5 (RegBl. 1808, Sp. 999; AK Bayerns Anfänge, S. 332) die „Bürger-Miliz“, die seit 1807 grundlegend neu organisiert wurde (vgl. die zahlreichen Verordnungen, die im Anschluß an die VO vom 3. April 1807, RegBl. 1807, Sp. 653-666, ergingen; Nachweise bei Schimke, Regierungsakten, S. 721 Anm. 165.).

67

Eine Einordnung des Tagesordnungspunkts [2] in die „Auseinandersetzung um den Militäretat vor 1815“ gibt Buchhold, Triva, S. 228-241, bes. S. 235-238. Den Vortrag in der Staatskonferenz vom 11. Mai 1808 hielt allerdings nicht Montgelas, wie Buchhold angibt, sondern Hompesch; siehe dazu die einschlägigen Stücke in BayHStA MF 13803.

68

Näheres zu dieser Anleihe bei Ullmann, Staatsschulden, S. 98f. Vgl. Protokolle Bd. 1 Nr. 91 (Staatsrat vom 17. Juni 1801), S. 351-355, TOP 5; Nr. 92 (Staatskonferenz vom 19. Juni 1801), S. 358f., TOP 1; Nr. 97 (Staatsrat vom 8. Juli 1801), S. 370f., TOP 15; Nr. 107 (Staatsrat vom 19. August 1801), S. 405, TOP 9; Protokolle Bd. 2 Nr. 15 (Staatsrat vom 16. Februar 1802), S. 105f., TOP 4.

69

Zur Finanzierung der bayerischen Staatsausgaben durch Kredite in den Jahren 1807/1808 vgl. Ullmann, Staatsschulden, S. 172-176.

70

Die Finanzmänner Carli und Schaezler waren seit der Eingliederung Augsburgs in den bayerischen Staat wichtige Finanziers der Krone. Das Bankhaus Carli agierte seit der Gründung 1727 auf dem Finanzmarkt, Johann Lorenz Schaezler (1762-1826) gründete sein Bankhaus 1800. Im Frühjahr 1807 gewährten die beiden Wechselhäuser dem Königreich einen Wechselkredit von 500.000 fl. Im Herbst 1807 nahm der Finanzminister Hompesch eine weitere Million Gulden auf: „Teils prolongierte er damit den Kredit vom Frühjahr, dessen Termine jetzt fällig wurden, teils verschaffte er der Staatskasse dringend benötigte liquide Mittel“ (Ullmann, Staatsschulden, S. 174). Mit Entschließung vom 6. September 1807 ernannte König Maximilian I. Schaezler sowie Karl Dominikus von Carli (1759-1823) zu Finanzräten (RegBl. 1807, Sp. 1570). Vgl. Abbt, Rede; Zorn, Handels- und Industriegeschichte, S. 34, S. 120f. u.ö.; NDB Bd. 22, S. 531f. (R. Winkler); Müller, Schaezler; Ullmann, Staatsschulden, S. 172-174, zu weiteren Geldgeschäften die Registerverweise S. 826 u. 836.

71

Die Verordnung betr. die „neu errichtete Domanial-Fideikommißpragmatik des Churhauses Pfalzbaiern“ vom 20. Oktober 1804 (RegBl. 1805, Sp. 161-179; Kotulla, Verfassungsrecht Bd. 2, Nr. 257, S. 417-426. Fortsetzung: RegBl. 1805, Sp. 201-212) zielte darauf, die vom Kurfürsten, später König regierten Territorien „zu einem einheitlichen Staatswesen“ zu integrieren (Ullmann, Staatsschulden, S. 128). Dazu gehörte die Unveräußerlichkeit der Lande. Max Joseph verpflichtete sich daher, „keine neue Kapitalien unter irgend einem Vorwande künftig aufzunehmen, als für dringende Landesbedürfnisse und zum wahren Nutzen Unserer Länder. Diese Schulden allein, wenn sie zu den bemerkten Zwecken aufgenommen, und auch wirklich dafür verwendet worden sind, sollen als rechtmäßige Schulden in Zukunft anerkannt werden“ (Sp. 203). Die Bedingungen, unter denen Kredite aufgenommen werden durften, wurden insoweit in der VO genau definiert.

72

Adam Friedrich Freiherr von Reding zu Bieberegg (1767-1829) wirkte von Januar 1804 bis September 1806 als Ministerresident in der Reichsstadt Frankfurt am Main. Am 27. August 1808 übergab er sein Beglaubigungsschreiben als bevollmächtigter Gesandter beim Fürstprimas Dalberg (Repertorium Bd. 3, S. 21, S. 25; Schärl, Zusammensetzung, S. 333 Nr. 640).